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Das Tauchen nach Golfbällen in den Gewässern eines fremden Golfplatzes mag auf den ersten Blick wie ein harmloser Spaß erscheinen. Doch wer sich ohne Erlaubnis der Betreiber in die Seen wagt, riskiert nicht nur seine Gesundheit, sondern auch ernste rechtliche Konsequenzen. Dieses Verhalten kann nach deutschem Recht als Hausfriedensbruch gemäß § 123 StGB und Diebstahl gemäß § 242 StGB geahndet werden. Abenteuer oder Straftat? Was beim Golfball-Tauchen rechtlich auf dem Spiel steht Golfplätze sind oft idyllisch gelegen und bieten mit ihren Seen eine willkommene Abkühlung an heißen Sommertagen. Doch die Versuchung, in die Wasserhindernisse abzutauchen und die dort zahlreich liegenden Golfbälle zu bergen, kann teuer werden. Golfbälle, die im Wasser landen, sind immer noch wertvoll – sie können bis zu einen...
weiter lesenIhnen wird ein Betrug vorgeworfen? Dies sollten Sie beachten! Sie haben eine Strafanzeige oder eine polizeiliche Vorladung wegen Betrugs gemäß § 263 Strafgesetzbuch erhalten? Diese Tipps sollten Sie beachten: Versuchen Sie nicht vorschnell und ohne professionelle Hilfe die Angelegenheit wegen des Betrugsvorwurfs zu erledigen. Jede Angabe, jede Erklärung von Ihnen gegenüber den Ermittlungsbehörden kann (und wird oftmals) auch gegen Sie verwandt werden in einem Strafverfahren. In der Regel ist eine derart vorschnelle Erklärung gar nicht notwendig und auch nicht zweckdienlich. Nehmen Sie den Vorwurf bitte nicht auf die leichte Schulter. Der Tatbestand des Betrugs kann nach § 263 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bestraft werden, in besonders schweren...
weiter lesenInformationen zum Vorwurf der sexuellen Nötigung / Vergewaltigung, den Voraussetzungen, den rechtlichen Problemen, den Strafen und Möglichkeiten der Strafmilderung sowie den juristischen Optionen und der anwaltlichen Hilfe im Falle des Tatvorwurfs einer sexuellen Nötigung / Vergewaltigung Kurzer Überblick: Der relative einfach erscheinende Wortlaut des Strafgesetzes zur sexuellen Nötigung und der Vergewaltigung täuscht. Die Vorschrift ist äußerst komplex und sehr unterschätzt. Begriffe wie „ Gewalt “, „ nötigen “ oder „ Ausnutzen einer schutzlosen Lage “ geben keinen genauen Aufschluss darüber, welches Verhalten nun konkret strafbar sein soll, gleichsam stellt sich die Frage, wann überhaupt von einer...
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