Die Zwangsprostitution ist kein offizielle Begriff der deutschen Rechtssprache bzw. kein gesetzlich normierter Straftatbestand sondern um eine Wortschöpfung zur Umschreibung eines rechtswidrigen Phänomens, das viele unterschiedliche Straftatbestände erfüllen kann. In der Schweiz wird der Begriff in der Rechtssprache verwendet und ist in einem Straftatbestand angelegt.
Prostitution und Zwang
Prostitution an sich und erzwungene Prostitution ist in Deutschland nicht strafbar, weder für Freier noch für Prostituierte, was im Ausland – auch im nahen europäischen Ausland, z.B. Frankreich - teils anders gehandhabt wird. Um Zwangsprostitution handelt es sich, wenn Prostituierte nicht aus freien Stücken als Prostituierte arbeiten, sondern zu dieser Arbeit gezwungen werden. Zwang wird oft durch physische und/oder psychische Gewalt, durch Täuschung oder Erpressung bzw. unter Ausnutzung einer Zwangslage oder der Hilflosigkeit des Opfers ausgeübt. Die Ausübung des Zwangs durch Dritte führt zu strafbarem Verhalten in Form des Menschenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung gem. §232 StGB oder der Förderung des Menschenhandels nach § 233 a StGB. Täter, die Personen zur Prostitution zwingen machen sich in der Regel nach diesen Vorschriften strafbar.
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Anwalt Strafrecht WuppertalDie sogenannte Unfallflucht – richtig heißt es „unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“ – ist in in meiner Praxis häufiges Delikt. Die Polizei betreibt einen erheblichen Aufwand, um einen Täter zu ermitteln. Teilweise werden sogar Werkstätten angerufen und erfragt, ob ein zu dem Unfall passendes Fahrzeug dort im relevanten Zeitraum repariert wurde. Es ist sinnvoll, so früh als möglich einen Strafverteidiger zu beauftragen. In einem frühen Ermittlungsstadium sind die Einflussmöglichkeiten des Rechtsanwaltes am größten. Oft lässt sich eine Einstellung des Verfahrens erreichen, wenn eine geschickte Einlassung abgegeben wird. Hat der Beschuldigte sich erst einmal selbst geäußert, ist das Kind oft schon in den Brunnen gefallen. Bei der...
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Ärzte unterliegen normalerweise in Bezug auf ihre Patienten der Schweigepflicht. Doch es gibt einige Ausnahmen, in denen sie Auskunft erteilen dürfen oder sogar müssen. Dass Ärzte einer Schweigepflicht unterliegen, ergibt sich zunächst aus § 9 Abs. 1 MBO-Ä sowie den hierzu ergangenen Regelungen der Berufsordnungen in den jeweiligen Bundesländern. Hieraus ergibt sich normalerweise: Ärzte müssen über alles was ihnen beruflich anvertraut oder bekannt geworden ist schweigen. Dazu gehören auch schriftliche Mitteilungen der Patientin oder des Patienten, Aufzeichnungen über Patienten, Röntgenaufnahmen und sonstige Untersuchungsbefunde. Die ärztliche Schweigepflicht besteht auch nach dem Tode des Patienten. Verstoß gegen ärztliche...
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Für Unternehmer und Geschäftsführer ist die Einkommensteuer kein Randthema – sie ist ein strafrechtliches Risiko. Fehlerhafte Angaben, nicht erklärte Einnahmen oder unklare Entnahmen können schnell den Vorwurf der Steuerhinterziehung nach § 370 AO begründen. Besonders brisant: Im Gegensatz zur Umsatzsteuer betreffen Ermittlungen wegen Einkommensteuer unmittelbar die persönliche Steuerpflicht des Unternehmers oder Geschäftsführers – mit entsprechenden strafrechtlichen Konsequenzen. Wann droht ein Strafverfahren wegen Einkommensteuer? Ein Steuerstrafverfahren beginnt häufig unspektakulär: Betriebsprüfung mit Feststellungen zu Privatentnahmen Unstimmigkeiten bei Geschäftsführergehältern...
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