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Was als prickelndes Abenteuer beginnt, kann schnell ein juristisches Nachspiel haben. Wer sich in der Öffentlichkeit sexuell betätigt und dabei von unbeteiligten Dritten gesehen wird – oder auch nur gesehen werden könnte – riskiert eine Anzeige wegen „Erregung öffentlichen Ärgernisses“ gemäß § 183a Strafgesetzbuch (StGB). Und das auch dann, wenn man sich selbst gar nicht als „öffentlich“ wahrgenommen hat. Wann liegt eine strafbare Handlung vor? Eine strafbare Handlung setzt voraus, dass es sich um eine sexuelle Handlung handelt, die an einem Ort erfolgt, an dem sie prinzipiell für Außenstehende einsehbar ist. Es reicht nicht aus, dass es theoretisch möglich ist – aber wenn beispielsweise Spaziergänger,...
weiter lesenHamm. Kommunalpolitiker begehen Hausfriedensbruch, wenn sie sich während der Corona-Pandemie weigern, den vorgeschriebenen 3G-Nachweis zu erbringen, den sie für die Teilnahme an Ausschusssitzungen benötigen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem am Dienstag, 24. Januar 2023 bekannt gegebenen Beschluss um den AfD-Politiker und Paderborner Stadtrat Alexander Lex (Az.: 4 RVs 134/22) deutlich gemacht. Der Stadtrat wollte am 24. August 2021 an einer öffentlichen Ausschusssitzung der Stadt Paderborn teilnehmen. Der 3G-Nachweis war für alle Teilnehmer und damit auch für die Ratsherren obligatorisch, um das Risiko einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu verringern. Sie mussten danach für die Teilnahme an der Sitzung nachweisen, dass sie entsprechend geimpft, genesen oder negativ getestet wurden. Der Ratsherr...
weiter lesenInformationen zum Vorwurf der sexuellen Nötigung / Vergewaltigung, den Voraussetzungen, den rechtlichen Problemen, den Strafen und Möglichkeiten der Strafmilderung sowie den juristischen Optionen und der anwaltlichen Hilfe im Falle des Tatvorwurfs einer sexuellen Nötigung / Vergewaltigung Kurzer Überblick: Der relative einfach erscheinende Wortlaut des Strafgesetzes zur sexuellen Nötigung und der Vergewaltigung täuscht. Die Vorschrift ist äußerst komplex und sehr unterschätzt. Begriffe wie „ Gewalt “, „ nötigen “ oder „ Ausnutzen einer schutzlosen Lage “ geben keinen genauen Aufschluss darüber, welches Verhalten nun konkret strafbar sein soll, gleichsam stellt sich die Frage, wann überhaupt von einer...
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