Steigern Sie Ihre Sichtbarkeit mit einem Premium-Profil und gewinnen Sie mehr Mandate!
Jetzt Profil anlegen
Momentan häufen sich Fälle, in den Beschuldigte Post vom Hauptzollamt dem Vorwurf eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz erhalten. Oft handelt es sich um den Vorwurf einer Bestellung von Betäubungsmitteln oder Cannabis Samen aus dem Internet. Von dem Ermittlungsverfahren erfahren Beschuldigte in der Regel durch den Erhalt eines Anhörungsbogens. In diesem Fall sollte man Ruhe bewahren, keine Angaben machen und einen Rechtsanwalt mit der Verteidigung beauftragen. Unbedachte Äußerungen können hier die Situation eines Beschuldigten erheblich verschlechtern, daher sollte auf jeden Fall von dem Schweigerecht Gebrauch gemacht werden. In vielen Fällen dürfte das einzige Beweismittel eine Sendung mit der Anschrift des Beschuldigten sein. Es ist...
weiter lesenWer einer Sexualstraftat (Vergewaltigung, sexueller Missbrauch von Kindern etc.) verdächtigt wird, der befindet sich in einer extremen Ausnahmesituation. Es droht in der Regel eine Freiheitsstrafe und zudem die Vernichtung der gesamten beruflichen und privaten Existenz. Oft sind die vermeintlichen Taten Jahre her und die Beweissituation ist meist höchst kompliziert. Keinesfalls sollte man sich in so einer Situation selbst verteidigen. Es ist unbedingt notwendig, sich von Anfang an durch einen Strafverteidiger beraten und verteidigen zu lassen. Wie läuft das Verfahren ab? In der Regel wird das vermeintliche Opfer eine Strafanzeige bei der Polizei erstatten. Diese ermittelt dann im Rahmen der Staatsanwaltschaft. Die Polizei stellt Beweise sicher und vernimmt gegebenenfalls weitere Zeugen. Sie erhalten als...
weiter lesenKarlsruhe (jur). Die bislang geltende Strafbarkeit des Cannabiskonsums ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Dies hat das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag, 11. Juli 2023, veröffentlichten Beschluss bekräftigt und drei Richtervorlagen über die Verfassungsmäßigkeit des gesetzlichen Cannabisverbots als unzureichend begründet und damit als unzulässig verworfen (Az.: 2 BvL 3/20 und weitere). Die Karlsruher Richter verwiesen dabei auf eine frühere Entscheidung des Senats vom 9. März 1994. Dass sich seitdem die Sach- und Rechtslage erheblich geändert habe, sei in den Richtervorlagen nicht aufgezeigt worden. Nach dem Betäubungsmittelgesetz sind Anbau, Erwerb und Konsum von Betäubungsmitteln wie Cannabis verboten und können mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren...
weiter lesenSchildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:
Mit Nutzung unseres KI-Features akzeptieren Sie unsere Nutzungsbedingungen.