Welche Strafe droht bei einem Ladendiebstahl?

Von fachanwalt.de-Redaktion, letzte Bearbeitung am: 20. April 2024

Ladendiebstahl ist alles andere als ein Kavaliersdelikt. Durch Ladendiebstähle entstehen dem Einzelhandel Schäden in Milliardenhöhe. Gestohlen wird praktisch überall, ob im Supermarkt, im Elektrohandel oder der Modeboutique. Insbesondere Jugendliche stellen einen hohen Anteil der Täter dar. Auch Überwachungskameras und Sicherheitspersonal können Ladendiebstähle nicht in Gänze unterbinden. Und obwohl Ladendiebstahl ein Phänomen ist, das sich praktisch täglich ereignet, gibt es hierfür keinen eigenen Straftatbestand. Vielmehr findet die Norm des § 242 StGB Anwendung. Diebstahl wird gemäß § 242 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Gesetzliche Regelung des § 242 StGB

§ 242 StGB regelt den einfachen Diebstahl. Dort heißt es: „Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Laut § 242 Absatz 2 StGB ist zudem der Versuch strafbar.

Definition nach StGB

Ladendiebstahl (© industrieblick / Fotolia.com)
Ladendiebstahl (© industrieblick / Fotolia.com)
Bei einem Ladendiebstahl handelt es sich also wie erwähnt nicht um einen eigenständigen Tatbestand, sondern um einen kriminologischen Begriff. Gemeint ist damit der Diebstahl meist geringwertiger Güter innerhalb von Geschäften. Um von einem Ladendiebstahl zu sprechen, muss der Tatbestand des § 242 StGB erfüllt sein.

Es muss eine fremde bewegliche Sache weggenommen werden. Bei einer Sache handelt es sich um jeden körperlichen Gegenstand. Das Tatbestandsmerkmal „fremd“ liegt vor, wenn die Sache nicht im Alleineigentum des Täters steht. Und schließlich müsste die Sache noch weggenommen worden sein. Unter Wegnahme versteht man den Bruch fremden und die Begründung neuen Gewahrsams. Übertragen auf den Diebstahl in Geschäften, ist die Wegnahme schon dann zu bejahen und damit auch die Vollendung der Tat, wenn der Täter die Sache in seine Tasche steckt. Das Passieren des Kassenbereichs ist in diesem Fall also nicht erst nötig. Somit macht man sich eines Ladendiebstahls meist schon schneller schuldig, als einem bewusst sein mag.

Es kommt auf den Wechsel der sogenannten Gewahrsamsenklave an. Die Gewahrsamsenklave über eine Sache besteht dann, wenn eine Person hindernislos auf eine Sache zugreifen und nach Belieben über sie verfügen kann. Wer also etwas in seine Tasche oder Jacke steckt, bringt die Sache in seinen eigenen Gewahrsam und entzieht sie dem Gewahrsam des Geschäfts. Möchte der Ladeninhaber an seine Sachen kommen, müsste er erst aufwendig die Tasche durchsuchen. Er hat also keinen hindernislosen Zugriff mehr darauf. Daher ist es auch immer ratsam, die Ware in den bereitgestellten Einkaufswagen oder -körben abzulegen während des Einkaufs und sie nicht in eine eigene Tasche zu stecken, selbst dann, wenn man nicht beabsichtigt, sie zu stehlen.

Schließlich muss auch die Absicht vorliegen, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen. Neben dem Vorsatz muss also auch eine Zueignungsabsicht gegeben sein. Vorsatz bedeutet, dass mit Wissen und Wollen gehandelt wird.

Neben dem einfachen Diebstahl können Ladendiebe auch einen schweren Diebstahl begehen. Dafür müsste in ein Haus oder Geschäft eingebrochen oder Gegenstände gestohlen werden, die anderweitig gesichert sind, beispielsweise durch eine extra gesicherte Vitrine. Wer als Täter zudem auch noch Gewalt anwendet oder mit Gewalt droht, begeht einen räuberischen Diebstahl.

Räuberischer Diebstahl kann zudem auch dann bejaht werden, wenn der Ladendieb erwischt wird und sich körperlich wehrt.

Sowohl beim schweren als auch beim räuberischen Diebstahl drohen empfindlichere Haftstrafen als beim einfachen Ladendiebstahl.

Im Zusammenhang mit Ladendiebstahl fällt auch immer wieder der Begriff des Mundraubs. Dabei handelt es sich um den Diebstahl von Nahrungs- und Genussmitteln in Geschäften. Auch hierfür gibt es im Strafgesetzbuch keinen eigenständigen Tatbestand, so dass auch der sogenannte Mundraub unter § 242 StGB fällt.

Wichtig zu wissen ist zudem, dass die Mitarbeiter des Geschäfts bzw. der Ladendetektiv das Recht haben, die Taschen des Kunden zu kontrollieren, wenn dieser beim Ladendiebstahl erwischt werden sollte. Wenn sich der Verdacht bestätigt, liegt es im Ermessen des Ladeninhabers, ob er Anzeige erstatten möchte.

Gleichzeitig zur Strafanzeige, kann auch ein Strafantrag gestellt werden. Dadurch gibt der Ladeninhaber den Strafverfolgungsbehörden zu verstehen, dass er die Aufnahme von Ermittlungen wünscht und möchte, dass die Strafe verfolgt wird. Relevant ist dies vor allem dann, wenn vergleichsweise geringwertige Dinge gestohlen wurden, deren Wert bei höchstens 25 bis 30 Euro liegt. Ohne einen Strafantrag könnten die Behörden in solchen Fällen sonst nicht aktiv werden.

Strafmaß

§ 242 StGB gibt das Strafmaß für Diebstahl und somit auch für den speziellen Fall des Ladendiebstahls vor. Diebstahl wird demnach mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Ladendiebstahl wird damit als Vergehen gewertet, gemäß § 12 StGB.

Im Gegensatz dazu werden Verbrechen im Mindestmaß mit einer einjährigen Freiheitsstrafe oder darüber geahndet. Bei Vergehen ist auch im Mindestmaß eine geringere Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe möglich. Vor allem wer als Ersttäter in Erscheinung tritt, muss meist eher mit einer Geldstrafe rechnen. Vor allem bei Ersttätern kann es zudem auch zur Einstellung des Verfahrens kommen, verbunden mit bestimmten Auflagen. Eine Auflage kann es beispielsweise sein, einen bestimmten Geldbetrag an eine gemeinnützige Organisation zu spenden.

Bei Festlegung der Strafzumessung werden auch immer die konkreten Umstände des jeweiligen Einzelfalls berücksichtigt. Was spricht für den Täter, was gegen ihn? Wurde beispielsweise aus eigennützigen Gründen oder aus einer Zwangslage heraus gestohlen? In welcher psychischen Verfassung befindet sich der Geschädigte nach der Tat? Wie sehen die Lebensumstände des Täters aus? Ist er bereits früher strafrechtlich in Erscheinung getreten?

Strafverteidiger-Tipp: Und auch das Nachtatverhalten spielt bei der Strafzumessung eine Rolle. Zu Gunsten des Täters wird beispielsweise gewertet, wenn dieser die gestohlene Sache wieder zurückgibt und sich reuig zeigt.

Anzeige wegen Ladendiebstahl

Strafrecht (© cirquedespit / Fotolia.com)
Strafrecht (© cirquedespit / Fotolia.com)
Die Praxis zeigt, dass Ladendiebstahl praktisch immer mit dem Hinzuziehen der Polizei und dem Erstatten einer Anzeige einhergeht. Auch das nachträgliche Erstatten einer Anzeige ist möglich. Sollte der Ladeninhaber also nicht direkt die Polizei hinzurufen, bedeutet dies nicht automatisch, dass er nicht die Absicht hat, später noch eine Strafanzeige zu stellen.

Sollte man eine Anzeige wegen Ladendiebstahl erhalten, ist es ratsam, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden, vorzugsweise einen Anwalt mit Schwerpunkt im Strafrecht. Der Anwalt sollte zeitnah konsultiert werden, bevor man sich selbst zu den Vorwürfen äußert. So lassen sich unüberlegte Äußerungen bei polizeilichen oder richterlichen Vernehmungen vermeiden, die im Zweifel im Nachhinein nachteilig ausgelegt werden können. Der Anwalt wird seinen Mandanten über die weitere Vorgehensweise in Kenntnis setzen und er kann Akteneinsicht beantragen.

Die Polizei verschickt oftmals einen Anhörungsbogen, welcher als Alternative zur polizeilichen Vorladung gesehen werden kann. Wer des Ladendiebstahls beschuldigt wird, muss diesen Bogen jedoch nicht ausfüllen. Es sollte mit dem Anwalt abgesprochen werden, ob es im konkreten Einzelfall besser ist, sich zur Sache zu äußern oder zu schweigen. Im besten Fall wird ein Fachanwalt für Strafrecht konsultiert.

Eintritt der Verjährung

Straftaten unterliegen in der Regel einer Verjährung. Zum Tragen kommen dabei Verfolgungs- und Vollstreckungsverjährung. Bei der Verfolgungsverjährung kann nach Ablauf einer bestimmten Zeit eine Tat nicht mehr behördlich verfolgt werden. Bei der Vollstreckungsverjährung hingegen führt der Ablauf der Frist dazu, dass eine schon rechtskräftig verhängte Strafe nicht mehr vollstreckt werden kann.

Um die Verjährungsfristen zu berechnen, kommt es auf das Höchstmaß der jeweiligen Strafe an. Beim Ladendiebstahl gilt laut Gesetz eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Fünf Jahre sind somit hier das Höchstmaß. Somit ist zur Berechnung der Verjährungsfrist § 78 Absatz 3 Nummer 4 StGB einschlägig, wonach die Frist zur Verfolgungsverjährung beim Ladendiebstahl fünf Jahre beträgt.

Eintrag ins Führungszeugnis

Eine weitere Frage die mit Ladendiebstahl in Zusammenhang steht, ist die, ob das Delikt nach strafrechtlicher Verurteilung in das Führungszeugnis aufgenommen wird. Diesbezüglich kommt eine allgemeine Regel zum Tragen. Es findet kein Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis statt, wenn es sich um Geldstrafen handelt, die nicht höher als 90 Tagessätze sind oder aber um Freiheitsstrafen unter drei Monaten. Ob also ein Eintrag ins Führungszeugnis erfolgt, hängt vom konkret verhängten Strafmaß ab. Hierbei handelt es sich jedoch um das sogenannte einfache Führungszeugnis. In einem sogenannten qualifizierten Führungszeugnis wird die Verurteilung hingegen genannt.

Ladendiebstahl bei Anwendung des Jugendstrafrechts

Ladendiebstahl ist im Jugendstrafrecht eine durchaus weitverbreitete Straftat. Ob die jungen Täter den Nervenkitzel suchen, der Diebstahl Teil einer Mutprobe ist oder aus anderen Gründen gestohlen wird, die Hemmschwelle bei jungen Tätern ist eher gering. Jugendliche Ladendiebe haben meist mit einem milderen Strafmaß zu rechnen, als erwachsene Täter. Hier steht die Erziehung im Vordergrund, weniger die Strafe. Mitunter kann es zur Einstellung des Verfahrens kommen. Ist dies nicht der Fall, werden für die Festlegung des Strafmaßes die konkreten Umstände des Falls berücksichtigt. Als Strafe werden häufig Sozialstunden verhängt. Handelt es sich um einen jugendlichen Wiederholungstäter, kommt auch Jugendarrest in Frage. In schweren Fällen kann sogar eine Jugendstrafe verhängt werden.

Ladendiebstahl als Wiederholungstäter

Wer beim Ladendiebstahl als Wiederholungstäter in Erscheinung tritt, hat mit entsprechend härteren Sanktionen zu rechnen, als es bei der erstmaligen Begehung des Delikts der Fall ist. Eine Einstellung des Verfahrens ist in solchen Fällen sehr unwahrscheinlich. Vielmehr werden meist höhere Geld- oder Bewährungsstrafen verhängt. Auch kann als Auflage erteilt werden, eine Therapie zu machen. Es ist daher in jedem Fall ratsam, sich an einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Strafrecht zu wenden, um sich kompetent anwaltlich vertreten zu lassen.

Was in jedem Fall beachtet werden sollte, wenn man mehrmals beim Ladendiebstahl erwischt wird, ist, dass dies dann als gewerbsmäßiger Diebstahl ausgelegt werden kann. Es handelt sich dann um einen Diebstahl in einem besonders schweren Fall, wodurch sich auch das Strafmaß erhöht. Hier kommt dann eine Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten bis zu zehn Jahren in Betracht.

FAQ zum Ladendiebstahl

Was ist Ladendiebstahl?

Ladendiebstahl ist ein Delikt, das darin besteht, dass jemand etwas aus einem Geschäft stiehlt oder versucht, etwas zu stehlen. Dabei kann es sich um jedes Produkt handeln, das zum Verkauf angeboten wird, wie Kleidung, Lebensmittel, Elektronik, Schmuck oder Kosmetika.

Was sind die rechtlichen Konsequenzen von Ladendiebstahl?

Ladendiebstahl ist eine Straftat und kann sowohl zivil- als auch strafrechtliche Konsequenzen haben. Im Strafrecht kann die Person, die des Ladendiebstahls schuldig befunden wird, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe belegt werden. Im Zivilrecht kann das Geschäft den Dieb auf Schadensersatz verklagen.

Was kann ein Geschäft tun, wenn es einen Ladendiebstahl vermutet?

Wenn ein Geschäft vermutet, dass ein Diebstahl stattgefunden hat, kann es Sicherheitsmaßnahmen ergreifen, um den Dieb zu identifizieren und das gestohlene Gut zurückzufordern. Dazu kann es die Polizei rufen, die Überwachungskameras überprüfen oder Sicherheitspersonal einsetzen.

Was ist das Vorgehen der Polizei bei einem Ladendiebstahl?

Wenn die Polizei gerufen wird, weil ein Ladendiebstahl vermutet wird, wird sie eine Untersuchung einleiten. Die Polizei wird Zeugenaussagen sammeln, Beweise sichern und den Verdächtigen verhören. Wenn der Verdacht begründet ist, wird der Dieb von der Staatsanwaltschaft angeklagt.

Was sind die häufigsten Motive für Ladendiebstahl?

Es gibt viele Gründe, warum Menschen Ladendiebstahl begehen. Einige der häufigsten Motive sind finanzielle Schwierigkeiten, Suchtprobleme oder psychische Erkrankungen. Andere Menschen begehen Ladendiebstahl aus Gründen des Nervenkitzels oder aus Langeweile.

Wie können Geschäfte Ladendiebstahl verhindern?

Geschäfte können verschiedene Maßnahmen ergreifen, um Ladendiebstahl zu verhindern. Dazu gehören Überwachungskameras, Diebstahlsicherungen, Sicherheitspersonal und Schulungen für Mitarbeiter. Darüber hinaus können Geschäfte ihre Waren so anordnen, dass sie schwerer zugänglich sind oder nur auf Anfrage präsentiert werden.

Was ist der Unterschied zwischen Diebstahl und Ladendiebstahl?

Diebstahl ist ein Verbrechen, das darin besteht, dass jemand etwas stiehlt, das nicht ihm gehört. Ladendiebstahl ist eine spezielle Form des Diebstahls, bei der das gestohlene Gut aus einem Geschäft stammt.

Was sind die Konsequenzen für Minderjährige, die Ladendiebstahl begehen?

Minderjährige, die Ladendiebstahl begehen, können je nach Alter und Schwere des Verbrechens unterschiedliche Konsequenzen erleiden. Wenn ein minderjähriger Dieb erwischt wird, kann das Geschäft oder die Polizei die Eltern des Diebes informieren. Je nach Alter des Kindes und Schwere des Delikts kann das Kind vor Gericht gestellt werden oder zu einer Jugendstrafe verurteilt werden. Die Strafmündigkeit beginnt ab dem 14.Lebensjahr.

 

Was sind die rechtlichen Grenzen für die Verhinderung von Ladendiebstahl durch Sicherheitspersonal?

Sicherheitspersonal hat das Recht, Ladendiebstahl zu verhindern und verdächtige Personen festzuhalten, bis die Polizei eintrifft. Allerdings müssen sie dabei die rechtlichen Grenzen einhalten. Sie dürfen die verdächtige Person nicht ohne Grund festhalten oder Gewalt anwenden. Wenn sie dies tun, können sie für ihre Handlungen strafrechtlich verfolgt werden.

Was ist der Unterschied zwischen einem vollendeten und einem versuchten Ladendiebstahl?

Ein vollendeter Ladendiebstahl liegt vor, wenn der Dieb das gestohlene Gut erfolgreich aus dem Geschäft schmuggelt. Ein versuchter Ladendiebstahl liegt vor, wenn der Dieb beim Versuch erwischt wird oder das gestohlene Gut im Geschäft zurückgelassen wird. In beiden Fällen kann der Dieb strafrechtlich verfolgt werden.

Was ist der Unterschied zwischen einem Ladendiebstahl und einem Ladendiebstahl im besonders schweren Fall?

Ein Ladendiebstahl im besonders schweren Fall liegt vor, wenn der Dieb eine Waffe oder ein Werkzeug benutzt, um das gestohlene Gut zu stehlen, oder wenn der Diebstahl besonders schwerwiegend ist, zum Beispiel durch das Stehlen von hochwertigen Schmuckstücken oder technischen Geräten. Ein Ladendiebstahl im besonders schweren Fall kann zu einer höheren Strafe führen als ein einfacher Ladendiebstahl.

Was ist der Unterschied zwischen einem Bagatelldiebstahl und einem schweren Diebstahl?

Ein Bagatelldiebstahl ist ein Diebstahl, bei dem es sich um eine geringwertige Sache handelt, die einen geringen Wert hat. Der Diebstahl von Schokolade oder Kaugummi könnte als Bagatelldiebstahl betrachtet werden. Ein schwerer Diebstahl hingegen bezieht sich auf einen Diebstahl von höherem Wert oder schwerwiegenderen Gegenständen. Zum Beispiel könnte der Diebstahl von teurem Schmuck oder technischen Geräten als schwerer Diebstahl betrachtet werden.

Was ist der Unterschied zwischen einer Anzeige und einer Strafanzeige?

Eine Anzeige ist eine formelle Meldung über ein Fehlverhalten oder ein Verbrechen, die bei der Polizei, einem Geschäft oder einer anderen Behörde eingereicht wird. Eine Strafanzeige ist eine spezielle Art von Anzeige, die bei der Polizei eingereicht wird und ein Verbrechen oder eine strafbare Handlung anzeigt.

Fachanwalt.de-Tipp: Ladendiebstahl ist ein ernstes Vergehen, das rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Diebstahl von Gegenständen aus einem Geschäft, ohne dafür zu bezahlen, ist illegal und kann zu einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe führen. Die Konsequenzen hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Alter des Täters, dem Wert der gestohlenen Gegenstände und der Schwere des Delikts. Sicherheitspersonal hat das Recht, Ladendiebstahl zu verhindern und verdächtige Personen festzuhalten, aber sie müssen dabei die rechtlichen Grenzen einhalten.

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