Steigern Sie Ihre Sichtbarkeit mit einem Premium-Profil und gewinnen Sie mehr Mandate!
Jetzt Profil anlegen
Frankfurt/Main. Machen Diebe und Betrüger keine Angaben zum Verbleib ihrer Taterträge, verringern sie dadurch ihre Chancen auf vorzeitige Haftentlassung. Dies betonte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) in seiner am Mittwoch, 1. Februar 2023 bekannt gegebenen Entscheidung zur PIM Gold GmbH (Az. 2 Ws 7/23). Damit hat sie den vom Landgericht Darmstadt außer Vollzug gesetzten Haftbefehl gegen den ehemaligen PIM-Geschäftsführer Mesut P. wieder in Kraft gesetzt. Das Gericht bezeichnete es als „lebensfremd“, dass sich die Tatbeute in dreistelliger Millionenhöhe spurlos aufgelöst haben könnte. Die Staatsanwaltschaft wirft dem nun 51-Jährigen vor, ein betrügerisches Schneeballsystem betrieben zu haben. Er soll nicht existierendes Gold an mehr als 10.000 Kunden verkauft haben. Über den Verbleib der 140...
weiter lesenKarlsruhe. Polizeilich durchgeführte erkennungsdienstliche Maßnahmen gegen Beschuldigte müssen konkret notwendig sein. Das Bundesverfassungsgericht entschied in einem am Freitag, 19. August 2022, veröffentlichten Beschluss (Az.: 2 BvR 54/22), dass ein Beschuldigter in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt wird, wenn Finger- und Handflächenabdrücke oder Fotos angefertigt werden, obwohl dies für die Strafverfolgung nicht notwendig ist. Ein Mann aus Sachsen, der rechtsextreme Graffiti mit silberner Sprühfarbe übermalt hatte bekam damit recht. Auslöser des Rechtsstreits waren Graffiti mit den Worten „Toni F. Du Jude“ und „Antifa Boxen“ an einem Gasverteilergebäude in Zwickau. Der zunächst unbekannte Beschwerdeführer übersprühte die Sprüche mit silberner Sprühfarbe. Dabei wurde er von...
weiter lesenKarlsruhe. Die absichtliche Injektion einer tödlichen Dosis Insulin an einen schwerkranken sterbewilligen Patienten, stellt nicht zwangsläufig eine strafbare Tötung auf Verlangen dar. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied mit Beschluss vom Donnerstag, 11. 08.2022 (Az.: 6StR 68/21), dass wenn ein Sterbewilliger noch bis zuletzt die freie Entscheidung über sein Schicksal behält, „dann tötet er sich selbst, wenn auch mit fremder Hilfe“. Es handele sich, so der Richter in Karlsruhe, nur um straffreie Beihilfe zur Selbsttötung, solange dem Patienten nach der tödlichen Insulingabe „noch die volle Freiheit verbleibt, sich den Auswirkungen zu entziehen oder sie zu beenden“. Der Bundesgerichtshof hob damit die Verurteilung einer Ehefrau und ehemaligen Krankenschwester (ein Jahr Bewährung wegen Tötung auf...
weiter lesenSchildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:
Mit Nutzung unseres KI-Features akzeptieren Sie unsere Nutzungsbedingungen.