Nebenklagevertreter
Als Opferanwalt wird ein Rechtsanwalt bezeichnet, der im Rahmen der Nebenklage das Opfer einer Straftat vertritt bzw. die Angehörigen eines Opfers, wenn das Opfer die Tat nicht überlebt hat. Der Opferanwalt vertritt somit Opferinteressen. Allerdings vertritt der Opferanwalt die Tatopfer nicht zivilrechtlich bei der Geltendmachung von Schadensersatz und oder Schmerzensgeld bzw. Ansprüchen nach dem Opferentschädigungsgesetz.
Zeugenbeistand
Dem Opferanwalt kommt vor allem auch eine wesentliche Bedeutung als Beistand des Tatopfers als Zeuge bei, sowohl im gerichtlichen Verfahren als auch schon im Ermittlungsverfahren, er darf beispielsweise auch bei polizeilichen Vernehmungen anwesend sein und kann außerdem Einsicht in Ermittlungsakten nehmen.
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Beleidigung auf sexueller Grundlage Es ist zu einem Massendelikt geworden: Immer öfter wird von der Polizei aufgrund angeblicher sexueller Handlungen, sexueller Anspielungen, sexualisierter Sprüche, sexueller Belästigungen, sexueller Anmachen dem Vorzeigen sexueller Bilder, Videos oder Posen körperlicher Berührungen etc. wegen Beleidigung (auf sexueller Grundlage) ermittelt. Nur meistens übersehen Polizei und Justiz, dass der Großteil solcher „unmoralischer“ Handlungen nicht strafbar ist! Setzt man sich als Beschuldigter dann aber nicht fachlich gut beraten zur Wehr, kassiert man dennoch eine Strafe und womöglich sogar einen Eintrag ins Führungszeugnis. Völlig zu Unrecht!...
weiter lesenDas Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 03. März 2023 zum Aktenzeichen 2 BvR 1810/22 in einem von Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. der Kölner Kanzlei JURA.CC vertretenen Fall entschieden, dass die Nichtbearbeitung eines Adhäsionsantrages verfassungswidrig ist. Die Beschwerdeführerin wendet sich gegen ein amtsgerichtliches Strafurteil und rügt, ein von ihr gestellter Adhäsionsantrag sei übergangen worden. Sie macht einen Verstoß gegen das allgemeine Willkürverbot, den Justizgewährungsanspruch und den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs geltend. Die Beschwerdeführerin wurde im Juni 2020 Opfer eines Betrugs. Sie erlitt einen Vermögensschaden in Höhe von 110 Euro. Die Staatsanwaltschaft erhob am 22. September 2020...
weiter lesenFreiheitsstrafe auf Bewährung bedeutet zunächst einmal, dass man nicht ins Gefängnis (JVA) muss, sondern weiterhin „frei“ ist. Die Todesstrafe gibt es in Deutschland seit dem Jahre 1949 nicht mehr. Nach aktuellem geltendem Recht ist in Deutschland die Freiheitsstrafe die schwerste Strafart, die man als Täter/Verurteilter kriegen kann. Die Geldstrafe ist dagegen die mildere Strafart. Ein Verurteilter erhält somit – wenn das Gericht von der Täterschaft ausgeht - entweder eine Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe. Mit der Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe muss man in der Regel rechnen, wenn man eine eher schwere Straftat begangen hat. Droht jemandem eine Freiheitsstrafe, so muss es das Ziel sein, dass diese Freiheitsstrafe wenigstens zur Bewährung ausgesetzt wird....
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