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Informationen zum Vorwurf der sexuellen Nötigung / Vergewaltigung, den Voraussetzungen, den rechtlichen Problemen, den Strafen und Möglichkeiten der Strafmilderung sowie den juristischen Optionen und der anwaltlichen Hilfe im Falle des Tatvorwurfs einer sexuellen Nötigung / Vergewaltigung Kurzer Überblick: Der relative einfach erscheinende Wortlaut des Strafgesetzes zur sexuellen Nötigung und der Vergewaltigung täuscht. Die Vorschrift ist äußerst komplex und sehr unterschätzt. Begriffe wie „ Gewalt “, „ nötigen “ oder „ Ausnutzen einer schutzlosen Lage “ geben keinen genauen Aufschluss darüber, welches Verhalten nun konkret strafbar sein soll, gleichsam stellt sich die Frage, wann überhaupt von einer...
weiter lesenDas Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat am 8. Juli 2024 entschieden, dass kein hinreichender Tatverdacht gegen Mitglieder einer WhatsApp-Gruppe vorliegt, die in dieser Gruppe verbotene Inhalte geteilt haben sollen. Das Gericht bestätigte die Entscheidung des Landgerichts, die Eröffnung des Hauptverfahrens abzulehnen, da das Tatbestandsmerkmal des „Verbreitens“ nicht erfüllt sei. Diese Entscheidung ist nicht anfechtbar (OLG Frankfurt a.M. v. 8.7.2024 - 1 Ws 171/23; 1 Ws 174-178/23). Sachverhalt und Ermittlungen Den Angeschuldigten, darunter fünf Polizeibeamte, wurde vorgeworfen, in der Zeit von Herbst 2014 bis Herbst 2018 in verschiedenen Chatgruppen Bild- und Videodateien mit verbotenen Inhalten verbreitet zu haben. Diese Inhalte sollen überwiegend Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sowie...
weiter lesenDer Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil vom 9. Januar 2025 klargestellt, dass Daten der verschlüsselten Kommunikationsplattform "Anom" in Strafverfahren verwertbar sind. Dies gilt insbesondere, wenn sie zur Aufklärung schwerer Straftaten verwendet werden. Die Entscheidung hat weitreichende Konsequenzen für Strafverfahren, in denen digitale Beweise eine zentrale Rolle spielen. Der Anom-Fall: Drogenhandel und verschlüsselte Kommunikation Das Landgericht (LG) Tübingen hatte am 20. Oktober 2023 den Angeklagten wegen 35 Fällen des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt. Zudem wurde die Einziehung von Taterlösen in Höhe von mehr als 500.000 Euro angeordnet. In neun dieser Fälle waren die entscheidenden Beweise...
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