
Axel Geist
Seit 1994 sorgen wir, die Rechtsanwälte Vetter & Geist in Bergheim und Elsdorf, gemeinsam dafür, dass unsere Mandantschaft in allen Rechtsfragen umfassend und kompetent beraten und betreut wird.
Unser Ziel ist die Ausarbeitung einer optimalen Lösung Ihres Problems, nach Möglichkeit schon außergerichtlich. Unsere Kanzlei scheut jedoch nicht die streitige Auseinandersetzung, um Ihre Rechte durchzusetzen oder Ansprüche abzuwehren. Wir stehen für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und vertreten unsere Mandanten mit vollem Einsatz und langjähriger juristischer Erfahrung. Wir legen großen Wert auf eine umfassende, kostengerechte Problemlösung, die schnell zum Erfolg führt.
Die Kanzlei kann seit 1994 in Bergheim auf eine zwanzigjährige Geschichte zurückblicken, in denen vorwiegend Privatpersonen, Unternehmen, Gewerbetreibende und Vereine vertreten wurden.
Scheuen Sie nicht, uns zu kontaktieren, unser kompetentes und freundliches Sekretariat nimmt Ihre Anliegen gerne entgegen.
Spezialisierungen
Strafrecht
- allgemeines Strafrecht
- Sexualstrafrecht
- Betäubungsmitteldelikte
- Jugendstrafrecht
- Verkehrsstrafrecht
Vertragsrecht
- Kaufvertragsrecht
- Vertragsgestaltung
- Vertragsdurchsetzung und Zwangsvollstreckung
Familienrecht
- Scheidungsrecht
- Sorge- und Umgangsrecht
- Unterhaltsrecht
- Eheverträge und Güterrecht
- Vorsorge - und Betreuungsvollmachten
Einzelne Schwerpunkte meiner Fachgebiete
- Anklageschrift
- Berufsverbot
- Bestechung
- Betäubungsmittelrecht
- Betäubungsmittelstrafrecht
- Betrug
- Bewährung
- BTMG
- Bußgeld
- Bußgeldverfahren
- Computerstrafrecht
- Diebstahl
- Drogen
- Durchsuchung
- Ermittlungsverfahren
- Festnahme
- Haftbefehl
- Hausdurchsuchung
- Internetstarfrecht
- Jugendarrest
- Jugendstrafe
- Jugendstrafrecht
- Jugendstrafverfahren
- Körperverletzung
- Korruption
- Ladendiebstahl
- Mord
- Nebenklage
- Opferanwalt
- Opferhilfe
- Ordnungswidrigkeiten
- Ordnungswidrigkeitsverfahren
- Pflichtverteidiger
- Revision
- Revisionsrecht
- Stalking
- Steuerstrafrecht (im StrafR)
- Strafprozessrecht
- Strafrecht
- Straftat
- Strafverteidiger
- Strafverteidigung
- Strafvollstreckungsrecht
- Strafvollzugsrecht
- Totschlag
- U-Haft
- Umweltstrafrecht
- Unfall
- Unterschlagung
- Untersuchungshaft
- Vergewaltigung
- Verhaftung
- Verkehrsstrafrecht
- Wirtschaftskriminalität
- Wirtschaftsstrafrecht
- Zeugnisverweigerungsrecht
- Zwangsprostitution
Meine Fachanwaltschaften
- Strafrecht
Mitgliedschaften
- Mitglied in der DAV Arbeitsgemeinschaft "Strafrecht"
Weitere Standorte
Köln-Aachener-Str. 160
50127 Bergheim
Deutschland
Telefon: 02271 97679
Telefax: 02271 97587
E-Mail:
Kanzlei Impressum
Impressum
Ulrich G. Vetter
Axel Geist
Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Köln-Aachener-Str. 160
50127 Bergheim/Quadrath
Telefon: 02271 / 9 76 79
Telefax: 02271 / 9 75 87
E-Mail: guterrat@raevettergeist.de
Internet: www.vetter-geist.de
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß §6 MDStV/TDG:
Florian Geist
Zuständige Anwaltskammer:
Rechtsanwaltskammer Köln
Riehler Straße 60
50668 Köln
Die Rechtsanwälte sind nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland zugelassen und Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Köln Riehler Straße 60, 50668 Köln
Umsatzsteueridentifikationsnummer (§ 27 a UStG):
USt-IdNr. 203-533-00623
Berufshaftpflichtversicherung:
Berufshaftpflichtversicherung beider Rechtsanwälte ist die:
HDI-Gerling Firmen & Privat Vers. AG
Neumarkt 15
66117 Saarbrücken
Versicherungsschutz besteht nicht bei Tätigkeiten der Rechtsanwälte vor außereuropäischen Gerichten und im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit außereuropäischem Recht.
Die Tätigkeit der Anwälte unterliegt den folgenden berufsrechtlichen Regelungen:
BRAO - Bundesrechtsanwaltsordnung
BORA - Berufsordnung für Rechtsanwälte
BRAGO - Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung
Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union
RVG - Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz)
CCBE-Berufsregeln der Rechtsanwälte der europäischen Union.
Den Text dieser Vorschriften finden Sie auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK): www.brak.de
Schlichtungsverfahren der Rechtsanwaltschaft:
Die Rechtsanwälte sind grundsätzlich nicht bereit, bei der zuständigen Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191f BRAO) an einem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
Haftungshinweis:
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