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Wolfgang Kleßinger Kanzlei Kleßinger
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Rechtsanwalt für Bußgeldverfahren
Adrian Schmid AS-Strafverteidigung
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Benjamin Grunst BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte PartG mbB
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Kerstin Jeschke Kanzlei Würtz
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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Bußgeldverfahren


Schweigepflicht: Rechte und Pflichten im Überblick
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(3 Bewertungen)01.02.2022Redaktion fachanwalt.deStrafrecht
Schweigepflicht: Rechte und Pflichten im Überblick

Was für Schweigepflichten es gibt und inwieweit ein Bruch gerechtfertigt sein kann, erfahren Sie in diesem Ratgeber. Bei der Schweigepflicht geht es darum, dass einige Berufsgruppen die ihnen anvertrauen Geheimnisse nicht weitergeben dürfen. Dadurch soll erreicht werden, dass die Betroffenen auch Vertrauen haben dürfen. Dabei ist zwischen der berufsständischen Schweigepflicht und der gesetzlichen Schweigepflicht zu unterscheiden.  Berufsständische Schweigepflicht Die berufsständische Schweigepflicht in Form der Verschwiegenheitspflicht gibt es beispielsweise bei Ärzten, Tierärzten, Zahnärzten, Apothekern und Angehörigen anderer Heilberufe. Die Schweigepflicht für Ärzte ergibt sich aus § 9 der (Muster-)Berufsordnung.  Die Schweigepflicht für Rechtsanwälte ergibt sich aus §§ 43a...

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Ermittlungsverfahren gegen Sie wegen Geldwäsche?
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(1 Bewertung)12.08.2025Dr. Martin HeinzelmannStrafrecht
Herr Dr. Martin Heinzelmann

Ermittlungsverfahren gegen Sie wegen Geldwäsche? Post von der Polizei oder Staatsanwaltschaft? Unter Geldwäsche ist nach § 261 Abs. 1 StGB jede Handlung zu verstehen, die geeignet ist, die rechtswidrige Herkunft eines aus einer Straftat stammenden Vermögensgegenstandes zu verschleiern. Als Folgedelikt setzt § 261 StGB voraus, dass der Täter den Gegenstand aus einer Vortat erlangt hat. Das aus rechtswidriger Vortat stammende Geld soll dabei dergestalt verschoben bzw. weitergereicht werden, dass es in den legalen Finanz- und Wirtschaftssektor gelangen kann und auf diese Weise in „sauberes“ Geld umgewandelt wird. In der Praxis tritt Geldwäsche vorrangig bei Erträgen aus organisierter Kriminalität (Betrug, Korruption oder Drogenhandel) auf....

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neues Cannabisrecht - wie wird die strafbare Menge berechnet?
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(4 Bewertungen)15.04.2025Claudia WüllrichStrafrecht
Frau  Claudia Wüllrich

Ausgangslage Das neue Cannabisrecht ist als Konsumcannabisgesetz =  KCanG am 1.4.24 in Kraft getreten. Es hat zum Ziel, den Umgang mit Cannabis(produkten) teilweise zu legalisieren. So ist erlaubt der Besitz von 30 g Cannabis zum Eigenkonsum, bis zu 60 g am eigenen Wohnsitz oder dort auch 3 Cannabispflanzen. Problemstellung Umstritten war, ob bei der Berechnung einer festgestellten Menge, die über den legalen Teil hinausgeht, dieser  "legale" Teil zunächst in Abzug zu bringen ist.  Oder gilt bei Überschreiten der Menge diese insgesamt als strafwürdig? Entscheidung Bundesgerichtshof Der Bundesgerichtshof ( = BGH) hat in einem Beschluß vom 24.4.24 entschieden, dass die "legale" Menge von einer festgestellten Menge zunächst ...

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