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Strafrecht Anwalt für Sexualstrafrecht: Vorladung wegen Vergewaltigung erhalten als Beschuldigter - Was tun?
16.10.2023
Erhalten Sie eine Vorladung der Polizei als Beschuldigter wegen Vergewaltigung, sollten Sie wissen, wie Sie sich richtig verhalten. Beachten Sie, dass eine Vorladung lediglich eine unverbindliche Einladung ist und höflich abgesagt werden kann, ohne eine Erklärung abgeben zu müssen. In jeglichen Kontakten mit der Polizei oder Staatsanwaltschaft ist es ratsam, einen spezialisierten Anwalt für Sexualstrafrecht hinzuzuziehen. Anwalt für Sexualstrafrecht: Beachten Sie, dass Vorladungen der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts verpflichtend sind und bei Nichterscheinen Vorführungshaft drohen kann. Anwalt für Sexualstrafrecht: Die Rolle des Anwalts für Sexualstrafrecht als rechtlicher Berater für Beschuldigte Ihr Anwalt für Sexualstrafrecht spielt eine entscheidende Rolle ... weiter lesen
Strafrecht Gaffen am Unfallort: Strafe bei Behinderung oder unterlassener Hilfeleistung
Insbesondere bei Verkehrsunfällen häufig zu Problemen mit Gaffern. Diese können für ihr Verhalten unter Umständen strafrechtlich und zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Immer wieder kommt es vor, dass Autofahrer bei schweren Verkehrsunfällen langsam an der Unfallstelle vorbeifahren. Statt zu helfen befriedigen Sie lediglich Ihre Neugier. Es wird nicht einmal eine Rettungsgasse gebildet, um die Rettungsfahrzeuge passieren können. Manche filmen sogar das schwer verletzte oder getötete Unfallopfer und veröffentlichen die Aufnahmen in sozialen Netzwerken wie Facebook, YouTube & Co.   Bestrafung wegen unterlassener Hilfeleistung Hierzu sollten Autofahrer oder auch andere Verkehrsteilnehmer zunächst einmal wissen, dass das Weiterfahren ohne zu ... weiter lesen
Strafrecht Jedermann-Festnahmerecht: Wann darf man als Privatperson einen anderen festnehmen?
Auch normale Bürger dürfen zuweilen mutmaßliche Straftäter vorläufig festnehmen. Inwieweit dies erlaubt ist, erfahren Sie in diesem Ratgeber. Die Durchführung von Festnahmen ist normalerweise Aufgabe der Polizei. Da die Polizei aber nicht immer vor Ort ist, wenn eine Straftat passiert, steht diese Befugnis unter bestimmten Umständen jeder Privatperson zu. Dies ergibt sich aus dem Jedermann-Festnahmerecht, das in § 127 Abs. 1 StPO geregelt ist. Dies setzt vor allem voraus, dass jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt wird. Tatfrische bedeutet: Diese Person muss sich noch in nächster Nähe des Tatortes befinden, an dem sich kürzlich eine Straftat ereignet hat. Hierbei besteht das vorläufige Festnahmerecht zunächst einmal dann, wenn die betreffende ... weiter lesen
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