Das Strafrecht ist Teil des öffentlichen Rechtes und dient dem Rechtsgüterschutz. Das Strafrecht ist in der Bundesrepublik im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Im StGB sind strafbare Handlungen definiert. Das Strafgesetzbuch legt also Straftatbestände fest und nennt Strafhöhen. Straftaten, die mit am häufigsten verübt werden sind z.B. Körperverletzung, Diebstahl, Hausfriedensbruch, Brandstiftungsdelikte, sexueller Missbrauch, Vergewaltigung, Stalking, Misshandlung, Gewalttaten, Fahrerflucht, fahrlässige Tötung, Nötigung, Hehlerei, Untreue, Raub, Unterschlagung und auch Mord. Ebenso oft sind Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) zu verzeichnen. Wann wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet? Hat man eine Straftat verübt und es wurde ein Strafantrag gestellt bzw. eine Strafanzeige erstattet, dann stellt die Strafprozessordnung die Grundlage dar, auf der fußend das ...
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Jetzt Profil anlegenEin Ermittlungsverfahren wegen Vergewaltigung ist für die Betroffenen eine extreme psychische Belastung – unabhängig davon, ob der Vorwurf berechtigt ist oder nicht. In einem aktuellen Fall konnte ich als Fachanwalt für Strafrecht die Einstellung eines solchen Verfahrens bei der Staatsanwaltschaft Landshut erreichen. Der Grund: Es bestand kein hinreichender Tatverdacht. Aussage gegen Aussage – eine klassische Konstellation im Sexualstrafrecht Im vorliegenden Fall ging es um eine Situation, wie sie im Sexualstrafrecht häufig anzutreffen ist: Zwei Personen kommen sich auf einer Feier näher und haben später einvernehmlichen Geschlechtsverkehr. Erst am darauffolgenden Tag erhebt eine der beteiligten Personen den Vorwurf der Vergewaltigung. Objektive Beweismittel? Fehlanzeige. Es stand...
weiter lesenDas neue Cannabisgesetz (KCanG) birgt rechtliche Fallstricke. So normiert § 34 Abs. 3 KCanG „ besonders schwere Fälle “. Nach § 34 Abs. 3 Nr. 4 KCanG liegt ein besonders schwerer Fall in der Regel vor, wenn der Täter eine Straftat nach § 34 Abs. 1 KCanG begeht und sich die Handlung auf eine nicht geringe Menge bezieht. In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Die nicht geringe Menge im Sinne des KCanG Der Gesetzgeber hat es leider bislang unterlassen, die „nicht geringe Menge“ gesetzlich zu definieren. Stattdessen hat er es der Rechtsprechung überlassen, welche sich über die Gesetzesbegründung hinweggesetzt hat. Der Grenzwert für die nicht geringe Menge...
weiter lesenOft wird insbesondere im Zusammenhang mit Cannabis eine erkennungsdienstliche Behandlung angeordnet. Was bedeutet das und wie kann man sich als Betroffener dagegen wehren? Unterscheidung zwischen 81b Abs.1 Alt.1 und Alt.2 StPO Nach § 81b Abs.1 StPO dürfen erkennungsdienstliche Maßnahmen des Beschuldigten vorgenommen werden, soweit es für die Zwecke der Durchführung des Strafverfahrens (Alt.1) oder für die Zwecke des Erkennungsdienstes (Alt.2) notwendig ist. Die erste Alternative stellt eine strafprozessuale, repressive Maßnahme (zur Strafverfolgung) dar, die zweite Alternative eine präventive Maßnahme zur Gefahrenabwehr. Auswirkungen hat diese Unterscheidung auf die Anforderungen und den Rechtsweg. Beide Alternativen haben...
weiter lesenEs ist offensichtlich, begeht man eine strafbare Tat, dann kann das drastische Folgen haben. Hat man eine strafbare Tat begangen und ist man über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens informiert worden, sollte man nicht zögern und sich umgehend an einen Rechtsanwalt im Strafrecht wenden. Dabei sollte man sich man besten an einen Fachanwalt wenden, dessen Kernkompetenz im erforderten strafrechtlichen Unterbereich liegt wie im Sexualstrafrecht, Verkehrsstrafrecht, Arztstrafrecht, Umweltstrafrecht, Insolvenzstrafrecht, Steuerstrafrecht, Kapitalstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Jugendstrafrecht, Arztstrafrecht oder im Drogenstrafrecht. Ein Fachanwalt im Strafrecht verfügt über umfangreiches Fachwissen in sämtlichen Bereichen, in denen strafbare Taten verübt werden können. Er weiß genau, wie er seinen Mandanten am besten verteidigt und hat ebenfalls Wissen den Strafvollzug und die Strafvollstreckung betreffend. In Bremen sind einige Kanzleien als auch Fachanwaltskanzleien vertreten, deren Tätigkeitschwerpunkt im Strafrecht liegt. Entscheidet man sich dafür, die eigene strafrechtliche Angelegenheit einem Anwalt zum Strafrecht aus Bremen zu übergeben, hat man die allerbeste Basis, eine so geringe Strafe als möglich zu bekommen oder gar komplett freigesprochen zu werden. Auch wenn man sich selbst keinen Rechtsanwalt leisten kann, wird man in Deutschland nicht im Stich gelassen. In diesem Fall wird ein Pflichtverteidiger gestellt. Allerdings ist es sicherlich nicht von der Hand zu weisen, dass es von Vorteil ist, sich selbst einen Rechtsanwalt zum Strafrecht in Bremen auszusuchen. Sowohl ein Pflichtverteidiger als auch ein Anwalt im Strafrecht aus Bremen unterliegen der Schweigepflicht.
Zunächst wird der Anwalt für Strafrecht seinem Mandanten den Ablauf des Strafverfahrens und der Strafverfolgung sowie seine Rechte erläutern. Er wird außerdem Akteneinsicht beantragen. Außerdem wird er mit seinem Klienten nach Einsicht in die Ermittlungsakte die der Staatsanwaltschaft vorliegenden belastenden Fakten besprechen. Es folgt die Entwicklung einer Strategie zur Verteidigung des Mandanten. Schafft es der Anwalt im Strafrecht nicht, dass die Angelegenheit eingestellt wird oder mit einem Strafbefehl einen Abschluss findet, wird er natürlich bei einer anstehenden Gerichtsverhandlung seinen Mandanten so gut als möglich verteidigen. Er wird dabei entlastende Beweise präsentieren wie Dokumente oder Zeugen. Sollte es während der Gerichtsverhandlung deutlich werden, dass es nur noch zu einer milden Strafe führen kann, wenn der Angeklagte ein umfassendes Geständnis ablegt, wird er seinen Klienten darauf zum richtigen Zeitpunkt hinweisen. Natürlich ist ein Anwalt für Strafrecht nicht nur für jeden eine immense Hilfe, der eine strafbare Tat begangen hat. Er ist auch der ideale Partner an der Seite von Zeugen und von Opfern, die einen kompetenten Rechtsbeistand an der Seite haben möchten.