Taschendiebstahl: Was sind die gängigen Tricks? Wie kann man sich schützen und welche Strafen drohen?

Von fachanwalt.de-Redaktion, letzte Bearbeitung am: 16. Januar 2024

Grundsätzlich kann jeder Opfer eines Taschendiebstahls werden. Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit, hervorgerufen durch eine provozierte Ablenkung, genügt bereits, um den Tätern die Möglichkeit zu geben, sich in der Tasche des Opfers zu bedienen. Taschendiebe nutzen dabei meist das Gedränge großer Menschenansammlungen aus, doch auch im Supermarkt oder Restaurant sind sie immer auf der Suche nach geeigneten Opfern. Strafrechtlich erfüllt es den Tatbestand des Diebstahl nach § 242 StGB.

Diebstahl - Definition und Bedeutung

Taschendiebstahl gehört der Straßenkriminalität an. Der Täter bringt hierbei eine fremde bewegliche Sache an sich, die sich im unmittelbaren Einflussbereich einer anderen Person befindet, mithin von ihr am Körper getragen wird, ob in einer Handtasche, Einkaufstüte oder Jacken- oder Hosentasche. Die Täter nutzen dabei in der Regel das Gedränge größerer Menschenansammlungen aus. Strafrechtlich ist der Taschendiebstahl als Diebstahl im Sinne des § 242 StGB zu bewerten:

Taschendiebstahl (© RioPatuca Images / fotolia.com)
Taschendiebstahl (© RioPatuca Images / fotolia.com)
„Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Auch der Versuch des Diebstahls ist nach Absatz 2 strafbar.

Taschendiebe zeigen sich zusehends kreativ, um an ihre Beute zu kommen. Oftmals treten Taschendiebe auch in Gruppen auf, so dass ein Täter das Opfer ablenkt, während der andere Täter den Diebstahl begehen kann.

Tricks der Taschendiebe - Methoden

Im Folgenden sollen einige Vorgehensweisen von Taschendieben vorgestellt werden:

  • Vorgetäuschte Einsteigehilfe:

Fallen Taschendieben am Bahnhof Reisende mit Gepäck auf, bieten sie diesen ihre Hilfe an. Ein Täter bietet sich an, den Koffer in den Zug zu tragen, während ein anderer sich an der Handtasche des Opfers bedient.

  • Gedrängel:

Hier machen sich die Täter das Gedränge an gut besuchten Plätzen zunutze. Das Opfer wird angerempelt und abgelenkt, so dass sich ein Mittäter wiederum an den Taschen bedienen kann.

  • Unbeobachtete Jacken:

Gerade in Restaurants oder im Zug passiert es häufig, dass Jacken über den Sitzplatz gehängt werden. Dies bietet Taschendieben eine willkommene Möglichkeit, in die Taschen zu greifen.

  • Bettel-Trick:

Der Bettel-Trick wird vor allem von Kindern ausgeführt. Sie betteln das Opfer an, toben um es herum und lenken es ab. So gelingt der schnelle, unbemerkte Griff in die Handtasche.

  • Rolltreppen-Trick:

Ein Täter stellt sich vor das Opfer, ein anderer dahinter. Durch den vorderen Täter wird am Ende der Rolltreppe ein Stau provoziert, so dass das Opfer in ihn hineinläuft. Derart abgelenkt, kann der hintere Täter in die Taschen greifen.

  • Schmutz:

Die Täter beschmutzen das Opfer mit Eis, Flüssigkeit o.ä. und bieten dann sehr redegewandt ihre Hilfe beim Reinigen und Abwischen der Kleidung an. Dabei nutzen sie die Gelegenheit, in die Tasche zu greifen.

  • Geldwechsel-Trick:

Der Taschendieb bittet das Opfer, ihm Geld zu wechseln. Hat das Opfer erst einmal den Geldbeutel hervorgeholt und geöffnet, erfolgt eine geplante Ablenkung, um schnell Banknoten aus dem Portemonnaie zu entwenden.

  • Opfer ablenken:

Generell gibt es viele Arten, wie Täter ihre Opfer ablenken können, um einen Moment der Unachtsamkeit auszunutzen. Beispielsweise hat es sich u.a. etabliert, dem Opfer einen ausgebreiteten Stadtplan unter die Nase zu halten und nach dem Weg zu fragen. Das Opfer ist auf die Karte fixiert, so dass unbemerkt nach Wertsachen und Geld gegriffen werden kann. Bei anderen Taschendiebstählen wird ein Supermarkt als Ausführungsort gewählt. Hier lässt sich der Täter eine bestimmte Ware erklären und lenkt das Opfer so ab, damit ein Mittäter freien Zugriff auf die Tasche im Einkaufswagen hat.

Taschendiebstahl - Schutz und Tipps

Jeder kann durch sein eigenes Verhalten dazu beitragen, sich bestmöglich gegen Taschendiebe zu schützen, indem folgende Tipps beherzigt werden:

  • Vor allem im Gedränge gilt, immer auch ein wachsames Auge auf die eigene Umgebung zu haben. Taschendiebe erkennt man meist leicht an ihrem suchenden Blick. Sie halten immer Ausschau nach einer neuen passenden Beute.
  • Ob Geld, Kreditkarten oder wichtige Papiere, solche Dinge sollten möglichst in verschließbaren Innentaschen der Kleidung getragen werden. Sinnvoll ist es zudem, immer auch nur das mitzunehmen, was man wirklich braucht und andere Karten o.ä. zuhause zu lassen. Was man nicht bei sich trägt, kann auch keinem Taschendieb in die Hände fallen!
  • Wer eine Hand- oder Umhängetasche bei sich trägt, sollte diese immer verschließen! Zudem wird die Tasche auf der Körpervorderseite getragen und nicht am Rücken, wo ein unbemerkter Zugriff ungewollt erleichtert wird. Ist das Gedränge groß, kann es auch helfen, sich die Tasche unter den Arm zu klemmen.
  • Hat man nur Kleinigkeiten dabei, können diese auch in einem Brustbeutel verstaut werden, der unter Jacke und Pullover getragen wird. Auch ein Geldgürtel oder eine Geldbörse, die am Gürtel befestigt wird, sind sinnvolle Anschaffungen.
  • Beim Einkaufen sollte die Handtasche nicht unbeobachtet im Einkaufswagen zurückgelassen werden. Im Restaurant oder Zug sollten Jacken oder Taschen nicht einfach auf Stuhllehnen aufgehängt werden. Meist ist man abgelenkt durch ein Gespräch am Tisch und bekommt nicht mit, wenn ein Taschendieb schnell in die Tasche greift.
  • Eine gesunde Portion Misstrauen ist durchaus angebracht, wenn fremde Personen plötzlich ungewohnt nahekommen, sei es durch anrempeln, durch vermeintlich versehentliches Verschmutzen der Kleidung oder weil sie angeblich Hilfe benötigen. Hinter solchen Kontaktversuchen kann immer ein Ablenkungsmanöver stecken.
Fachanwalt.de-Tipp: Wenn Sie sich dem Vorwurf des Taschendiebstahls ausgesetzt sehen, sollten Sie sich unbedingt an einen Fachanwalt für Strafrecht wenden. Dieser wird Sie nicht nur ausführlich beraten, sondern gegebenenfalls auch rechtlich vertreten.

Strafe

§ 242 StGB sieht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren vor.

Fachanwalt.de-Tipp: Spielen Gewalt oder Drohung mit Gewalt gegen das Opfer beim Taschendiebstahl eine Rolle, können stattdessen Raub oder räuberische Erpressung in Frage kommen. Bei Raub beträgt das Strafmaß dann schon eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.

Taschendiebstahl - Versicherung

Ein einfacher Diebstahl ist nicht durch die Hausratversicherung abgedeckt. Wird also eine Handtasche beispielsweise unbeobachtet abgestellt und dann geklaut, springt die Versicherung nicht ein. Bei einer Beraubung hingegen, kommt die Hausratversicherung für den Schaden auf. Ein Versicherungsfall ist es also dann, wenn der Täter Gewalt anwendet, um an das Diebesgut zu kommen.

Fachanwalt.de-Tipp: Durch die Hausratversicherung abgedeckt sind also üblicherweise Raub und schwerer Diebstahl (Einbruchdiebstahl), nicht aber einfacher Diebstahl, zu dem auch Trickdiebstähle und Diebstähle aus Taschen gehören.

FAQ zum Taschendiebstahl

Was ist unter Taschendiebstahl im Sinne des deutschen Strafrechts zu verstehen?

Taschendiebstahl ist ein Delikt, das im deutschen Strafrecht unter den Tatbestand des Diebstahls fällt. Genauer gesagt wird es im § 242 des Strafgesetzbuches (StGB) behandelt. Es handelt sich dabei um die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache mit der Absicht, sie rechtswidrig zuzueignen. Der Taschendiebstahl ist im Besonderen durch zwei Elemente gekennzeichnet:

  • Heimlichkeit: Der Täter handelt unbemerkt, um den Bestohlenen nicht auf die Tat aufmerksam zu machen.
  • Körperliche Nähe: Die Tat wird im unmittelbaren körperlichen Bereich des Opfers durchgeführt, zumeist in belebten öffentlichen Räumen wie Bus, Bahn, Supermarkt oder Veranstaltungen.

Ein Beispiel für einen Taschendiebstahl wäre das unbemerkte Herausziehen eines Portemonnaies aus der Tasche einer Person in einem überfüllten Bus.

Welche Strafen drohen bei einem Taschendiebstahl?

Die Strafen für Taschendiebstahl werden im § 242 StGB festgelegt. Bei einem einfachen Diebstahl sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor. Allerdings gibt es mehrere Faktoren, die zur Erhöhung der Strafe führen können.

  • Schwerer Diebstahl: Wenn es sich um einen besonders schweren Fall handelt, wie im § 243 StGB beschrieben, kann die Strafe auf bis zu zehn Jahre erhöht werden. Besonders schwerer Diebstahl liegt beispielsweise vor, wenn der Täter eine Waffe bei sich führt, sich durch Einbruch Zugang verschafft oder eine Bande gründet, die planmäßig stiehlt.
  • Wiederholungstäter: Bei Wiederholungstätern kann das Gericht eine härtere Strafe aussprechen.

Wie kann ich mich rechtlich gegen Taschendiebstahl schützen?

Im Falle eines Taschendiebstahls sollten Sie schnellstmöglich die Polizei informieren und Anzeige erstatten. Ebenso wichtig ist es, gestohlene Bank- oder Kreditkarten sofort sperren zu lassen, um finanziellen Schaden zu minimieren. Neben den rechtlichen Schritten gibt es auch präventive Maßnahmen, die man ergreifen kann, um sich vor Taschendiebstahl zu schützen:

  • Achtsamkeit: Seien Sie insbesondere in öffentlichen Verkehrsmitteln und bei Großveranstaltungen aufmerksam und behalten Sie Ihre Wertsachen im Blick.
  • Sicherheitstaschen: Benutzen Sie Taschen mit sicheren Verschlüssen und tragen Sie diese immer körpernah.
  • Minimalismus: Nehmen Sie nur das Nötigste mit und vermeiden Sie es, offensichtlich wertvolle Gegenstände bei sich zu tragen.

Im Schadensfall ist die Versicherung auch ein wichtiger Faktor. Während Hausratversicherungen normalerweise nicht für Diebstähle außerhalb des Hauses zuständig sind, gibt es spezielle Versicherungen, die auch für solche Fälle einspringen können. Es lohnt sich, die Bedingungen seiner Versicherungen zu überprüfen und ggf. entsprechende Zusatzversicherungen abzuschließen.

Welche Rolle spielen Zeugen bei einem Taschendiebstahl?

Zeugen spielen eine entscheidende Rolle bei der Aufklärung eines Taschendiebstahls. Da die Tat häufig unbemerkt und in der Öffentlichkeit stattfindet, können Augenzeugen wichtige Informationen liefern, die zur Identifizierung des Täters beitragen können. Des Weiteren können Zeugenaussagen bei einem Gerichtsverfahren einen großen Einfluss auf das Urteil haben. Sie können sowohl die Tat bestätigen als auch weitere Details hinzufügen, die der Täter oder das Opfer möglicherweise übersehen hat. In diesem Sinne ist es äußerst wichtig, dass Zeugen ihre Beobachtungen der Polizei mitteilen und bereit sind, bei Bedarf vor Gericht auszusagen.


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