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Wie die Rechtslage bei einem Elektroschocker aussieht, erfahren Sie in diesem Ratgeber. Wer einen Elektroschocker zur Selbstverteidigung mit sich führen möchte sollte beachten, dass er dies nicht ohne Weiteres darf. Dies ergibt sich aus dem Waffengesetz. Er darf außerhalb seines befriedeten Besitztums lediglich einen Elektroschocker bei sich führen, der mit der PTB-Kennzeichnung versehen ist. Dies ergibt sich daraus, dass es sich bei einem Elektroschocker eigentlich um eine verbotene Waffe in Form eines Elektroimpulsgerätes im Sinne von § 40 WaffG handelt. Elektroimpulsgeräte werden in der Anlage 2 zum Waffengesetz unter 1.3.6. ausdrücklich genannt. Anders ist das nur dann, wenn der Elektroschocker mit dem PTB-Prüfzeichen versehen sind. Das ergibt sich ebenfalls aus Anlage 2...
weiter lesenKarlsruhe (jur). Beantragen drogenabhängige Straftäter von der Vollstreckung einer Gefängnisstrafe zugunsten einer stationären Drogentherapie abzusehen, darf die Staatsanwaltschaft dies nicht mit allgemeinen Zweifeln an der Therapiefähigkeit ablehnen. Die Strafverfolgungsbehörden müssen berücksichtigen, dass der Weg aus der Sucht auch mit Rückschlägen verbunden ist und ein Behandlungserfolg sich erst nach mehreren Therapieversuchen einstellen kann, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe in einem aktuell veröffentlichten Beschluss vom 17. Oktober 2013 (Az.: 2 Vas 77/13). Damit bekam ein drogenabhängiger Mann aus dem Raum Heidelberg recht. Wegen mehrerer Straftaten wurde er zu zwei Gesamtfreiheitsstrafen von zwei Jahren und drei Monaten und zu drei...
weiter lesenWer plötzlich eine Vorladung zu einer Vernehmung bei der Polizei erhält, ist häufig ratlos. Darf die Polizei das überhaupt? Muss ich der Vorladung Folge leisten? Und wie sieht es mit einer Absage aus? Das erfahren Sie im folgenden Ratgeber. Die Vorladung zur Polizei erfolgt normalerweise, weil die Polizei aufgrund einer Anzeige in einem Strafverfahren ermittelt. Sie können einmal eine Vorladung als Zeuge erhalten. Es ist aber auch eine Vorladung als Beschuldigter möglich. Worum es geht, steht in dem Schreiben der Polizei. Darf die Polizei einen Beschuldigten oder Zeugen vorladen? Eine Vorladung zur Polizei ist für sich genommen rechtlich zulässig. Schließlich muss die Polizei eine Straftat aufklären. Hierzu ist sie als Hilfsorgan der Staatsanwaltschaft gesetzlich...
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