Unterschlagung - Strafbarkeit nach dem Strafgesetzbuch (StGB)
Die Unterschlagung ist in § 246 StGB geregelt und stellt unter Strafe, wenn eine Person sich oder einer weiteren Person eine fremde Sache zueignet ohne dazu berechtigt zu sein. Forderung können nicht unterschlagen werden, da Forderungen keine „Sache“ sind. Die Strafandrohung reicht von einer Geldstrafe bis hin zu drei Jahren Freiheitsstrafe, bei der Unterschlagung von „anvertrauten“ Sachen bis zu fünf Jahren.
Abgrenzung zum Diebstahl
Anders als beim Diebstahl wird dem Tatopfer bei der Unterschlagung die Sache nicht weggenommen, sondern der Täter behält eine Sache, die er grundsätzlich verpflichtet ist, dem Eigentümer oder rechtmäßigen Besitzer wieder auszuhändigen. Bei einer Fundunterschlagung beispielsweise behält der Täter eine Sache, die er zuvor gefunden hat und obwohl er verpflichtet wäre diese beispielsweise im Fundbüro zu hinterlegen.
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1) Wie kommt es zu Ermittlungen gegen mich? Zu einem Anfangsverdacht kommt es meist dadurch, dass die Polizei Internetseiten, auf denen Kinderpornographie getauscht oder angeboten wird, überwacht. Dabei wird die IP-Adresse der Besucher dieser Seite gespeichert und anhand dieser werden dann die Beschuldigten ermittelt. In der Regel erfolgt dann eine Hausdurchsuchung, bei welcher Ihre Computer, externen Festplatten etc. beschlagnahmt werden. 2) Was passiert dann? Die beschlagnahmten Datenträger werden ausgewertet.Gehen Sie davon aus, dass die Polizei (oder von der Staatsanwaltschaft beauftrage Sachverständigenbüros) in der Lage sind, gelöschte Dateien wiederherzustellen und dass auch etwaige Verschlüsselungen etc. oft überwunden werden können. 3)...
weiter lesenBei vorläufigen Festnahmen durch die Polizei ist es fast schon zum Regelfall geworden, dass die Polizeibeamten das Handy eines Beschuldigten sichten möchten. Der Beschuldigte gewinnt häufig den Eindruck, dass er verpflichtet sei, das Handy herauszugeben, der Polizei sogar die PIN mitzuteilen. 1) Ist das Handy an die Polizei herauszugeben? Eine Pflicht, das Handy herauszugeben besteht nicht, sofern nicht ein richterlicher Beschluss vorliegt oder die Polizei ausdrücklich die Herausgabe wegen Gefahr im Verzug anordnet. Also: nur, wenn ein richterlicher Beschluss vorliegt oder eine ausdrückliche Anordnung der Polizei wegen Gefahr im Verzug erfolgt, muss das Handy der Polizei übergeben werden. 2) Müssen der Polizei die PIN / die Zugangsdaten für das Handy mitgeteilt werden?...
weiter lesenEin Foul im Fußball ist kein Kavaliersdelikt. Unter Umständen muss der Spieler mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Foul als einfache Körperverletzung gem. § 223 Abs. 1 StGB Bei einem Foul kommt zunächst einmal eine Strafbarkeit wegen Körperverletzung gem. § 223 StGB in Betracht. Der Tatbestand setzt voraus, dass eine anderer Person körperlich misshandelt beziehungsweise in ihrer Gesundheit geschädigt worden ist. Unter einer Misshandlung ist jede üble, unangemessene Behandlung zu verstehen, durch die das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit eines anderen nicht nur unerheblich beeinträchtigt worden ist. Hierzu reicht bereits das Zufügen eines kleinen blauen Flecks aus bzw. einer kleinen Verletzung aus. Sofern...
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