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Anwalt Strafrecht WuppertalLeider gibt es kaum eine Branche, die von dem Problem nicht betroffen ist: Sexuelle Belästigung. Bereits im Jahre 2015 hat die Statistik gezeigt, dass über die Hälfte der deutschen Arbeitnehmer auf der Arbeit schon einmal sexuelle Übergriffe erleben musste – ob als Zeuge oder am eigenen Leib. In den deutschen Büros erleben besonders oft Frauen ungewollte Berührungen und sexuelle Anspielungen. Allerdings sind durchaus auch Männer von dieser Art der Belästigung betroffen. Doch was kann bei Belästigungen sexueller Natur eigentlich getan werden? Stillschweigend hingenommen werden sollten diese Zwischenfälle am Arbeitsplatz keinesfalls. Wann fängt sexuelle Belästigung an? Wo genau sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz beginnt, ist gar nicht so einfach zu definieren. Empfindungen sind schließlich immer...
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Ihnen wird ein Betrug vorgeworfen? Dies sollten Sie beachten! Sie haben eine Strafanzeige oder eine polizeiliche Vorladung wegen Betrugs gemäß § 263 Strafgesetzbuch erhalten? Diese Tipps sollten Sie beachten: Versuchen Sie nicht vorschnell und ohne professionelle Hilfe die Angelegenheit wegen des Betrugsvorwurfs zu erledigen. Jede Angabe, jede Erklärung von Ihnen gegenüber den Ermittlungsbehörden kann (und wird oftmals) auch gegen Sie verwandt werden in einem Strafverfahren. In der Regel ist eine derart vorschnelle Erklärung gar nicht notwendig und auch nicht zweckdienlich. Nehmen Sie den Vorwurf bitte nicht auf die leichte Schulter. Der Tatbestand des Betrugs kann nach § 263 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bestraft werden, in besonders schweren...
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Wie die Rechtslage bei einem Elektroschocker aussieht, erfahren Sie in diesem Ratgeber. Wer einen Elektroschocker zur Selbstverteidigung mit sich führen möchte sollte beachten, dass er dies nicht ohne Weiteres darf. Dies ergibt sich aus dem Waffengesetz. Er darf außerhalb seines befriedeten Besitztums lediglich einen Elektroschocker bei sich führen, der mit der PTB-Kennzeichnung versehen ist. Dies ergibt sich daraus, dass es sich bei einem Elektroschocker eigentlich um eine verbotene Waffe in Form eines Elektroimpulsgerätes im Sinne von § 40 WaffG handelt. Elektroimpulsgeräte werden in der Anlage 2 zum Waffengesetz unter 1.3.6. ausdrücklich genannt. Anders ist das nur dann, wenn der Elektroschocker mit dem PTB-Prüfzeichen versehen sind. Das ergibt sich ebenfalls aus Anlage 2...
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