Julius Frenger
In meiner Funktion als Strafverteidiger stehe ich Ihnen kompetent zur Seite. Keine rechtliche Herausforderung ist unlösbar. Mein Spezialgebiet liegt ausschließlich im Bereich des Strafrechts, und ich zeichne mich durch höchste Präzision und Durchsetzungsfähigkeit aus. Sie können sich darauf verlassen, dass ich in dringenden Angelegenheiten stets für Sie erreichbar bin und dort zur Verfügung stehe, wo Sie meine Unterstützung benötigen.
Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsanwalt Julius Frenger wurde aufgrund seiner nachweislichen praktischen Erfahrung von der Rechtsanwaltskammer Berlin zum Fachanwalt für Strafrecht ernannt. Mit einem Fokus auf Berlin bin ich Ihr kompetenter Partner für Strafverteidigung in ganz Deutschland. Ich berate und verteidige Sie bei sämtlichen strafrechtlichen Vorwürfen, insbesondere in den oben genannten Schwerpunktbereichen.
Mein Augenmerk richtet sich stets auf den Mandanten als Einzelperson. Basierend auf Ihren individuellen Bedürfnissen entwickle ich eine Strategie, die nicht nur fachlich auf dem neuesten Stand ist, sondern auch Ihre persönliche und berufliche Zukunft berücksichtigt, über die Grenzen des Gesetzbuches hinaus. Wenn erforderlich, arbeite ich eng mit einem Netzwerk von Experten aus verschiedenen Fachgebieten zusammen.
Mein vorrangiges Ziel in jedem Verfahren ist die vollständige Entlastung des Mandanten und die Wiederherstellung seiner Reputation. Der klassische Weg dazu ist ein Freispruch nach einer öffentlichen Hauptverhandlung. Doch noch besser ist es oft, eine öffentliche Hauptverhandlung von vornherein zu vermeiden, indem wir Verfahrenseinstellungen erreichen, die bereits während des Ermittlungsverfahrens ohne Gerichtstermin das Verfahren beenden.
Sollte es dennoch einmal nicht möglich sein, einen Freispruch oder eine Verfahrenseinstellung zu erzielen, streben wir an, die Schäden für den Mandanten so gering wie möglich zu halten. Hierbei ist es wichtig, ehrlich und schonungslos die Situation zu analysieren. Nur so können auch in solchen Fällen belastbare Ergebnisse erzielt werden.
Spezialisierungen
- Betäubungsmittelstrafrecht
- Vermögensdelikte
- Jugendstrafrecht
- Allgemeines Strafrecht
Einzelne Schwerpunkte meiner Fachgebiete
- Anklageschrift
- Berufsverbot
- Bestechung
- Betäubungsmittelrecht
- Betäubungsmittelstrafrecht
- Betrug
- Bewährung
- BTMG
- Bußgeld
- Bußgeldverfahren
- Computerstrafrecht
- Diebstahl
- Drogen
- Durchsuchung
- Ermittlungsverfahren
- Festnahme
- Haftbefehl
- Hausdurchsuchung
- Internetstarfrecht
- Jugendarrest
- Jugendstrafe
- Jugendstrafrecht
- Jugendstrafverfahren
- Körperverletzung
- Korruption
- Ladendiebstahl
- Mord
- Nebenklage
- Opferanwalt
- Opferhilfe
- Ordnungswidrigkeiten
- Ordnungswidrigkeitsverfahren
- Pflichtverteidiger
- Revision
- Revisionsrecht
- Stalking
- Steuerstrafrecht (im StrafR)
- Strafprozessrecht
- Strafrecht
- Straftat
- Strafverteidiger
- Strafverteidigung
- Strafvollstreckungsrecht
- Strafvollzugsrecht
- Totschlag
- U-Haft
- Umweltstrafrecht
- Unfall
- Unterschlagung
- Untersuchungshaft
- Vergewaltigung
- Verhaftung
- Verkehrsstrafrecht
- Wirtschaftskriminalität
- Wirtschaftsstrafrecht
- Zeugnisverweigerungsrecht
- Zwangsprostitution
Meine Fachanwaltschaften
- Strafrecht
Mitgliedschaften
- Mitglied der Vereinigung der Berliner Strafverteidiger e. V.
Kanzlei Impressum
Impressum
RA Julius C. E. Frenger
Kurfürstendamm 216
D - 10719 Berlin
Tel: 030 43207686
Fax:
E-Mail: frenger@ra-frenger.de
Zuständige Rechtsanwaltskammer:
RAK Berlin
Littenstraße 9
10179 Berlin
Tel: 030 306931-0
Fax: 030 30693199
Es gelten folgende berufsrechtliche Regelungen:
BRAO - Bundesrechtsanwaltsordnung
BORA - Berufsordnung für Rechtsanwälte
RVG - Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft (CCBE)
Diese Regelungen können bei der Bundesrechtsanwaltskammer eingesehen werden.
Berufshaftpflichtversicherung:
mailo Versicherung AG
Riehlerstraße 1
50668 Köln
Geltungsbereich Deutschland
Disclaimer:
Die Informationen auf dieser Website dienen allein der Darstellung des Rechtsanwaltes Julius C. E. Frenger und stellen keine Rechtsberatung dar und können diese auch nicht ersetzen.