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Leider gibt es kaum eine Branche, die von dem Problem nicht betroffen ist: Sexuelle Belästigung. Bereits im Jahre 2015 hat die Statistik gezeigt, dass über die Hälfte der deutschen Arbeitnehmer auf der Arbeit schon einmal sexuelle Übergriffe erleben musste – ob als Zeuge oder am eigenen Leib. In den deutschen Büros erleben besonders oft Frauen ungewollte Berührungen und sexuelle Anspielungen. Allerdings sind durchaus auch Männer von dieser Art der Belästigung betroffen. Doch was kann bei Belästigungen sexueller Natur eigentlich getan werden? Stillschweigend hingenommen werden sollten diese Zwischenfälle am Arbeitsplatz keinesfalls. Wann fängt sexuelle Belästigung an? Wo genau sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz beginnt, ist gar nicht so einfach zu definieren. Empfindungen sind schließlich immer...
weiter lesenWie die Rechtslage bei einem Elektroschocker aussieht, erfahren Sie in diesem Ratgeber. Wer einen Elektroschocker zur Selbstverteidigung mit sich führen möchte sollte beachten, dass er dies nicht ohne Weiteres darf. Dies ergibt sich aus dem Waffengesetz. Er darf außerhalb seines befriedeten Besitztums lediglich einen Elektroschocker bei sich führen, der mit der PTB-Kennzeichnung versehen ist. Dies ergibt sich daraus, dass es sich bei einem Elektroschocker eigentlich um eine verbotene Waffe in Form eines Elektroimpulsgerätes im Sinne von § 40 WaffG handelt. Elektroimpulsgeräte werden in der Anlage 2 zum Waffengesetz unter 1.3.6. ausdrücklich genannt. Anders ist das nur dann, wenn der Elektroschocker mit dem PTB-Prüfzeichen versehen sind. Das ergibt sich ebenfalls aus Anlage 2...
weiter lesenWer das erste Mal damit konfrontiert wird, Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren zu sein, der neigt dazu, unüberlegt zu handeln. Es ist vernünftig, sich darüber zu informieren, wie man sich am besten verhält. Dieser Artikel informiert über zwei Grundregeln, die jeder Beschuldigte beachten sollte. 1. Schweigen Sie! Das Recht zu schweigen ist eines der wichtigsten Beschuldigtenrechte überhaupt. Niemand muss sich selbst belasten. Aus dem Umstand, dass Sie schweigen, können keine für Sie nachteiligen Schlüsse gezogen werden. Sollten Sie also zu einer Vernehmung vorgeladen werden, so sollten Sie nicht hingehen. Sie sind nicht verpflichtet, einer solchen Vorladung zu folgen. Der Drang, sich zu rechtfertigen und alles erklären zu wollen, ist oft sehr hoch....
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