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Rechtsanwalt • Fachanwalt für Strafrecht

Dr. jur. Stefan Tripmaker

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Rechtsanwalt Dr. Stefan Tripmaker
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Herr Dr. Tripmaker zeichnet sich durch seine spezielle Expertise im Strafrecht aus, die er durch den Erwerb des Fachanwaltstitels erlangt hat. Diese Qualifikation macht ihn zu einem Spezialisten auf diesem Gebiet, womit er in der Lage ist, seine Mandanten optimal zu vertreten.

Zusätzlich stützt sich seine Fachkompetenz auf über zehn Jahre Berufserfahrung als selbstständiger Rechtsanwalt, was ihm umfassende praktische Erfahrungen in seinem Fachbereich verleiht.

Rechtsanwalt Dr. Stefan Tripmaker

Spezialisierungen

Herr Dr. Tripmaker bietet umfassende Verteidigung in allen Bereichen des Strafrechts.

Dazu gehören Vergehen wie Diebstahl, Betrug, Erpressung, Körperverletzung und viele weitere Delikte, die im Strafgesetzbuch, der Abgabenordnung, dem SchwarzArbG und anderen Nebengesetzen verankert sind.

Neben der Verteidigung ist Herr Dr. Tripmaker auch in der Präventivberatung im Steuer-, Kapitalmarkt- und Wirtschaftsstrafrecht tätig, wobei er sich speziell auf die individuellen Bedürfnisse seiner Mandanten konzentriert. Bei steuerstrafrechtlichen Angelegenheiten bietet er aktive Beratung und Unterstützung, einschließlich der Beurteilung der Zweckmäßigkeit einer steuerlichen Selbstanzeige im jeweiligen Einzelfall.

Darüber hinaus vertritt Herr Dr. Tripmaker Mandanten im Verkehrsrecht und Verkehrsstrafrecht.

Einzelne Schwerpunkte meiner Fachgebiete

  • Anklageschrift
  • Berufsverbot
  • Bestechung
  • Betäubungsmittelrecht
  • Betäubungsmittelstrafrecht
  • Betrug
  • Bewährung
  • BTMG
  • Bußgeld
  • Bußgeldverfahren
  • Computerstrafrecht
  • Diebstahl
  • Drogen
  • Durchsuchung
  • Ermittlungsverfahren
  • Festnahme
  • Haftbefehl
  • Hausdurchsuchung
  • Internetstarfrecht
  • Jugendarrest
  • Jugendstrafe
  • Jugendstrafrecht
  • Jugendstrafverfahren
  • Körperverletzung
  • Korruption
  • Ladendiebstahl
  • Mord
  • Nebenklage
  • Opferanwalt
  • Opferhilfe
  • Ordnungswidrigkeiten
  • Ordnungswidrigkeitsverfahren
  • Pflichtverteidiger
  • Revision
  • Revisionsrecht
  • Stalking
  • Steuerstrafrecht (im StrafR)
  • Strafprozessrecht
  • Strafrecht
  • Straftat
  • Strafverteidiger
  • Strafverteidigung
  • Strafvollstreckungsrecht
  • Strafvollzugsrecht
  • Totschlag
  • U-Haft
  • Umweltstrafrecht
  • Unfall
  • Unterschlagung
  • Untersuchungshaft
  • Vergewaltigung
  • Verhaftung
  • Verkehrsstrafrecht
  • Wirtschaftskriminalität
  • Wirtschaftsstrafrecht
  • Zeugnisverweigerungsrecht
  • Zwangsprostitution
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Meine Fachanwaltschaften

  • Strafrecht

Mitgliedschaften

  • Rechtsanwaltskammer Schleswig-Holstein
  • Deutscher Anwaltsverein
  • Lübecker Anwaltverein

Kanzlei Impressum

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Für den redaktionellen Inhalt dieser Seite ist im rechtlichen Sinne verantwortlich:

Rechtsanwaltskanzlei STS, Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft
Maren Süfke, Dr. Stefan Tripmaker
Jahnstraße 1
23568 Lübeck

Telefon 0451 – 290 38 281 (Frau Rechtsanwältin Süfke)
Telefon 0451 – 290 38 280 (Herr Rechtsanwalt Dr. Tripmaker)

Telefax: 0451 – 290 38 270

E-Mail: info@kanzlei-sts.de
Internet: www.kanzlei-sts.de

Die Anschrift der örtlich zuständigen Aufsichtsbehörde lautet:
Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer, Gottorfstraße 13, 24837 Schleswig
Telefon 04621 – 93910 Telefax 04621 – 939126 www.rak-sh.de

Berufsrechtliche Regelungen:

Der Berufsstand der Rechtsanwälte unterliegt den nachfolgenden berufsrechtlichen Regelungen:

- Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
- Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
- Fachanwaltsordnung (FAO)
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Berufsregeln der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft (CCBE)
- Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG)

Die berufsrechtlichen Regelungen für Rechtsanwälte können auf der Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer unter dem Menüpunkt “Berufsrecht” eingesehen werden.

Folgende Berufshaftpflichtversicherung gewährt Versicherungsschutz:

HDI-Gerling Firmen und Privat Versicherung AG
 Riethorst 2
30659 Hannover

Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes umfasst das Tätigwerden in Europa. Nicht erfasst ist eine Tätigkeit auf dem Gebiet des außereuropäischen Rechts und ein Tätigwerden gegenüber außereuropäischen Gerichten. Rechtsanwälte sind gemäß der Bundesrechtsanwaltsordnung (§ 51 BRAO) verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestsumme von 250.000,- € zu unterhalten.

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Vorwurf: Betrug?
SternSternSternSternStern (11 Bewertungen) 14.02.2024 Dr. jur. Stefan Tripmaker
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Ihnen wird ein Betrug vorgeworfen? Dies sollten Sie beachten!   Sie haben eine Strafanzeige oder eine polizeiliche Vorladung wegen Betrugs gemäß § 263 Strafgesetzbuch erhalten?   Diese Tipps sollten Sie beachten: Versuchen Sie nicht vorschnell und ohne professionelle Hilfe die Angelegenheit wegen des Betrugsvorwurfs zu erledigen. Jede Angabe, jede Erklärung von Ihnen gegenüber den Ermittlungsbehörden kann (und wird oftmals) auch gegen Sie verwandt werden in einem Strafverfahren. In der Regel ist eine derart vorschnelle Erklärung gar nicht notwendig und auch nicht zweckdienlich. Nehmen Sie den Vorwurf bitte nicht auf die leichte Schulter. Der Tatbestand des Betrugs kann nach § 263 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bestraft werden, in besonders schweren ...

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