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Rechtsanwalt Christoph Klein
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 Christoph  Klein
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Christoph Klein

TemmeKlein Fachanwälte
(Strafverteidiger)
Rechtsanwalt • Fachanwalt für Strafrecht

Bismarckstr. 27-29
50672 Köln

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Über Mich Kontakt Bewertungen

Die Konfrontation mit staatlichen Ermittlungsmaßnahmen, bspw. durch Erhalt einer polizeilichen Vorladung, einer durchgeführten Durchsuchung oder gar einer Festnahme stellt für Sie eine ernste Situation dar, die viele Fragen aufwirft.

Ohne Aktenkenntnis keine Aussage!

Folgen Sie einer Vorladung nicht, Sie haben keine Erscheinungspflicht. Dies ist Ausdruck Ihres Rechts auf Aussageverweigerung. Es wäre aber auch fahrlässig, in einer passiven Rollle abzuwarten, was weiter passiert. Je frühzeitiger Sie einen fachkundigen Strafverteidiger beauftragen, um so vielfältiger sind die Möglichkeiten, auf einen günsten Ausgang des Ermittlungsverfahrens hinzuwirken. Ihr Strafverteidiger vertritt Sie gegenüber den Ermittlungsbehörden und wird zunächst Akteneinsicht nehmen. Nach Auswertung der Ermittlungsakte kann sodann gemeinsam ein Verteidigungsziel besprochen und umgesetzt werden. Nur so haben Sie die Möglichkeit, aktiv das Ermittlungsergebnis zu beeinflussen. Auch wenn Sie sich keiner Schuld bewusst sind und von der nachvollziehbaren Überzeugung getrieben sind, die "Sache klarzustellen" muss von einer Aussage ohne Aktenkenntnis abgeraten werden.

Sie haben jederzeit, d. h. auch bei einer bevorstehenden Zwangsmaßnahme wie Durchsuchung, Beschlagnahme oder Festnahme, das Recht einen Strafverteidiger zu kontaktieren.

Nutzen Sie dieses Recht und stellen Sie damit die Weiche für einen erfolgreichen Ausgang des Strafverfahrens.

Spezialisierungen
  • allgemeines Strafrecht
  • Wirtschafts- und Steuerstrafrecht
  • Arztstrafrecht
  • Sexualstrafrecht
  • Betäubungsmittelstrafrecht
  • Revisionsverfahren
Einzelne Schwerpunkte meiner Fachgebiete
  • Anklageschrift
  • Berufsverbot
  • Bestechung
  • Betäubungsmittelrecht
  • Betäubungsmittelstrafrecht
  • Betrug
  • Bewährung
  • BTMG
  • Bußgeld
  • Bußgeldverfahren
  • Computerstrafrecht
  • Diebstahl
  • Drogen
  • Durchsuchung
  • Ermittlungsverfahren
  • Festnahme
  • Haftbefehl
  • Hausdurchsuchung
  • Internetstarfrecht
  • Jugendarrest
  • Jugendstrafe
  • Jugendstrafrecht
  • Jugendstrafverfahren
  • Körperverletzung
  • Korruption
  • Ladendiebstahl
  • Mord
  • Nebenklage
  • Opferanwalt
  • Opferhilfe
  • Ordnungswidrigkeiten
  • Ordnungswidrigkeitsverfahren
  • Pflichtverteidiger
  • Revision
  • Revisionsrecht
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  • Steuerstrafrecht (im StrafR)
  • Strafprozessrecht
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  • Untersuchungshaft
  • Vergewaltigung
  • Verhaftung
  • Verkehrsstrafrecht
  • Wirtschaftskriminalität
  • Wirtschaftsstrafrecht
  • Zeugnisverweigerungsrecht
  • Zwangsprostitution
Publikationen
    • Urteilsbesprechung zum Thema: "Behandlungsfehler und Approbationsentzug", in Medical Tribune v. 28.03.2017, S. 22
    • Urteilsbesprechung zum Thema: "Zusammenhang zwischen Strafverfahren und Approbationsentzug", in Medical Tribune v. 20.11.2015, S. 38
    • »Selbstdoping von Athleten wird strafbar« Besprechung der Neuerungen des Antidopinggesetzes (AntiDopG), in Medical Tribune v. 12.12.2014, S. 42
    • »Keine Entschädigung nach sexuellem Übergriff beim Ultraschall« Besprechung des Beschlusses des LSG Niedersachsen-Bremen v 14.11.13 (L 10 VE 29/12), in Medical Tribune v. 11.04.2014, S. 37
    • »BGH entlastet Substitutionsärzte« Besprechung der Beschlüsse v. 16.01.2014 (1StR 389/13) u. v. 28.01.2014 (1 StR 494/13), in Medical Tribune v. 07.03.2014, S. 37
    • »Approbation: Entzug nach Steuervergehen«, in Deutsches Ärzteblatt 2013 (110), S. 2287
    • »Keine unbeschränkte Wiederaufnahme staatsanwaltschaftlich eingestellter Verfahren nach § 154 Abs. 1 StPO«, in StraFO 2011, S. 78.
    • »Die Erlaubnis im waffenrechtlichen Straftatbestand«, in Juristische Rundschau, 2008, S.185.
    • »Die Zuständigkeit im weiteren Verfahren nach § 122 IV StPO«, in HRRS, 2006, S. 71.
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