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Rechtsanwalt Ordnungswidrigkeiten - Anwalt für Ordnungswidrigkeiten finden!

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Ordnungswidrigkeiten

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Ordnungswidrigkeiten

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Strafrecht

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Anwälte für Ordnungswidrigkeiten
Rechtsanwältin für Ordnungswidrigkeiten
Claudia Wüllrich Kanzlei Wüllrich
Adresse Icon Zeppelinstr. 73, 81669
Telefon089 / 45 83 55 38 Fax089 / 44 888 96

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Rechtsanwalt für Ordnungswidrigkeiten
Horst G. Fischer Horst G. Fischer Rechtsanwalt
Adresse Icon Düsseldorfer Str. 17, 10707 Berlin
Telefon030 120 535 201 Fax030 120 535 209

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Rechtsanwalt für Ordnungswidrigkeiten
Prof. Dr. Michael Gubitz Gubitz und Partner
Adresse Icon Dänische Straße 15, 24103 Kiel
Telefon0431/5459770 Fax0431/5459772

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Rechtsanwältin für Ordnungswidrigkeiten
Claudia Stachecki LL.M.
Adresse Icon Wilhelm-Strater-Straße 10, 41236 Mönchengladbach
Telefon02166 123 84 11 Fax02166 123 84 12

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Rechtsanwalt für Ordnungswidrigkeiten
Volker Albrecht Rechtsanwaltskanzlei Stephan Claus
Adresse Icon Marienstraße 2, 96465 Neustadt
Telefon09568/4223 Fax09568/4274

Rechtsanwalt für Ordnungswidrigkeiten
Andreas Arno Glauch Glauch Anwaltskanzlei
Adresse Icon Bahnhofstr. 10, 02625 Bautzen
Telefon035 91 276 00 56 Fax035 91 276 00 57

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Rechtsanwalt für Ordnungswidrigkeiten
Christian Kunath Kunath & Kollegen
Adresse Icon Elisabethenstr. 17, 64283 Darmstadt
Telefon06151-9510680 Fax06151-9510689

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Rechtsanwalt für Ordnungswidrigkeiten
Dr. Christian Fuchs CF Rechtsanwälte
Adresse Icon Würzburger Straße 100, 90766 Fürth
Telefon+49 (0) 911 23980180 Fax+49 (0) 911 23980189

Rechtsanwalt für Ordnungswidrigkeiten
Ralph Querbach Kanzlei für Strafrecht QUERBACH
Adresse Icon Clemensstraße 11, 56068 Koblenz
Telefon0261/1349900 Fax0261/13499010

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Rechtsanwalt für Ordnungswidrigkeiten
Sören Grigutsch BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte PartG mbB
Adresse Icon Kurfürstendamm 11, 10719 Berlin
Telefon030-51302682 Fax030-51304859

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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Ordnungswidrigkeiten


Sind Elektroschocker in Deutschland erlaubt?
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(250 Bewertungen)26.03.2018Redaktion fachanwalt.deStrafrecht
Sind Elektroschocker in Deutschland erlaubt?

Wie die Rechtslage bei einem Elektroschocker aussieht, erfahren Sie in diesem Ratgeber. Wer einen Elektroschocker zur Selbstverteidigung mit sich führen möchte sollte beachten, dass er dies nicht ohne Weiteres darf. Dies ergibt sich aus dem Waffengesetz. Er darf außerhalb seines befriedeten Besitztums lediglich einen Elektroschocker bei sich führen, der mit der PTB-Kennzeichnung versehen ist. Dies ergibt sich daraus, dass es sich bei einem Elektroschocker eigentlich um eine verbotene Waffe in Form eines Elektroimpulsgerätes im Sinne von § 40 WaffG handelt. Elektroimpulsgeräte werden in der Anlage 2 zum Waffengesetz unter 1.3.6. ausdrücklich genannt. Anders ist das nur dann, wenn der Elektroschocker mit dem PTB-Prüfzeichen versehen sind. Das ergibt sich ebenfalls aus Anlage 2...

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Drogentherapie statt Haftstrafe auch bei vorherigen Therapiefehlschlägen
12.11.2013Redaktion fachanwalt.deStrafrecht
Drogentherapie statt Haftstrafe auch bei vorherigen Therapiefehlschlägen

Karlsruhe (jur). Beantragen drogenabhängige Straftäter von der Vollstreckung einer Gefängnisstrafe zugunsten einer stationären Drogentherapie abzusehen, darf die Staatsanwaltschaft dies nicht mit allgemeinen Zweifeln an der Therapiefähigkeit ablehnen. Die Strafverfolgungsbehörden müssen berücksichtigen, dass der Weg aus der Sucht auch mit Rückschlägen verbunden ist und ein Behandlungserfolg sich erst nach mehreren Therapieversuchen einstellen kann, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe in einem aktuell veröffentlichten Beschluss vom 17. Oktober 2013 (Az.: 2 Vas 77/13).   Damit bekam ein drogenabhängiger Mann aus dem Raum Heidelberg recht. Wegen mehrerer Straftaten wurde er zu zwei Gesamtfreiheitsstrafen von zwei Jahren und drei Monaten und zu drei...

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Vorladung bei Polizei: Muss man erscheinen oder kann man absagen?
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(270 Bewertungen)22.02.2017Redaktion fachanwalt.deStrafrecht
Vorladung bei Polizei: Muss man erscheinen oder kann man absagen?

Wer plötzlich eine Vorladung zu einer Vernehmung bei der Polizei erhält, ist häufig ratlos. Darf die Polizei das überhaupt? Muss ich der Vorladung Folge leisten? Und wie sieht es mit einer Absage aus? Das erfahren Sie im folgenden Ratgeber. Die Vorladung zur Polizei erfolgt normalerweise, weil die Polizei aufgrund einer Anzeige in einem Strafverfahren ermittelt. Sie können einmal eine Vorladung als Zeuge erhalten. Es ist aber auch eine Vorladung als Beschuldigter möglich. Worum es geht, steht in dem Schreiben der Polizei. Darf die Polizei einen Beschuldigten oder Zeugen vorladen? Eine Vorladung zur Polizei ist für sich genommen rechtlich zulässig. Schließlich muss die Polizei eine Straftat aufklären. Hierzu ist sie als Hilfsorgan der Staatsanwaltschaft gesetzlich...

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