Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
Das Betäubungsmittelstrafrecht wird teils auch als Drogenstrafrecht bezeichnet. Die Regelungen des Betäubungsmittelstrafrechts finden sich im Betäubungsmittelgesetz, kurz BtMG. Das Betäubungsmittelstrafrecht ist Teil des Strafrechts mit der Besonderheit, dass ein eigenes Gesetz den rechtlichen Kern des Bereichs definiert. Das BtMG stellt unter anderem den Anbau von Betäubungsmitteln (Drogen), das Herstellen von Betäubungsmitteln oder das Handeln damit unter Strafe, aber auch die Einfuhr oder Ausfuhr von Drogen oder das in den Verkehr bringen. Lediglich der Konsum von Betäubungsmitteln steht nicht unter Strafe, wenn nicht unter Einfluss von Betäubungsmitteln andere Straftatbestände – z.B. Straßenverkehrsgefährdung nach dem Strafgesetzbuch - verwirklicht werden.
Betäubungsmittel
§ 1 BtMG legt fest, dass lediglich die in den Anlagen zum Gesetz aufgeführten Stoffe und Zubereitungen als Betäubungsmittel gelten. Dies führt immer wieder zu Problemen, wenn neue Stoffe und Zubereitungen auf dem Markt erscheinen, die noch nicht in den Anlagen zum BtMG aufgeführt sind, aber entsprechende Wirkweisen aufweisen.
Anlage I beinhaltet nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel, denen keine wirtschaftliche oder medizinische Bedeutung zukommen soll wie z.B. Heroin, Marihuana, Haschisch oder LSD. Anlage II enthält verkehrsfähige, aber nicht verschreibungsfähige Betäubungsmittel, Anlage III verkehrs- und verschreibungsfähige Betäubungsmittel wie z.B. starke Schlafmittel und Tranquilizer, aber auch Suchtgifte wie Opium, Kokain und Morphin.
Antonienstraße 1, 80802 München
Steigern Sie Ihre Sichtbarkeit mit einem Premium-Profil und gewinnen Sie mehr Mandate!
Jetzt Profil anlegen
Reichenaustraße 19a, 78467 Konstanz
Leerbachstr. 14, 60322 Frankfurt am Main
Mindener Straße 99, 32049 Herford
Wittbräucker Str. 42, 44287 Dortmund
Sendlinger-Tor-Platz 5, 80336 München
Bahnhofstr. 10, 02625 Bautzen
Kalchstraße 4, 87700 Memmingen
Goseriede 10 - 12, 30159 Hannover
Anwalt Strafrecht Berlin
Anwalt Strafrecht Bielefeld
Anwalt Strafrecht Bochum
Anwalt Strafrecht Bonn
Anwalt Strafrecht Bremen
Anwalt Strafrecht Dortmund
Anwalt Strafrecht Dresden
Anwalt Strafrecht Duisburg
Anwalt Strafrecht Düsseldorf
Anwalt Strafrecht Essen
Anwalt Strafrecht Frankfurt am Main
Anwalt Strafrecht Hamburg
Anwalt Strafrecht Hannover
Anwalt Strafrecht Köln
Anwalt Strafrecht Leipzig
Anwalt Strafrecht Mannheim
Anwalt Strafrecht München
Anwalt Strafrecht Nürnberg
Anwalt Strafrecht Stuttgart
Anwalt Strafrecht WuppertalKarlsruhe (jur). Ein rechtskräftiger Freispruch eines mutmaßlichen Mörders gilt, selbst wenn später noch neue Beweismittel gegen den Freigesprochenen auftauchen. Dies hat das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag, 31. Oktober 2023, verkündeten Urteil entschieden (Az.: 2 BvR 900/22). Eine gesetzliche Neuregelung, die die Wiederaufnahme eines Strafverfahrens bei Mord und bestimmten Völkerstraftaten trotz eines vorher ergangenen Freispruchs ermöglichte, ist danach verfassungswidrig. Die Karlsruher Richter gaben damit der Verfassungsbeschwerde eines Mordverdächtigen statt, dem vorgeworfen wurde, im Herbst 1981 die damals 17-jährige Frederike von Möhlmann erst vergewaltigt und dann mit zahlreichen Messerstichen ermordet zu haben. Das Landgericht Lüneburg hatte den Tatverdächtigen Ismet H....
weiter lesen
Eine polizeiliche oder staatsanwaltschaftliche Vorladung mit dem Vorwurf der Untreue trifft Geschäftsführer oft völlig unerwartet. Häufig geht es um unternehmerische Entscheidungen , Zahlungsfreigaben, interne Darlehen, Bonusregelungen, Beraterhonorare oder um Maßnahmen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten. Der Vorwurf lautet dann: Missbrauch von Vermögensbefugnissen oder Verletzung von Vermögensbetreuungspflichten . Als Geschäftsführer stehen Sie damit persönlich im Fokus – mit erheblichen strafrechtlichen Risiken. § 266 StGB – warum der Vorwurf so gefährlich ist Untreue liegt vor, wenn jemand eine ihm eingeräumte Befugnis über fremdes Vermögen missbraucht oder eine...
weiter lesen
Ermittlungsverfahren gegen Sie wegen Geldwäsche? Post von der Polizei oder Staatsanwaltschaft? Unter Geldwäsche ist nach § 261 Abs. 1 StGB jede Handlung zu verstehen, die geeignet ist, die rechtswidrige Herkunft eines aus einer Straftat stammenden Vermögensgegenstandes zu verschleiern. Als Folgedelikt setzt § 261 StGB voraus, dass der Täter den Gegenstand aus einer Vortat erlangt hat. Das aus rechtswidriger Vortat stammende Geld soll dabei dergestalt verschoben bzw. weitergereicht werden, dass es in den legalen Finanz- und Wirtschaftssektor gelangen kann und auf diese Weise in „sauberes“ Geld umgewandelt wird. In der Praxis tritt Geldwäsche vorrangig bei Erträgen aus organisierter Kriminalität (Betrug, Korruption oder Drogenhandel) auf....
weiter lesen
Anklageschrift
Berufsverbot
Bestechung
Betäubungsmittelrecht
Betrug
Bewährung
BTMG
Bußgeld
Bußgeldverfahren
Computerstrafrecht
Diebstahl
Drogen
Durchsuchung
Ermittlungsverfahren
Festnahme
Haftbefehl
Hausdurchsuchung
Internetstarfrecht
Jugendarrest
Jugendstrafe
Jugendstrafrecht
Jugendstrafverfahren
Körperverletzung
Korruption
Ladendiebstahl
Mord
Nebenklage
Opferanwalt
Opferhilfe
Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrigkeitsverfahren
Pflichtverteidiger
Revision
Revisionsrecht
Stalking
Steuerstrafrecht (im StrafR)
Strafprozessrecht
Strafrecht
Straftat
Strafverteidiger
Strafverteidigung
Strafvollstreckungsrecht
Strafvollzugsrecht
Totschlag
U-Haft
Umweltstrafrecht
Unfall
Unterschlagung
Untersuchungshaft
Vergewaltigung
Verhaftung
Verkehrsstrafrecht
Wirtschaftskriminalität
Wirtschaftsstrafrecht
Zeugnisverweigerungsrecht
Zwangsprostitution
Schildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:
Mit Nutzung unseres KI-Features akzeptieren Sie unsere Nutzungsbedingungen.
Sofortantwort 24/7
Nachfragemöglichkeit
Kostenlos!