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Karlsruhe. Polizeilich durchgeführte erkennungsdienstliche Maßnahmen gegen Beschuldigte müssen konkret notwendig sein. Das Bundesverfassungsgericht entschied in einem am Freitag, 19. August 2022, veröffentlichten Beschluss (Az.: 2 BvR 54/22), dass ein Beschuldigter in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt wird, wenn Finger- und Handflächenabdrücke oder Fotos angefertigt werden, obwohl dies für die Strafverfolgung nicht notwendig ist. Ein Mann aus Sachsen, der rechtsextreme Graffiti mit silberner Sprühfarbe übermalt hatte bekam damit recht. Auslöser des Rechtsstreits waren Graffiti mit den Worten „Toni F. Du Jude“ und „Antifa Boxen“ an einem Gasverteilergebäude in Zwickau. Der zunächst unbekannte Beschwerdeführer übersprühte die Sprüche mit silberner Sprühfarbe. Dabei wurde er von...
weiter lesenDas Landgericht Stade hat den Angeklagten wegen Mordes in drei Fällen sowie einer Reihe weiterer Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe verurteilt. Es hat weiter festgestellt, dass die Schuld des Angeklagten besonders schwer wiegt, und zusätzlich die Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung angeordnet. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat heute die Verurteilung zu lebenslanger Freiheitsstrafe und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld bestätigt. Das bedeutet, dass der Angeklagte länger als die Mindestverbüßungszeit von 15 Jahren und möglicherweise bis an sein Lebensende in Strafhaft bleibt. Aufgehoben hat der Bundesgerichtshof hingegen die Anordnung der Sicherungsverwahrung. Das...
weiter lesenHamm. Kommunalpolitiker begehen Hausfriedensbruch, wenn sie sich während der Corona-Pandemie weigern, den vorgeschriebenen 3G-Nachweis zu erbringen, den sie für die Teilnahme an Ausschusssitzungen benötigen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem am Dienstag, 24. Januar 2023 bekannt gegebenen Beschluss um den AfD-Politiker und Paderborner Stadtrat Alexander Lex (Az.: 4 RVs 134/22) deutlich gemacht. Der Stadtrat wollte am 24. August 2021 an einer öffentlichen Ausschusssitzung der Stadt Paderborn teilnehmen. Der 3G-Nachweis war für alle Teilnehmer und damit auch für die Ratsherren obligatorisch, um das Risiko einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu verringern. Sie mussten danach für die Teilnahme an der Sitzung nachweisen, dass sie entsprechend geimpft, genesen oder negativ getestet wurden. Der Ratsherr...
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