Die Zwangsprostitution ist kein offizielle Begriff der deutschen Rechtssprache bzw. kein gesetzlich normierter Straftatbestand sondern um eine Wortschöpfung zur Umschreibung eines rechtswidrigen Phänomens, das viele unterschiedliche Straftatbestände erfüllen kann. In der Schweiz wird der Begriff in der Rechtssprache verwendet und ist in einem Straftatbestand angelegt.
Prostitution und Zwang
Prostitution an sich und erzwungene Prostitution ist in Deutschland nicht strafbar, weder für Freier noch für Prostituierte, was im Ausland – auch im nahen europäischen Ausland, z.B. Frankreich - teils anders gehandhabt wird. Um Zwangsprostitution handelt es sich, wenn Prostituierte nicht aus freien Stücken als Prostituierte arbeiten, sondern zu dieser Arbeit gezwungen werden. Zwang wird oft durch physische und/oder psychische Gewalt, durch Täuschung oder Erpressung bzw. unter Ausnutzung einer Zwangslage oder der Hilflosigkeit des Opfers ausgeübt. Die Ausübung des Zwangs durch Dritte führt zu strafbarem Verhalten in Form des Menschenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung gem. §232 StGB oder der Förderung des Menschenhandels nach § 233 a StGB. Täter, die Personen zur Prostitution zwingen machen sich in der Regel nach diesen Vorschriften strafbar.
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Hamburg (jur). Klimaschützer dürfen nach einer Fahrbahnblockade auf den Hamburger neuen Elbbrücken nicht wegen einer irgendwann drohenden Gefahr durch erneute Klimaproteste vorsorglich für zehn Tage in Gewahrsam genommen werden. Das Ausschöpfen der zehntägigen Maximaldauer der polizeilichen Ingewahrsamnahme ist nicht zulässig, wenn keine unmittelbar bevorstehende vergleichbare Tat droht, entschied das Landgericht Hamburg am Mittwoch, 29. März 2023 (Az.: 301 T 103/23 und weitere). Hier hatten sich die zwei Beschwerdeführenden auf der Fahrbahn der neuen Elbbrücken in Hamburg festgeklebt, um so gegen die Klimapolitik zu protestieren. Die Polizei nahm diese in Gewahrsam. Das Amtsgericht Hamburg ordnete die nach Landesrecht zulässige zehntägige Maximaldauer der Ingewahrsamnahme bis zum 4. April 0.00 Uhr an. So...
weiter lesenDer Kauf jeglicher Waren erfolgt für viele über das Internet (Clearnet). Nicht anders ist dies häufig bei Drogenkäufen. Auch für diese gibt es Verkaufsplattformen im Clearnet, besonders aber auch im Darknet. Wenn Verkaufsplattformen für Betäubungsmittel wie Amphetamin, Crystal, Ecstasy, Kokain, Heroin, Marihuana durch die Polizei aufgedeckt wurden, sind eine Vielzahl von Ermittlungsverfahren gegen vermeintlich identifizierte Käufer die Folge. Welche Umstände können als Beweis für die Polizei gegen die vermeintlichen Käufer dienen? 1) Häufig werden in den Kontaktdaten der Verkaufswebsite, ohne Zuordnung zu einer Bestellung, Namen und Anschriften von Personen, eMailanschriften gefunden. Was bedeutet dies für einen Beschuldigten? Allein der...
weiter lesenKarlsruhe (jur). Beantragen drogenabhängige Straftäter von der Vollstreckung einer Gefängnisstrafe zugunsten einer stationären Drogentherapie abzusehen, darf die Staatsanwaltschaft dies nicht mit allgemeinen Zweifeln an der Therapiefähigkeit ablehnen. Die Strafverfolgungsbehörden müssen berücksichtigen, dass der Weg aus der Sucht auch mit Rückschlägen verbunden ist und ein Behandlungserfolg sich erst nach mehreren Therapieversuchen einstellen kann, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe in einem aktuell veröffentlichten Beschluss vom 17. Oktober 2013 (Az.: 2 Vas 77/13). Damit bekam ein drogenabhängiger Mann aus dem Raum Heidelberg recht. Wegen mehrerer Straftaten wurde er zu zwei Gesamtfreiheitsstrafen von zwei Jahren und drei Monaten und zu drei...
weiter lesenSchildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:
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