„U-Haft“
Die Untersuchungshaft wird umgangssprachlich als U-Haft bezeichnet. Die Untersuchungshaft wird teils im Ermittlungsverfahren angeordnet und dient nicht als Strafmaßnahme sondern der Sicherung der Ermittlungen im Zusammenhang mit einer Straftat. Zuständig für die Anordnung der Untersuchungshaft ist der sog. Haftrichter. Die gesetzliche Grundlage für die Anordnung der Untersuchungshaft sind in §§ 112 ff der Strafprozessordnung (StPO) geregelt.
Gründe für die Anordnung der Untersuchungshaft
Ebenfalls in den Vorschriften der StPO sind die gesetzlich zulässigen Gründe für die Anordnung der Untersuchungshaft geregelt. Da die Untersuchungshaft dazu dient, das Ermittlungsverfahren zu sichern und damit die Strafverfolgung, sind Fluchtgefahr oder die Verdunklungsgefahr ein Anordnungsgrund – der dringende Tatverdacht ist zudem zwingende Voraussetzung für die Anordnung der „U-Haft“. Bei (potentiellen) Serientätern ist zudem Wiederholungsgefahr ein Grund, der zur Anordnung der Untersuchungshaft herangezogen werden kann.
Maximale Dauer
Die Untersuchungshaft darf für maximal sechs Monate angeordnet werden, bei späterer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe wird die Dauer der Untersuchungshaft angerechnet.
Colonnaden 104, 20354 Hamburg
Colonnaden 49, 20354 Hamburg
Steigern Sie Ihre Sichtbarkeit mit einem Premium-Profil und gewinnen Sie mehr Mandate!
Jetzt Profil anlegen
Jahnstraße 1, 23568 Lübeck
Rossertstraße 4, 60323 Frankfurt am Main
Goseriede 10 - 12, 30159 Hannover
Viktoriastr. 73 - 75, 52066 Aachen
Georg-Glock-Straße 8, 40474 Düsseldorf
Wiener Straße 7, 10999 Berlin
Wilhelm-Strater-Straße 10, 41236 Mönchengladbach
Anwalt Strafrecht Berlin
Anwalt Strafrecht Bielefeld
Anwalt Strafrecht Bochum
Anwalt Strafrecht Bonn
Anwalt Strafrecht Bremen
Anwalt Strafrecht Dortmund
Anwalt Strafrecht Dresden
Anwalt Strafrecht Duisburg
Anwalt Strafrecht Düsseldorf
Anwalt Strafrecht Essen
Anwalt Strafrecht Frankfurt am Main
Anwalt Strafrecht Hamburg
Anwalt Strafrecht Hannover
Anwalt Strafrecht Köln
Anwalt Strafrecht Leipzig
Anwalt Strafrecht Mannheim
Anwalt Strafrecht München
Anwalt Strafrecht Nürnberg
Anwalt Strafrecht Stuttgart
Anwalt Strafrecht WuppertalIn den letzten Monaten sind Sprach- und Kurszertifikate zunehmend in den Fokus von Ermittlungsbehörden, Ausländerbehörden und der Politik gerückt. Bundesweit wird vermehrt von Fällen berichtet, in denen die angegebenen Sprachkenntnisse nicht mit den tatsächlichen Fähigkeiten der Antragsteller übereinstimmen. Viele Mandanten erhalten daher aktuell eine polizeiliche Vorladung, in der ihnen der Gebrauch eines angeblich gefälschten Sprachzertifikats vorgeworfen wird. Ein solches Schreiben kommt meist unerwartet und löst verständlicherweise große Verunsicherung aus. Die Bedeutung von Sprachzertifikaten im Einbürgerungsverfahren Wer die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben möchte, muss nachweisen, dass er sich sprachlich im Alltag auf Deutsch...
weiter lesen
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Verurteilung eines 26 jährigen türkischen Staatsangehörigen wegen Landfriedensbruchs, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und gefährlicher Körperverletzung in drei Fällen durch das Landgericht Bonn im Schuldspruch bestätigt, die Freiheitsstrafe von sechs Jahren jedoch aufgehoben. Zugrunde lagen Geschehnisse während einer Demonstration gegen eine Kundgebung der Partei "Pro NRW" am 5. Mai 2012 in Bonn-Lannesdorf. Bei dieser Kundgebung wurden demonstrativ sog. "Mohamed-Karikaturen" des dänischen Zeichners Kurt Westergaard gezeigt. Eine größere Gruppe gewaltbereiter und bewaffneter Gegendemonstranten, zu denen der Angeklagte zählte, versuchte daraufhin, die Polizeiabsperrungen zu durchbrechen,...
weiter lesen
Das Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) zum 01.04.2024 hat eine strafrechtliche Zäsur markiert. Über die bloße Entkriminalisierung hinaus wirft die praktische Umsetzung der sog. Vollstreckungslösung komplexe rechtsdogmatische Fragen auf. Insbesondere die Anwendung der Art. 316p und Art. 313 EGStGB erfordert eine präzise Abgrenzung zwischen dem Wegfall der Strafbarkeit und der bloßen Milderung von Strafrahmen. I. Der Mechanismus der Neufestsetzung Wurde eine Person vor dem 01.04.2024 wegen einer Tat rechtskräftig verurteilt, die nach neuem Recht (KCanG/MedCanG) nicht mehr strafbar ist, sieht Art. 316p EGStGB die entsprechende Anwendung von Art. 313 EGStGB vor. In der Praxis führt dies zu zwei wesentlichen Szenarien: Vollständiger...
weiter lesen
Anklageschrift
Berufsverbot
Bestechung
Betäubungsmittelrecht
Betäubungsmittelstrafrecht
Betrug
Bewährung
BTMG
Bußgeld
Bußgeldverfahren
Computerstrafrecht
Diebstahl
Drogen
Durchsuchung
Ermittlungsverfahren
Festnahme
Haftbefehl
Hausdurchsuchung
Internetstarfrecht
Jugendarrest
Jugendstrafe
Jugendstrafrecht
Jugendstrafverfahren
Körperverletzung
Korruption
Ladendiebstahl
Mord
Nebenklage
Opferanwalt
Opferhilfe
Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrigkeitsverfahren
Pflichtverteidiger
Revision
Revisionsrecht
Stalking
Steuerstrafrecht (im StrafR)
Strafprozessrecht
Strafrecht
Straftat
Strafverteidiger
Strafverteidigung
Strafvollstreckungsrecht
Strafvollzugsrecht
Totschlag
U-Haft
Umweltstrafrecht
Unfall
Unterschlagung
Vergewaltigung
Verhaftung
Verkehrsstrafrecht
Wirtschaftskriminalität
Wirtschaftsstrafrecht
Zeugnisverweigerungsrecht
Zwangsprostitution
Schildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:
Mit Nutzung unseres KI-Features akzeptieren Sie unsere Nutzungsbedingungen.
Sofortantwort 24/7
Nachfragemöglichkeit
Kostenlos!