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Anwalt Strafrecht WuppertalCelle. Ein ausgestelltes Attest zur Befreiung von der Maskenpflicht ohne ärztliche Untersuchung stellt ein „unrichtiges Gesundheitszeugnis“ dar. Daher ist, wie das Oberlandesgericht (OLG) Celle in einem am Mittwoch, den 06.07.2022 bekannt gegebenen Beschluss feststellt, die Nutzung eines aus dem Internet heruntergeladenen Attests strafbar (Az.: 2 Ss 58/22 ). Dies gilt allerdings nur dann, wenn das Attest mit einer -ggf. eingescannten- Unterschrift versehen ist. Im streitigen Fall wies die Polizei einen Mann darauf hin, dass er einen Mund-Nasen-Schutz tragen müsse. Daraufhin überreichte er den Beamten ein Dokument mit der Überschrift „Ärztliches Attest“. Der Mann hatte dieses Papier jedoch von der Website eines Arztes im Internet herunter und seine persönlichen Daten darin selbst eingetragen. Das OLG Celle...
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Wenn Sie eine Vorladung von der Polizei erhalten, so läuft gegen Sie ein Ermittlungsverfahren. Dieser Artikel beantwortet einige wichtige Fragen zu dem Thema. 1) Was ist Voraussetzung eines Ermittlungsverfahrens? Voraussetzung für ein Ermittlungsverfahren ist das Bestehen eines Anfangsverdachts. Zu einem solchen Anfangsverdacht kommt es meist durch die Strafanzeige einer Person bei der Polizei. Es kann auch sein, dass von Amts wegen ermittelt wird. Das Vorliegen eines Anfangsverdachts wird von den Ermittlungsbehörden sehr schnell angenommen. Auch bei bisher niemals straffälligen Personen ist es also durchaus möglich, dass aufgrund einer Strafanzeige ermittelt wird. Auch wenn Sie unschuldig sind, sollten Sie von Ihren strafprozessualen Rechten unbedingt Gebrauch machen. 2) Muss ich...
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Straßburg (jur). Werden Bürger während einer Haft im Ausland gefoltert, können sie den jeweiligen Staat oder die für die Folter verantwortlichen offiziellen Personen nicht in ihrem Heimatland auf Schmerzensgeld verklagen. Denn andere Staaten, sowie ihre offiziellen Vertreter genießen nach dem Völkerrecht Immunität, urteilte am Dienstag, 14. Januar 2014, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg (Az.: 34356/06 und 40528/06). Damit scheiterten vier britische Staatsangehörige vor Gericht. Diese waren in den Jahren 2000 und 2001 in Saudi Arabien in einem Gefängnis in Riad inhaftiert gewesen. Die Männer gaben an, dass sie dort auch gefoltert wurden. Nach ihrer Rückkehr in Großbritannien bestätigten medizinische...
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