Dr. iur. Nils Bronhofer





Dr. Bronhofer ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und ist im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht seit über 13 Jahren in München tätig.
Er vertritt Arbeitnehmer und Betriebsräte. Ebenso Führungskräfte (OFK), Leiter von Business Units (BU), Prokuristen sowie (andere) Leitende Angestellte i. S. § 14 KSchG; ferner Organe von Gesellschaften (Geschäftsführer / Vorstand) sowie Freie Handelsvertreter, Freie Mitarbeiter und Werkunternehmer, die i.d.R. tatsächlich jedoch abhängige Beschäftigte / Arbeitnehmer sind.
Spezialisierungen
Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt
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in der Abwehr von ungerechtfertigten Kündigungen mittels Kündigungsschutzklage,
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im Erreichen bester Abfindungsergebnisse
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der Abwehr von unrechtmäßigen Abmahnungen,
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im erfolgreichen Verhandeln von Aufhebungsverträgen und
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in allen Rechtsfragen der Teilzeitarbeit und Befristung von Arbeitsverhältnissen.
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im Arbeitsstrafrecht
Dr. Bronhofer wurde im Arbeitsrecht promoviert und schrieb als einer der Ersten seine Doktorarbeit in 2002 über die Befristung von Arbeitsverhältnissen nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG).
Im Bereich des individuellen Arbeitsrechts betreut er sämtliche Fallkonstellationen sowohl außergerichtlich als auch vor den Arbeitsgerichten. Aktuell bearbeitet Herr Dr. Bronhofer erfolgreich zahlreiche Konstellationen, bei denen Arbeitnehmer Ansprüche auf variable Vergütung (Incentives, MTI, LTI, Zielvereinbarungen), Weihnachtsgeld oder sonstige leistungsbezogenen Entgelte begehren, das Unternehmen jedoch die Anspruchserfüllung aufgrund häufig vom Arbeitgeber verwendeter sog. "Stichtagsklauseln" (Arbeitsverhältnis muss am Ende des Bezugszeitraums ungekündigt sein) ablehnt; hier hat die neuere Rechtsprechung Vieles zugunsten der Arbeitnehmer entschieden.
Im kollektiven Arbeitsrecht begleitet Rechtsanwalt Dr. Bronhofer Betriebsräte bei Interessenausgleichsverhandlungen und dem Abschluss von Sozialplänen.
Rechtsanwalt Dr. Bronhofer berät auf kollektivrechtlicher Ebene Gesamtbetriebsratsgremien bei Firmenzusammenschlüssen. So war war Dr. Bronhofer u.a. bei der Übernahme eines weltweit tätigen Münchener Spezialchemie-Unternehmens durch einen Baseler Chemiekonzern beratend und verhandelnd für den Gesamtbetriebsrat tätig. Er vertritt regelmäßig die Interessen von Betriebsratsgremien bei den Verhandlungen um den erfolgreichen Abschluss von Sozialplänen und Interessenausgleichen. Herr Rechtsanwalt Dr. Bronhofer vertritt Betriebsräte ständig vor Einigungsstellen in München und auch überregional.
Rechtsanwalt Dr. Bronhofer berät bereits außergerichtlich und vertritt bei Bedarf gerichtlich alle Arbeitnehmer, Führungskräfte und Geschäftsführer.
Sein anwaltliches Leistungsspektrum umfasst sowohl das individuelle Arbeitsrecht als auch das Betriebsverfassungsrecht. Es reicht von der Vertragsprüfung, dem Verhandeln von Abfindungen über die Vertretung vor den Arbeitsgerichten in Prozessen über die Wirksamkeit von Kündigungen, Abmahnungen oder Versetzungen. Die Beratung und Vertretung zum erfolgreichen Abschluss eines Aufhebungsvertrages gehört ebenso zum Kernbereich seiner Tätigkeit. Im Betriebsverfassungsrecht steht die dauerhafte und von Vertrauen getragene Mandantenbetreuung im Vordergrund; wo nötig vertritt Rechtsanwalt Dr. Bronhofer die Interessen seiner Auftraggeber auch zielgerichtet vor der Einigungsstelle und in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren.
Ein weiterer Schwerpunkt bildet das Arbeitsrecht im Profisport (FC Bayern Basketball) sowie das Arbeitsstrafrecht.
Rechtsanwalt Dr. Bronhofer leitet seit vielen Jahren Seminare und Schulungen im Bereich Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht. Mit zahlreichen Betriebsrats-Gremien aus dem Raum München unterhält Dr. Bronhofer langjährige Dauerberatungsmandate, insbesondere in der IT-Dienstleistung, Medizinproduktebereich sowie im Messebereich.
Er ist Autor verschiedener juristischer Fachbeiträge im Bereich des Arbeitsrechts in namhaften arbeitsrechtlichen Fachzeitschriften.
Bevor sich Herr Dr. Bronhofer als Fachanwalt für Arbeitsrecht niederließ, um Arbeitnehmer anwaltlich zu vertreten, war Herr Dr. Bronhofer mehrere Jahre als Syndikusanwalt für einen der größten deutschen Medienkonzerne (Constantin Medien AG) tätig.
Dr. Bronhofer ist auch Fachanwalt für Strafrecht, so dass die Bearbeitung von Mandaten aus dem Schnittstellenbereich zum Arbeitsrecht (Arbeitsstrafrecht) ebenfalls fachanwaltlich gewährleistet ist.
Einzelne Schwerpunkte meiner Fachgebiete
- Abfindung
- Abmahnung ArbR
- Altersteilzeit
- Arbeitgeber
- Arbeitnehmererfinderrecht
- Arbeitnehmerüberlassungsrecht
- Arbeitsförderungsrecht
- Arbeitsgericht
- Arbeitsgerichtsverfahren
- Arbeitskampfrecht
- Arbeitsrecht
- Arbeitsunfähigkeit
- Arbeitsverhältnis Kündigung
- Arbeitsvertrag
- Arbeitsvertragänderung
- Arbeitszeugnis
- ArbR (Arbeitgeber u. Angestellte TVöD)
- ArbR (Arbeitgeber u. Angestellte, BAT)
- Aufhebungsvertrag
- Beendigung Arbeitsvertrag
- befristeter Arbeitsvertrag
- Berufsausbildungsvertrag
- Betriebliche Altersversorgung
- Betriebliche Altersvorsorge
- Betriebsbedingte Kündigung
- Betriebsrat
- Betriebsvereinbarung
- Betriebsverfassungsrecht
- Fristlose Kündigung
- Individualarbeitsrecht
- Kollektives ArbR
- Kündigung
- Kündigung Arbeitsvertrag
- Kündigungsfrist
- Kündigungsfristen Arbeitnehmer
- Kündigungsschutz
- Kündigungsschutzklage
- Kündigungsschutzrecht
- Kurzarbeit
- Mitbestimmungsrecht (im ArbR)
- Mobbing
- Mutterschutz
- Personalvertretungsrecht
- Probezeit
- Schwarzarbeit
- Sonderurlaub
- Sozialplan
- Sozialversicherungsrecht (im ArbR)
- Tarifrecht
- Tarifvertrag
- Tarifvertragsrecht
- Urlaubsanspruch
- Vorstellungsgespräch
- Zeugniskorrektur
- Anklageschrift
- Berufsverbot
- Bestechung
- Betäubungsmittelrecht
- Betäubungsmittelstrafrecht
- Betrug
- Bewährung
- BTMG
- Bußgeld
- Bußgeldverfahren
- Computerstrafrecht
- Diebstahl
- Drogen
- Durchsuchung
- Ermittlungsverfahren
- Festnahme
- Haftbefehl
- Hausdurchsuchung
- Internetstarfrecht
- Jugendarrest
- Jugendstrafe
- Jugendstrafrecht
- Jugendstrafverfahren
- Körperverletzung
- Korruption
- Ladendiebstahl
- Mord
- Nebenklage
- Opferanwalt
- Opferhilfe
- Ordnungswidrigkeiten
- Ordnungswidrigkeitsverfahren
- Pflichtverteidiger
- Revision
- Revisionsrecht
- Stalking
- Steuerstrafrecht (im StrafR)
- Strafprozessrecht
- Strafrecht
- Straftat
- Strafverteidiger
- Strafverteidigung
- Strafvollstreckungsrecht
- Strafvollzugsrecht
- Totschlag
- U-Haft
- Umweltstrafrecht
- Unfall
- Unterschlagung
- Untersuchungshaft
- Vergewaltigung
- Verhaftung
- Verkehrsstrafrecht
- Wirtschaftskriminalität
- Wirtschaftsstrafrecht
- Zeugnisverweigerungsrecht
- Zwangsprostitution
Meine Fachanwaltschaften
- Arbeitsrecht
- Strafrecht
Korrespondenzsprachen
- Deutsch
- Englisch
Publikationen
Rechtsanwalt Dr. Bronhofer ist als Hochschullehrer an zwei Fachhochschulen (FH) im Bereich des Arbeitsrechts tätig.
Kanzlei Impressum
IMPRESSUM
Bronhofer Hammel Langlotz Remien Rodenstock Westermann & Partner
Rechtsanwälte mbB
Sendlinger-Tor-Platz 5
80336 München
Tel.: +49 (89) 90 90 155 - 0
Fax: +49 (89) 90 90 155- 90
E-Mail: info@bronhofer.de
Partnerschaftsgesellschaft
Registergericht: Amtsgericht München
Registernummer: PR 782
Vertretungsberechtigte Partner:
RA Dr. Nils Bronhofer
RA Christopher Langlotz
RA Florian Hammel
RA Jörg F. Remien
RA Dr. Rupprecht Rodenstock
RA Dr. Timo Westermann
Zuständige Berufskammer
Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München
Tal 3380331 München
Tel.: +49 (89) 53 29 44 - 0
Fax: +49 (89) 53 29 44 - 28
Gesetzliche Berufsbezeichnung
Rechtsanwalt, Bundesrepublik Deutschland
Berufsrechtliche Regelungen
- Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
- Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
- Fachanwaltsordnung (FAO)
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union
Die Regelungen können unter der Option Berufsrecht auf
http://www.brak.de bei der Bundesrechtsanwaltskammer
eingesehen werden.
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE258630561
Vermögensschadenhaftpflicht
Alle Rechtsanwälte der Kanzlei sind versichert bei der ERGO Versicherung AG, Victoriaplatz 1, 40477 Düsseldorf.
Die Vermögensschadenhaftpflicht gilt für das Gebiet der Europäischen Union und den Mitgliedsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum.
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