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Karlsruhe (jur). Die Fälschung von Impfpässen war auch schon nach altem Recht vor dem 24. November 2021 strafbar. Das hat am Donnerstag, 10. November 2022, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden (Az.: 5 StR 283/22). In seinem Paragrafen zur Fälschung von Gesundheitszeugnissen stellte das Strafgesetzbuch nur Fälschungen „zur Täuschung von Behörden oder Versicherungsgesellschaften“ unter Strafe. Seit einer am 24. November 2021 in Kraft getretenen Änderung gilt dies weiter gefasst „zur Täuschung im Rechtsverkehr“. Die Formulierung „zur Täuschung im Rechtsverkehr“ ist auch in dem allgemeinen Paragrafen zur Urkundenfälschung enthalten. Im konkreten Fall stand der Angeklagte wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln und mehrfacher Urkundenfälschung vor Gericht. Nach den...
weiter lesenDer Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Beschluss vom 26.06.2024, unter dem Aktenzeichen 1 StR 176/24 , das Urteil des Landgerichts Ingolstadt wegen Vergewaltigung einer Praktikantin aufgehoben. Sachverhalt Das Landgericht Ingolstadt verurteilte den Angeklagten zu drei Jahren Freiheitsstrafe. Der Schuldspruch basierte auf dem Vorfall vom 3. Mai 2022, als der Angeklagte an einer 18-jährigen Praktikantin in einem seiner Unternehmen gegen ihren erkennbaren Willen Oralverkehr durchführte. Die Praktikantin war als Schülerpraktikantin in dem Betrieb tätig. Entscheidungsbegründung Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs entschied auf die Revision des Angeklagten hin, das Urteil und die zugrundeliegenden Feststellungen aufgrund von Fehlern in der Beweiswürdigung aufzuheben. Das Gericht sah erhebliche Mängel...
weiter lesenOsnabrück (jur). Auch Depressionen eines Landwirts rechtfertigen nicht das Verhungernlassen von mehr als 250 Schweinen. Wegen des erheblichen Leids der Tiere ist auch bei einer verminderten Schuldfähigkeit infolge von Depressionen eine Geldstrafe gerechtfertigt, urteilte am Freitag, 3. Februar das Landgericht Osnabrück (Az.: 5 Ns 127/22). Geklagt hatte ein 65-jähriger Landwirt aus Bad Laer im Landkreis Osnabrück, der sich gegen eine Geldstrafe wegen Tierquälerei in Höhe von insgesamt 9.100 Euro wandte. Der Mann hatte im September 2021 ohne erkennbaren Grund die Fütterung seiner über 250 Schweine eingestellt und den Stall wochenlang nicht betreten. Nach einer Selbstanzeige fanden die Amtstierärzte im November 2021 insgesamt 258 Schweinekadaver vor. Nur vier Tiere hatten überlebt. An den Kadavern fanden sich...
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