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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Durchsuchung
Strafrecht
Nacktauftritt im Weihnachtsgottesdienst hat teures Nachspiel für Femen-Aktivistin
Köln (jur). Die Femen-Aktivistin Josephine Witt muss für ihren Oben-Ohne-Protest während des Weihnachtsgottesdienstes im Kölner Dom eine Geldbuße in Höhe von 1.200 Euro bezahlen. Dies hat das Amtsgericht Köln am Mittwoch, 3. Dezember 2014 entschieden und die Heranwachsende nach dem Erwachsenenstrafrecht verurteilt (Az.: 647 Ds 240/14).
Am 25. Dezember 2013 wollte die damals 20-jährige Witt beim Weihnachtsgottesdienst gegen die Macht der Kirche protestieren. Barbusig und nur mit einer Art Lendenschurz bekleidet sprang die Frau nach Beginn des Gottesdienstes auf den Hauptaltar. Der mittlerweile emeritierte Erzbischof und Kardinal Joachim Meisner konnte so seine Weihnachtsansprache zunächst nicht beginnen.
Vom Altar aus rief Witt politische Parolen. Auf ihren nackten ... weiter lesen
Strafrecht
Cum-Ex-Geschäfte
I. Worum geht es eigentlich?
Das Cum-Ex-Geschäft ist eine Form des „Dividendenstripping“, bei der eine Aktie kurz vor dem Zeitpunkt der Dividendenauszahlung verkauft wird und kurz nach dem Termin der Dividendenauszahlung erfolgt dann der Rückkauf. Dabei kommt es zu mehrfacher Erstattung der Kapitalertragssteuer, obwohl diese tatsächlich nur ein einziges Mal abgeführt wurde.
In den meisten Fällen wird wie folgt vorgegangen:
Investor A ist Inhaber von Aktien. Kurz vor dem Dividendenstichtag kauft Investor C ebenfalls Aktien dieses Unternehmens. Diese erwirbt er aber nicht von Investor A, sondern von Investor B, welcher in Wirklichkeit gar keine Aktien dieses Unternehmens besitzt. Es findet also ein sogenannter Leerverkauf statt. Am Tag der Dividendenausschüttung erhält ... weiter lesen
Strafrecht
Bundesgerichtshof zur Sicherungsverwahrung neben lebenslanger Freiheitsstrafe
Das Landgericht Stade hat den Angeklagten wegen Mordes in drei Fällen sowie einer Reihe weiterer Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe verurteilt. Es hat weiter festgestellt, dass die Schuld des Angeklagten besonders schwer wiegt, und zusätzlich die Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung angeordnet.
Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat heute die Verurteilung zu lebenslanger Freiheitsstrafe und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld bestätigt. Das bedeutet, dass der Angeklagte länger als die Mindestverbüßungszeit von 15 Jahren und möglicherweise bis an sein Lebensende in Strafhaft bleibt.
Aufgehoben hat der Bundesgerichtshof hingegen die Anordnung der Sicherungsverwahrung. Das ... weiter lesen
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