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Nebenklagevertreter

Als Opferanwalt wird ein Rechtsanwalt bezeichnet, der im Rahmen der Nebenklage das Opfer einer Straftat vertritt bzw. die Angehörigen eines Opfers, wenn das Opfer die Tat nicht überlebt hat. Der Opferanwalt vertritt somit Opferinteressen. Allerdings vertritt der Opferanwalt die Tatopfer nicht zivilrechtlich bei der Geltendmachung von Schadensersatz und oder Schmerzensgeld bzw. Ansprüchen nach dem Opferentschädigungsgesetz.

Zeugenbeistand 

Dem Opferanwalt kommt vor allem auch eine wesentliche Bedeutung als Beistand des Tatopfers als Zeuge bei, sowohl im gerichtlichen Verfahren als auch schon im Ermittlungsverfahren, er darf beispielsweise auch bei polizeilichen Vernehmungen anwesend sein und kann außerdem Einsicht in Ermittlungsakten nehmen.

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