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Der Bundesgerichtshof bestätigt das Urteil gegen einen moldauischen Staatsangehörigen, der am Einbruch ins Hauptzollamt Berlin beteiligt war. Die mehrjährige Freiheitsstrafe bleibt damit rechtskräftig. Tatbeteiligung am Einbruch ins Hauptzollamt Berlin Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Leipzig hat die Verurteilung eines moldauischen Staatsangehörigen durch das Landgericht Berlin bestätigt. Dieser wurde zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt aufgrund seiner Beteiligung am Einbruch in die Asservatenhalle des Hauptzollamtes Berlin. Gemäß den Feststellungen des Landgerichts war der Angeklagte Teil einer von einem Moldauer geleiteten Gruppe. In der Nacht vom 25. auf den 26. Januar 2020 entwendeten sie unter anderem mehr als 5,23 Millionen unversteuerte Zigaretten und...
weiter lesenCelle. Ein Arzt kann sich durch die Ausstellung eines Maskenattestes ohne ärztliche Untersuchung strafbar machen. Das Oberlandesgericht Celle (OLG) hat am Mittwoch, 23. November 2022, entschieden (Az.: 2 Ss 137/22), dass nur dann kein falsches ärztliches Gesundheitszeugnis vorliegt, wenn der der Arzt in dem Attest ausdrücklich darauf hinweist, dass eine körperliche Untersuchung nicht stattgefunden hat. Ob Behörden und Polizei die Bescheinigung als ausreichend für eine Befreiung von der Maskenpflicht ansehen, ist allerdings fraglich. Hierüber war vom Oberlandesgericht nicht zu entscheiden. Im vorliegenden Fall stellte ein Arzt in der Region Uelzen insgesamt 29 Gesundheitsbescheinigungen aus, die die darin aufgeführten Personen von der Maskenpflicht befreien sollten. Allerdings wurden die Maskenatteste ohne ärztliche...
weiter lesenMomentan häufen sich Fälle, in den Beschuldigte Post vom Hauptzollamt dem Vorwurf eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz erhalten. Oft handelt es sich um den Vorwurf einer Bestellung von Betäubungsmitteln oder Cannabis Samen aus dem Internet. Von dem Ermittlungsverfahren erfahren Beschuldigte in der Regel durch den Erhalt eines Anhörungsbogens. In diesem Fall sollte man Ruhe bewahren, keine Angaben machen und einen Rechtsanwalt mit der Verteidigung beauftragen. Unbedachte Äußerungen können hier die Situation eines Beschuldigten erheblich verschlechtern, daher sollte auf jeden Fall von dem Schweigerecht Gebrauch gemacht werden. In vielen Fällen dürfte das einzige Beweismittel eine Sendung mit der Anschrift des Beschuldigten sein. Es ist...
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