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Das Tauchen nach Golfbällen in den Gewässern eines fremden Golfplatzes mag auf den ersten Blick wie ein harmloser Spaß erscheinen. Doch wer sich ohne Erlaubnis der Betreiber in die Seen wagt, riskiert nicht nur seine Gesundheit, sondern auch ernste rechtliche Konsequenzen. Dieses Verhalten kann nach deutschem Recht als Hausfriedensbruch gemäß § 123 StGB und Diebstahl gemäß § 242 StGB geahndet werden. Abenteuer oder Straftat? Was beim Golfball-Tauchen rechtlich auf dem Spiel steht Golfplätze sind oft idyllisch gelegen und bieten mit ihren Seen eine willkommene Abkühlung an heißen Sommertagen. Doch die Versuchung, in die Wasserhindernisse abzutauchen und die dort zahlreich liegenden Golfbälle zu bergen, kann teuer werden. Golfbälle, die im Wasser landen, sind immer noch wertvoll – sie können bis zu einen...
weiter lesenBei der Frage der Verjährung von Fällen sexuellen Missbrauchs sind mehrere Dinge zu beachten. Vor allem ist zu berücksichtigen, dass es sowohl im Zivilrecht als auch im Strafrecht unterschiedliche Verjährungsvorschriften und Verjährungszeiten gibt. Beide Rechtsgebiete sind zwingend zur Beantwortung der Frage zu beachten. Im Zuge der Gesetzesentwicklung kam es im Jahr 2013 zu einer Gesetzesveränderung, die die Verjährungsvorschriften in den Rechtsgebieten verändert hat. Verjährung im Strafrecht Die Verjährung im Strafrecht ist deliktsabhängig und richtet sich nach der angedrohten Strafe. Entscheidende Norm ist der § 78 Abs. 3 StGB: „Soweit die Verfolgung verjährt, beträgt die Verjährungsfrist dreißig...
weiter lesenKürzlich erhielt ich einen Anruf eines potenziellen Mandanten, der mit den Worten begann: "Ich kann mir keinen richtigen Anwalt leisten, daher brauche ich einen Pflichtverteidiger." In diesem Satz finden sich gleich zwei Irrtümer, die bei Rechtsunkundigen weit verbreitet sind. Zum einen handelt es sich bei Pflichtverteidigern nicht um Rechtsanwälte, die bei Gericht oder gar bei der Staatsanwaltschaft beschäftigt sind oder diesen zuarbeiten. Pflichtverteidiger ist kein spezieller Beruf, es handelt sich um "ganz normale" Rechtsanwälte, die im Fall einer sogenannten notwendigen Verteidigung vom Gericht beigeordnet werden. Diese notwendige Verteidigung hat mit dem Einkommen des Beschuldigten überhaupt nichts zu tun. Vielmehr sind die Fälle der notwendigen Verteidigung in...
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