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Die Kölner Staatsanwaltschaft erklärt, dass der erste (!) Täter von den 883 Sex-Attacken in der Kölner Silvester-Nacht mittlerweile gefasst sei und in U-Haft sitze – wegen „sexueller Nötigung“ (§ 177 StGB). Dieser Tatvorwurf wird sich nach der derzeitigen Gesetzeslage vor Gericht nicht halten lassen können – zu Recht! In einem am vergangenen Sonntag ausgestrahlten Interview mit Spiegel-TV erklärte der Kölner Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer, dass ein 26 Jahre alter Algerier aus einer Gruppe heraus seinem Opfer, einer ca. 56 Jahre alten Frau, an die Taille und an den Po gegriffen und die hieraus resultierende Panik der Frau dazu nutzte, um ihr Handy zu entwenden. Dass sich der Algerier damit strafbar gemacht hat steht...
weiter lesenLeider gibt es kaum eine Branche, die von dem Problem nicht betroffen ist: Sexuelle Belästigung. Bereits im Jahre 2015 hat die Statistik gezeigt, dass über die Hälfte der deutschen Arbeitnehmer auf der Arbeit schon einmal sexuelle Übergriffe erleben musste – ob als Zeuge oder am eigenen Leib. In den deutschen Büros erleben besonders oft Frauen ungewollte Berührungen und sexuelle Anspielungen. Allerdings sind durchaus auch Männer von dieser Art der Belästigung betroffen. Doch was kann bei Belästigungen sexueller Natur eigentlich getan werden? Stillschweigend hingenommen werden sollten diese Zwischenfälle am Arbeitsplatz keinesfalls. Wann fängt sexuelle Belästigung an? Wo genau sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz beginnt, ist gar nicht so einfach zu definieren. Empfindungen sind schließlich immer...
weiter lesenDer Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Beschluss vom 26.06.2024, unter dem Aktenzeichen 1 StR 176/24 , das Urteil des Landgerichts Ingolstadt wegen Vergewaltigung einer Praktikantin aufgehoben. Sachverhalt Das Landgericht Ingolstadt verurteilte den Angeklagten zu drei Jahren Freiheitsstrafe. Der Schuldspruch basierte auf dem Vorfall vom 3. Mai 2022, als der Angeklagte an einer 18-jährigen Praktikantin in einem seiner Unternehmen gegen ihren erkennbaren Willen Oralverkehr durchführte. Die Praktikantin war als Schülerpraktikantin in dem Betrieb tätig. Entscheidungsbegründung Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs entschied auf die Revision des Angeklagten hin, das Urteil und die zugrundeliegenden Feststellungen aufgrund von Fehlern in der Beweiswürdigung aufzuheben. Das Gericht sah erhebliche Mängel...
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