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Alexander Rumpf RSTP Rechtsanwälte
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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Unfall


Bei unklarem Verbleib der Tatbeute ist Haftentlassung erschwert
02.02.2023Redaktion fachanwalt.deStrafrecht
Bei unklarem Verbleib der Tatbeute ist Haftentlassung erschwert

Frankfurt/Main. Machen Diebe und Betrüger keine Angaben zum Verbleib ihrer Taterträge, verringern sie dadurch ihre Chancen auf vorzeitige Haftentlassung. Dies betonte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) in seiner am Mittwoch, 1. Februar 2023 bekannt gegebenen Entscheidung zur PIM Gold GmbH (Az. 2 Ws 7/23). Damit hat sie den vom Landgericht Darmstadt außer Vollzug gesetzten Haftbefehl gegen den ehemaligen PIM-Geschäftsführer Mesut P. wieder in Kraft gesetzt. Das Gericht bezeichnete es als „lebensfremd“, dass sich die Tatbeute in dreistelliger Millionenhöhe spurlos aufgelöst haben könnte. Die Staatsanwaltschaft wirft dem nun 51-Jährigen vor, ein betrügerisches Schneeballsystem betrieben zu haben. Er soll nicht existierendes Gold an mehr als 10.000 Kunden verkauft haben. Über den Verbleib der 140...

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Ihre Rechte im Ermittlungsverfahren
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(2 Bewertungen)03.02.2025Alexandra BraunStrafrecht
Frau  Alexandra Braun

Wenn Sie eine Vorladung von der Polizei erhalten, so läuft gegen Sie ein Ermittlungsverfahren. Dieser Artikel beantwortet einige wichtige Fragen zu dem Thema. 1) Was ist Voraussetzung eines Ermittlungsverfahrens? Voraussetzung für ein Ermittlungsverfahren ist das Bestehen eines Anfangsverdachts. Zu einem solchen Anfangsverdacht kommt es meist durch die Strafanzeige einer Person bei der Polizei. Es kann auch sein, dass von Amts wegen ermittelt wird. Das Vorliegen eines Anfangsverdachts wird von den Ermittlungsbehörden sehr schnell angenommen. Auch bei bisher niemals straffälligen Personen ist es also durchaus möglich, dass aufgrund einer Strafanzeige ermittelt wird. Auch wenn Sie unschuldig sind, sollten Sie von Ihren strafprozessualen Rechten unbedingt Gebrauch machen. 2) Muss ich...

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Ermittlungsverfahren gegen Sie wegen Geldwäsche?
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Herr Dr. Martin Heinzelmann

Ermittlungsverfahren gegen Sie wegen Geldwäsche? Post von der Polizei oder Staatsanwaltschaft? Unter Geldwäsche ist nach § 261 Abs. 1 StGB jede Handlung zu verstehen, die geeignet ist, die rechtswidrige Herkunft eines aus einer Straftat stammenden Vermögensgegenstandes zu verschleiern. Als Folgedelikt setzt § 261 StGB voraus, dass der Täter den Gegenstand aus einer Vortat erlangt hat. Das aus rechtswidriger Vortat stammende Geld soll dabei dergestalt verschoben bzw. weitergereicht werden, dass es in den legalen Finanz- und Wirtschaftssektor gelangen kann und auf diese Weise in „sauberes“ Geld umgewandelt wird. In der Praxis tritt Geldwäsche vorrangig bei Erträgen aus organisierter Kriminalität (Betrug, Korruption oder Drogenhandel) auf....

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