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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Computerstrafrecht
Strafrecht
OLG Düsseldorf: 50-Jähriger wegen Terrorismus und Umsturzplänen zu Haft verurteilt
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in einem Staatsschutzverfahren am 14.08.2024 einen 50-jährigen Mann aus dem Kreis Mettmann wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 10 Monaten verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig (Aktenzeichen: III-2 St 2/24 ).
Sachverhalt
Der Angeklagte schloss sich im Januar 2022 einer Gruppe an, die als "Kaiserreichsgruppe" bekannt wurde. Diese Gruppierung hatte das Ziel, die demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland zu stürzen. Im Rahmen dieser Umsturzpläne wurde die Entführung des Bundesgesundheitsministers Prof. Dr. Karl Lauterbach sowie ein Anschlag auf das Stromnetz geplant. Dieser Anschlag sollte einen wochenlangen Blackout verursachen, um ... weiter lesen
Strafrecht
Handy - Herausgabe an die Polizei? Rechte des Beschuldigten
Bei vorläufigen Festnahmen durch die Polizei ist es fast schon zum Regelfall geworden, dass die Polizeibeamten das Handy eines Beschuldigten sichten möchten. Der Beschuldigte gewinnt häufig den Eindruck, dass er verpflichtet sei, das Handy herauszugeben, der Polizei sogar die PIN mitzuteilen.
1) Ist das Handy an die Polizei herauszugeben?
Eine Pflicht, das Handy herauszugeben besteht nicht, sofern nicht ein richterlicher Beschluss vorliegt oder die Polizei ausdrücklich die Herausgabe wegen Gefahr im Verzug anordnet.
Also: nur, wenn ein richterlicher Beschluss vorliegt oder eine ausdrückliche Anordnung der Polizei wegen Gefahr im Verzug erfolgt, muss das Handy der Polizei übergeben werden.
2) Müssen der Polizei die PIN / die Zugangsdaten für das Handy mitgeteilt werden? ... weiter lesen
Strafrecht
Aussageverweigerungsrecht: Wann kann man vor Gericht die Aussage verweigern?
Angeklagte und Zeugen dürfen unter Umständen vor Gericht schweigen. Inwieweit sie das dürfen, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Dass der Angeklagte vor Gericht schweigen darf, ist auch vielen Laien bekannt. Er braucht zur Sache, d.h. zu der ihm vorgeworfenen Straftat, keine Angaben zu machen. Dieses Aussageverweigerungsrecht des Beschuldigten bzw. Angeklagten ergibt sich aus § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO. Nach dieser Vorschrift ist er zu Prozessbeginn auch dann auf sein Aussageverweigerungsrecht hinzuweisen, wenn er bereits zuvor, beispielsweise durch Polizei und/oder Staatsanwaltschaft, davon Kenntnis erlangt hat. Diese Befugnis ergibt sich aus dem rechtlichen Grundsatz, dass sich niemand selbst belasten braucht. Ein Verstoß gegen diese Regelung hat normalerweise zur Folge, dass bezüglich der ... weiter lesen
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