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I. Worum geht es eigentlich? Das Cum-Ex-Geschäft ist eine Form des „Dividendenstripping“, bei der eine Aktie kurz vor dem Zeitpunkt der Dividendenauszahlung verkauft wird und kurz nach dem Termin der Dividendenauszahlung erfolgt dann der Rückkauf. Dabei kommt es zu mehrfacher Erstattung der Kapitalertragssteuer, obwohl diese tatsächlich nur ein einziges Mal abgeführt wurde. In den meisten Fällen wird wie folgt vorgegangen: Investor A ist Inhaber von Aktien. Kurz vor dem Dividendenstichtag kauft Investor C ebenfalls Aktien dieses Unternehmens. Diese erwirbt er aber nicht von Investor A, sondern von Investor B, welcher in Wirklichkeit gar keine Aktien dieses Unternehmens besitzt. Es findet also ein sogenannter Leerverkauf statt. Am Tag der Dividendenausschüttung erhält...
weiter lesenLuxemburg (jur). Die Auslieferung von EU-Bürgern an Drittstaaten ist zulässig, „um der Gefahr der Straflosigkeit entgegenzuwirken“. Das gilt insbesondere dann, wenn hier Deutschland völkerrechtlich zur Auslieferung verpflichtet ist, urteilte am 22. Dezember 2022 der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg (Az.: C-237/21). Im konkreten Fall begehrt Bosnien von Deutschland die Auslieferung eines Bosniers, um eine Freiheitsstrafe zu vollstrecken. Der Mann hat auch die kroatische Staatsangehörigkeit, ist also EU-Bürger. Das damit befasste Oberlandesgericht (OLG) München ist sich unsicher, ob Deutschland dem Auslieferungsersuchen nachzukommen hat. Nach dem EU-Auslieferungsabkommen mit Bosnien und Herzegowina sei Deutschland dazu verpflichtet. Allerdings könne dies zu einer nach EU-Recht...
weiter lesenStraßburg (jur). Werden Bürger während einer Haft im Ausland gefoltert, können sie den jeweiligen Staat oder die für die Folter verantwortlichen offiziellen Personen nicht in ihrem Heimatland auf Schmerzensgeld verklagen. Denn andere Staaten, sowie ihre offiziellen Vertreter genießen nach dem Völkerrecht Immunität, urteilte am Dienstag, 14. Januar 2014, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg (Az.: 34356/06 und 40528/06). Damit scheiterten vier britische Staatsangehörige vor Gericht. Diese waren in den Jahren 2000 und 2001 in Saudi Arabien in einem Gefängnis in Riad inhaftiert gewesen. Die Männer gaben an, dass sie dort auch gefoltert wurden. Nach ihrer Rückkehr in Großbritannien bestätigten medizinische...
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