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Jugendarrest
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Steffen Dietrich
Strafrechtskanzlei Dietrich - Rechtsanwalt und Fachanwalt Strafrecht Berlin
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Dr. Ursula Domke
Rechts- und Fachanwaltskanzlei für Strafrecht Dr. Ursula Domke
Rechtsanwältin für Jugendarrest
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Rechtsanwalt Michael Bernard
Bernard Korn & Partner Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB
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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Jugendarrest
Strafrecht
Gina Lisa Logfink zu Recht verurteilt!
Dass die Angeklagte Lohfink noch während der Urteilsverkündung den Gerichtssaal verließ, beirrte das erkennende Gericht nicht. Vielleicht hatte Gina-Lisa es ja auch nur besonders eilig, ihren TV-Dschungelvertrag mit RTL zu unterschreiben; nachdem sie durch ihren eigenen Prozess wieder überregional bekannt wurde, ist ihre Top-Gage jetzt gesichert. Finanziell dürfte sich die mediale Inszenierung ihres Prozesses für Frau Lohfink, deren monatliches Nettoeinkommen das Gericht bei Bemessung der Geldstrafe mit 7500,- Euro vermutlich eher zu niedrig geschätzt hat, gelohnt haben.
Nun erklärt „Feminismus-Queen“ Alice Schwarzer in der gestrigen Ausgabe der Neuen Osnabrücker Zeitung das Lohfink-Urteil zu einem „Skandal“. Diese fundierte Aussage gründet ... weiter lesen
Strafrecht
Kein generelles Ausschöpfen der Ingewahrsamnahme bei Klimaprotesten
Hamburg (jur). Klimaschützer dürfen nach einer Fahrbahnblockade auf den Hamburger neuen Elbbrücken nicht wegen einer irgendwann drohenden Gefahr durch erneute Klimaproteste vorsorglich für zehn Tage in Gewahrsam genommen werden. Das Ausschöpfen der zehntägigen Maximaldauer der polizeilichen Ingewahrsamnahme ist nicht zulässig, wenn keine unmittelbar bevorstehende vergleichbare Tat droht, entschied das Landgericht Hamburg am Mittwoch, 29. März 2023 (Az.: 301 T 103/23 und weitere).
Hier hatten sich die zwei Beschwerdeführenden auf der Fahrbahn der neuen Elbbrücken in Hamburg festgeklebt, um so gegen die Klimapolitik zu protestieren. Die Polizei nahm diese in Gewahrsam. Das Amtsgericht Hamburg ordnete die nach Landesrecht zulässige zehntägige Maximaldauer der Ingewahrsamnahme bis zum 4. April 0.00 Uhr an. So ... weiter lesen
Strafrecht
Cum-Ex-Geschäfte
I. Worum geht es eigentlich?
Das Cum-Ex-Geschäft ist eine Form des „Dividendenstripping“, bei der eine Aktie kurz vor dem Zeitpunkt der Dividendenauszahlung verkauft wird und kurz nach dem Termin der Dividendenauszahlung erfolgt dann der Rückkauf. Dabei kommt es zu mehrfacher Erstattung der Kapitalertragssteuer, obwohl diese tatsächlich nur ein einziges Mal abgeführt wurde.
In den meisten Fällen wird wie folgt vorgegangen:
Investor A ist Inhaber von Aktien. Kurz vor dem Dividendenstichtag kauft Investor C ebenfalls Aktien dieses Unternehmens. Diese erwirbt er aber nicht von Investor A, sondern von Investor B, welcher in Wirklichkeit gar keine Aktien dieses Unternehmens besitzt. Es findet also ein sogenannter Leerverkauf statt. Am Tag der Dividendenausschüttung erhält ... weiter lesen
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