Steigern Sie Ihre Sichtbarkeit mit einem Premium-Profil und gewinnen Sie mehr Mandate!
Jetzt Profil anlegen
Die Nötigung ist ein Straftatbestand und in § 240 StGB geregelt. Im Deutschland stellen sich viele Menschen die Frage, ob Autofahrer, die zu dicht auffahren oder gleichzeitig noch die Hupe oder Lichthupe betätigen, sich wegen einer Nötigung im Straßenverkehr strafbar machen. Der Straftatbestand im Strafrecht– ist dichtes Auffahren strafbar? In § 240 StGB lautet es wie folgt: „Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ Insofern ist es für die Verwirklichung notwendig, dass eine Person rechtswidrig eine andere Person entweder mit Gewalt oder durch Drohung zu einer bestimmten...
weiter lesenBei vorläufigen Festnahmen durch die Polizei ist es fast schon zum Regelfall geworden, dass die Polizeibeamten das Handy eines Beschuldigten sichten möchten. Der Beschuldigte gewinnt häufig den Eindruck, dass er verpflichtet sei, das Handy herauszugeben, der Polizei sogar die PIN mitzuteilen. 1) Ist das Handy an die Polizei herauszugeben? Eine Pflicht, das Handy herauszugeben besteht nicht, sofern nicht ein richterlicher Beschluss vorliegt oder die Polizei ausdrücklich die Herausgabe wegen Gefahr im Verzug anordnet. Also: nur, wenn ein richterlicher Beschluss vorliegt oder eine ausdrückliche Anordnung der Polizei wegen Gefahr im Verzug erfolgt, muss das Handy der Polizei übergeben werden. 2) Müssen der Polizei die PIN / die Zugangsdaten für das Handy mitgeteilt werden?...
weiter lesenI. Worum geht es eigentlich? Das Cum-Ex-Geschäft ist eine Form des „Dividendenstripping“, bei der eine Aktie kurz vor dem Zeitpunkt der Dividendenauszahlung verkauft wird und kurz nach dem Termin der Dividendenauszahlung erfolgt dann der Rückkauf. Dabei kommt es zu mehrfacher Erstattung der Kapitalertragssteuer, obwohl diese tatsächlich nur ein einziges Mal abgeführt wurde. In den meisten Fällen wird wie folgt vorgegangen: Investor A ist Inhaber von Aktien. Kurz vor dem Dividendenstichtag kauft Investor C ebenfalls Aktien dieses Unternehmens. Diese erwirbt er aber nicht von Investor A, sondern von Investor B, welcher in Wirklichkeit gar keine Aktien dieses Unternehmens besitzt. Es findet also ein sogenannter Leerverkauf statt. Am Tag der Dividendenausschüttung erhält...
weiter lesenSchildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:
Mit Nutzung unseres KI-Features akzeptieren Sie unsere Nutzungsbedingungen.