Steigern Sie Ihre Sichtbarkeit mit einem Premium-Profil und gewinnen Sie mehr Mandate!
Jetzt Profil anlegen
Erhalten Sie eine Vorladung der Polizei als Beschuldigter wegen Vergewaltigung, sollten Sie wissen, wie Sie sich richtig verhalten. Beachten Sie, dass eine Vorladung lediglich eine unverbindliche Einladung ist und höflich abgesagt werden kann, ohne eine Erklärung abgeben zu müssen. In jeglichen Kontakten mit der Polizei oder Staatsanwaltschaft ist es ratsam, einen spezialisierten Anwalt für Sexualstrafrecht hinzuzuziehen. Anwalt für Sexualstrafrecht: Beachten Sie, dass Vorladungen der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts verpflichtend sind und bei Nichterscheinen Vorführungshaft drohen kann. Anwalt für Sexualstrafrecht: Die Rolle des Anwalts für Sexualstrafrecht als rechtlicher Berater für Beschuldigte Ihr Anwalt für Sexualstrafrecht spielt eine entscheidende Rolle...
weiter lesenDer Bundesgerichtshof bestätigt das Urteil gegen einen moldauischen Staatsangehörigen, der am Einbruch ins Hauptzollamt Berlin beteiligt war. Die mehrjährige Freiheitsstrafe bleibt damit rechtskräftig. Tatbeteiligung am Einbruch ins Hauptzollamt Berlin Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Leipzig hat die Verurteilung eines moldauischen Staatsangehörigen durch das Landgericht Berlin bestätigt. Dieser wurde zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt aufgrund seiner Beteiligung am Einbruch in die Asservatenhalle des Hauptzollamtes Berlin. Gemäß den Feststellungen des Landgerichts war der Angeklagte Teil einer von einem Moldauer geleiteten Gruppe. In der Nacht vom 25. auf den 26. Januar 2020 entwendeten sie unter anderem mehr als 5,23 Millionen unversteuerte Zigaretten und...
weiter lesenKarlsruhe (jur). Strafgefangene haben jedenfalls in Baden-Württemberg keinen Anspruch auf Zugang zum Internet. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe in einem am Dienstag, 12. Juli 2022, bekanntgegebenen Beschluss entschieden (Az.: 2 Ws 55/22). Es wies damit einen Strafgefangenen in der Justizvollzugsanstalt Freiburg ab. Ohne Erfolg hatte er darum gebeten, ihm Besitz und Nutzung eines Tablets mit Internetzugang zu erlauben oder anderweitig einen Zugang ins Internet „über eine sichere vertrauenswürdige Quelle“ zu gewähren. Als Möglichkeit schlug er einen bestimmten Anbieter vor. Auch vor Gericht blieb der Antrag nun ohne Erfolg. Zu Computern und ähnlichen Geräten schloss sich das OLG Karlsruhe der Rechtsprechung anderer OLGs an, wonach diese „schon wegen der damit verbundenen...
weiter lesenSchildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:
Mit Nutzung unseres KI-Features akzeptieren Sie unsere Nutzungsbedingungen.