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Wer plötzlich eine Vorladung zu einer Vernehmung bei der Polizei erhält, ist häufig ratlos. Darf die Polizei das überhaupt? Muss ich der Vorladung Folge leisten? Und wie sieht es mit einer Absage aus? Das erfahren Sie im folgenden Ratgeber. Die Vorladung zur Polizei erfolgt normalerweise, weil die Polizei aufgrund einer Anzeige in einem Strafverfahren ermittelt. Sie können einmal eine Vorladung als Zeuge erhalten. Es ist aber auch eine Vorladung als Beschuldigter möglich. Worum es geht, steht in dem Schreiben der Polizei. Darf die Polizei einen Beschuldigten oder Zeugen vorladen? Eine Vorladung zur Polizei ist für sich genommen rechtlich zulässig. Schließlich muss die Polizei eine Straftat aufklären. Hierzu ist sie als Hilfsorgan der Staatsanwaltschaft gesetzlich...
weiter lesenEin Strafbefehl ist eine Verurteilung (Strafe), die man vom Gericht erhält. Allerdings nicht – wie üblich – nach Ablauf einer mündlichen Gerichtsverhandlung vor Gericht. Ein solcher schriftlicher Strafbefehl flattert in den Briefkasten und beinhaltet eine bestimmte Strafe. Im deutschen Recht ist das Strafbefehlsverfahren ein vereinfachtes Verfahren zur Bewältigung der leichten Kriminalität. Das Verfahren läuft schriftlich ab. Es kann somit zu einem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens kommen ohne mündliche Hauptverhandlung. Das Strafbefehlsverfahren hat mehrere Vorteile. Zum Einen werden Gericht und Staatsanwaltschaft entlastet. Zum Anderen kann diese vereinfachte Form aber auch im Interesse des Beschuldigten liegen, da das Verfahren kostengünstiger, schneller und...
weiter lesenKann man durch die Unterschrift auf einem digitalen Lesegerät als Nichtberechtigter eine Urkundenfälschung begehen? Dies dürfte mehr als fraglich sein. Trotzdem kann das zu Problemen führen. Vorliegend ging es um einen Zusteller von Paketen, der sich angeblich aus Überforderung die ihm anvertrauten Pakete auf bequeme Weise entsorgen wollte. Damit das nicht so schnell auffiel ahmte er auf dem elektronischen Lesegerät die Unterschrift des jeweiligen Empfängers nach. Es kam wie es kommen musste: Die Sache flog auf und die Sache landete vor Gericht. Nachdem ihn sowohl das Amtsgericht Schleiden als auch das Landgericht Aachen unter anderem wegen Urkundenfälschung in insgesamt 67 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von über einem Jahr verurteilt hatte, legte der Zusteller hiergegen...
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