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Rechtsanwalt • Fachanwalt für Arbeitsrecht • Fachanwalt für Strafrecht

Dr. iur. Nils Bronhofer

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80336 München
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Dr. Bronhofer ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und ist im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht seit über 13 Jahren in München tätig.

Er vertritt Arbeitnehmer und Betriebsräte. Ebenso Führungskräfte (OFK), Leiter von Business Units (BU), Prokuristen sowie (andere) Leitende Angestellte i. S. § 14 KSchG; ferner Organe von Gesellschaften (Geschäftsführer / Vorstand) sowie Freie Handelsvertreter, Freie Mitarbeiter und Werkunternehmer, die i.d.R. tatsächlich jedoch abhängige Beschäftigte / Arbeitnehmer sind.

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Spezialisierungen

Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt

  • in der Abwehr von ungerechtfertigten Kündigungen mittels Kündigungsschutzklage,

  • im Erreichen bester Abfindungsergebnisse

  • der Abwehr von unrechtmäßigen Abmahnungen,

  • im erfolgreichen Verhandeln von Aufhebungsverträgen und

  • in allen Rechtsfragen der Teilzeitarbeit und Befristung von Arbeitsverhältnissen.

  • im Arbeitsstrafrecht

Dr. Bronhofer wurde im Arbeitsrecht promoviert und schrieb als einer der Ersten seine Doktorarbeit in 2002 über die Befristung von Arbeitsverhältnissen nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG).

Im Bereich des individuellen Arbeitsrechts betreut er sämtliche Fallkonstellationen sowohl außergerichtlich als auch vor den Arbeitsgerichten. Aktuell bearbeitet Herr Dr. Bronhofer erfolgreich zahlreiche Konstellationen, bei denen Arbeitnehmer Ansprüche auf variable Vergütung (Incentives, MTI, LTI, Zielvereinbarungen), Weihnachtsgeld oder sonstige leistungsbezogenen Entgelte begehren, das Unternehmen jedoch die Anspruchserfüllung aufgrund häufig vom Arbeitgeber verwendeter sog. "Stichtagsklauseln" (Arbeitsverhältnis muss am Ende des Bezugszeitraums ungekündigt sein) ablehnt; hier hat die neuere Rechtsprechung Vieles zugunsten der Arbeitnehmer entschieden.

Im kollektiven Arbeitsrecht begleitet Rechtsanwalt Dr. Bronhofer Betriebsräte bei Interessenausgleichsverhandlungen und dem Abschluss von Sozialplänen.

Rechtsanwalt Dr. Bronhofer berät auf kollektivrechtlicher Ebene Gesamtbetriebsratsgremien bei Firmenzusammenschlüssen. So war war Dr. Bronhofer u.a. bei der Übernahme eines weltweit tätigen Münchener Spezialchemie-Unternehmens durch einen Baseler Chemiekonzern beratend und verhandelnd für den Gesamtbetriebsrat tätig. Er vertritt regelmäßig die Interessen von Betriebsratsgremien bei den Verhandlungen um den erfolgreichen Abschluss von Sozialplänen und Interessenausgleichen. Herr Rechtsanwalt Dr. Bronhofer vertritt Betriebsräte ständig vor Einigungsstellen in München und auch überregional.

Rechtsanwalt Dr. Bronhofer berät bereits außergerichtlich und vertritt bei Bedarf gerichtlich alle Arbeitnehmer, Führungskräfte und Geschäftsführer.

Sein anwaltliches Leistungsspektrum umfasst sowohl das individuelle Arbeitsrecht als auch das Betriebsverfassungsrecht. Es reicht von der Vertragsprüfung, dem Verhandeln von Abfindungen über die Vertretung vor den Arbeitsgerichten in Prozessen über die Wirksamkeit von Kündigungen, Abmahnungen oder Versetzungen. Die Beratung und Vertretung zum erfolgreichen Abschluss eines Aufhebungsvertrages gehört ebenso zum Kernbereich seiner Tätigkeit. Im Betriebsverfassungsrecht steht die dauerhafte und von Vertrauen getragene Mandantenbetreuung im Vordergrund; wo nötig vertritt Rechtsanwalt Dr. Bronhofer die Interessen seiner Auftraggeber auch zielgerichtet vor der Einigungsstelle und in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren.

Ein weiterer Schwerpunkt bildet das Arbeitsrecht im Profisport (FC Bayern Basketball) sowie das Arbeitsstrafrecht.

Rechtsanwalt Dr. Bronhofer leitet seit vielen Jahren Seminare und Schulungen im Bereich Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht. Mit zahlreichen Betriebsrats-Gremien aus dem Raum München unterhält Dr. Bronhofer langjährige Dauerberatungsmandate, insbesondere in der IT-Dienstleistung, Medizinproduktebereich sowie im Messebereich.

Er ist Autor verschiedener juristischer Fachbeiträge im Bereich des Arbeitsrechts in namhaften arbeitsrechtlichen Fachzeitschriften.

Bevor sich Herr Dr. Bronhofer als Fachanwalt für Arbeitsrecht niederließ, um Arbeitnehmer anwaltlich zu vertreten, war Herr Dr. Bronhofer mehrere Jahre als Syndikusanwalt für einen der größten deutschen Medienkonzerne (Constantin Medien AG) tätig.

Dr. Bronhofer ist auch Fachanwalt für Strafrecht, so dass die Bearbeitung von Mandaten aus dem Schnittstellenbereich zum Arbeitsrecht (Arbeitsstrafrecht) ebenfalls fachanwaltlich gewährleistet ist.

Einzelne Schwerpunkte meiner Fachgebiete

  • Abfindung
  • Abmahnung ArbR
  • Altersteilzeit
  • Arbeitgeber
  • Arbeitnehmererfinderrecht
  • Arbeitnehmerüberlassungsrecht
  • Arbeitsförderungsrecht
  • Arbeitsgericht
  • Arbeitsgerichtsverfahren
  • Arbeitskampfrecht
  • Arbeitsrecht
  • Arbeitsunfähigkeit
  • Arbeitsverhältnis Kündigung
  • Arbeitsvertrag
  • Arbeitsvertragänderung
  • Arbeitszeugnis
  • ArbR (Arbeitgeber u. Angestellte TVöD)
  • ArbR (Arbeitgeber u. Angestellte, BAT)
  • Aufhebungsvertrag
  • Beendigung Arbeitsvertrag
  • befristeter Arbeitsvertrag
  • Berufsausbildungsvertrag
  • Betriebliche Altersversorgung
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Betriebsbedingte Kündigung
  • Betriebsrat
  • Betriebsvereinbarung
  • Betriebsverfassungsrecht
  • Fristlose Kündigung
  • Individualarbeitsrecht
  • Kollektives ArbR
  • Kündigung
  • Kündigung Arbeitsvertrag
  • Kündigungsfrist
  • Kündigungsfristen Arbeitnehmer
  • Kündigungsschutz
  • Kündigungsschutzklage
  • Kündigungsschutzrecht
  • Kurzarbeit
  • Mitbestimmungsrecht (im ArbR)
  • Mobbing
  • Mutterschutz
  • Personalvertretungsrecht
  • Probezeit
  • Schwarzarbeit
  • Sonderurlaub
  • Sozialplan
  • Sozialversicherungsrecht (im ArbR)
  • Tarifrecht
  • Tarifvertrag
  • Tarifvertragsrecht
  • Urlaubsanspruch
  • Vorstellungsgespräch
  • Zeugniskorrektur
  • Anklageschrift
  • Berufsverbot
  • Bestechung
  • Betäubungsmittelrecht
  • Betäubungsmittelstrafrecht
  • Betrug
  • Bewährung
  • BTMG
  • Bußgeld
  • Bußgeldverfahren
  • Computerstrafrecht
  • Diebstahl
  • Drogen
  • Durchsuchung
  • Ermittlungsverfahren
  • Festnahme
  • Haftbefehl
  • Hausdurchsuchung
  • Internetstarfrecht
  • Jugendarrest
  • Jugendstrafe
  • Jugendstrafrecht
  • Jugendstrafverfahren
  • Körperverletzung
  • Korruption
  • Ladendiebstahl
  • Mord
  • Nebenklage
  • Opferanwalt
  • Opferhilfe
  • Ordnungswidrigkeiten
  • Ordnungswidrigkeitsverfahren
  • Pflichtverteidiger
  • Revision
  • Revisionsrecht
  • Stalking
  • Steuerstrafrecht (im StrafR)
  • Strafprozessrecht
  • Strafrecht
  • Straftat
  • Strafverteidiger
  • Strafverteidigung
  • Strafvollstreckungsrecht
  • Strafvollzugsrecht
  • Totschlag
  • U-Haft
  • Umweltstrafrecht
  • Unfall
  • Unterschlagung
  • Untersuchungshaft
  • Vergewaltigung
  • Verhaftung
  • Verkehrsstrafrecht
  • Wirtschaftskriminalität
  • Wirtschaftsstrafrecht
  • Zeugnisverweigerungsrecht
  • Zwangsprostitution
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Meine Fachanwaltschaften

  • Arbeitsrecht
  • Strafrecht

Korrespondenzsprachen

  • Deutsch
  • Englisch

Publikationen

  • Rechtsanwalt Dr. Bronhofer ist als Hochschullehrer an zwei Fachhochschulen (FH) im Bereich des Arbeitsrechts tätig.

  • Kanzlei Impressum

    IMPRESSUM

    Bronhofer Hammel Langlotz Remien Rodenstock Westermann & Partner
    Rechtsanwälte mbB

    Sendlinger-Tor-Platz 5
    80336 München
    Tel.: +49 (89) 90 90 155 - 0
    Fax: +49 (89) 90 90 155- 90
    E-Mail: info@bronhofer.de

    Partnerschaftsgesellschaft

    Registergericht: Amtsgericht München
    Registernummer: PR 782
    Vertretungsberechtigte Partner:

    RA Dr. Nils Bronhofer
    RA Christopher Langlotz
    RA Florian Hammel
    RA Jörg F. Remien
    RA Dr. Rupprecht Rodenstock
    RA Dr. Timo Westermann

    Zuständige Berufskammer

    Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München
    Tal 3380331 München
    Tel.: +49 (89) 53 29 44 - 0
    Fax: +49 (89) 53 29 44 - 28

    Gesetzliche Berufsbezeichnung

    Rechtsanwalt, Bundesrepublik Deutschland

    Berufsrechtliche Regelungen

    • Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
    • Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
    • Fachanwaltsordnung (FAO)
    • Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
    • Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union

    Die Regelungen können unter der Option Berufsrecht auf
    http://www.brak.de bei der Bundesrechtsanwaltskammer
    eingesehen werden.

    Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE258630561

    Vermögensschadenhaftpflicht

    Alle Rechtsanwälte der Kanzlei sind versichert bei der ERGO Versicherung AG, Victoriaplatz 1, 40477 Düsseldorf.

    Die Vermögensschadenhaftpflicht gilt für das Gebiet der Europäischen Union und den Mitgliedsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum.

    Kanzlei Datenschutzerklärung

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