Umweltstrafrecht als Mischmaterie
Das Umweltstrafrecht ist eine Mischmaterie, die sich der Thematik der Umweltstraftaten widmet und eine gewisse Nähe zum öffentlich-rechtlichen Umweltrecht aufweist. Die Regelungen des Umweltstrafrechts sind nicht in einem einheitlichen Gesetz zusammengefasst, sondern verteilen sich über das Strafgesetzbuch (StGB, §§ 324 ff StGB) und andere Gesetze wie z.B. das Chemikaliengesetz, das Bundesnaturschutzgesetz, die Gefahrstoffverordnung oder auch das Pflanzenschutzgesetz. Die umweltstrafrechtlichen Regelungen dieser Gesetze werden dem sog. Nebenstrafrecht zugeordnet.
Schutzgegenstand
Gegenstand des Umweltstrafrechts ist der Boden- und Gewässerschutz, aber auch der Naturschutz allgemein ebenso wie der Strahlenschutz und der Schutz vor unsachgemäßem Umgang mit Abfall und der Schutz vor Immissionen.
Zu den Straftaten nach dem Umweltstrafrecht (Hauptstrafrecht nach StGB) zählt z.B. die Gewässerverunreinigung (§ 324 StGB) oder die Bodenverunreinigung (§ 324 a StGB) oder der unerlaubte Betrieb einer Rohrleitungsanlage.
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Gewalt gegen Polizeibeamte sorgt regelmäßig für öffentliche Empörung – und führt fast ebenso regelmäßig zu erheblichen strafrechtlichen Konsequenzen für die Beschuldigten. In Berlin kam es kürzlich zu zwei besonders brisanten Vorfällen: In einem Fall wurde ein Beamter mit einem Messer attackiert, in einem anderen Fall landeten zwei Polizisten nach Tritten im Krankenhaus. Was in der Öffentlichkeit schnell als "Angriff auf den Staat" verurteilt wird, ist aus juristischer Sicht häufig differenzierter zu bewerten. Die rechtliche Einordnung: §§ 113 und 114 StGB Das Strafgesetzbuch sieht für Angriffe auf Polizeibeamte zwei zentrale Normen vor: § 113 StGB – Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte : Wer einem...
weiter lesenDie Nötigung ist ein Straftatbestand und in § 240 StGB geregelt. Im Deutschland stellen sich viele Menschen die Frage, ob Autofahrer, die zu dicht auffahren oder gleichzeitig noch die Hupe oder Lichthupe betätigen, sich wegen einer Nötigung im Straßenverkehr strafbar machen. Der Straftatbestand im Strafrecht– ist dichtes Auffahren strafbar? In § 240 StGB lautet es wie folgt: „Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ Insofern ist es für die Verwirklichung notwendig, dass eine Person rechtswidrig eine andere Person entweder mit Gewalt oder durch Drohung zu einer bestimmten...
weiter lesenWie die Rechtslage bei einem Elektroschocker aussieht, erfahren Sie in diesem Ratgeber. Wer einen Elektroschocker zur Selbstverteidigung mit sich führen möchte sollte beachten, dass er dies nicht ohne Weiteres darf. Dies ergibt sich aus dem Waffengesetz. Er darf außerhalb seines befriedeten Besitztums lediglich einen Elektroschocker bei sich führen, der mit der PTB-Kennzeichnung versehen ist. Dies ergibt sich daraus, dass es sich bei einem Elektroschocker eigentlich um eine verbotene Waffe in Form eines Elektroimpulsgerätes im Sinne von § 40 WaffG handelt. Elektroimpulsgeräte werden in der Anlage 2 zum Waffengesetz unter 1.3.6. ausdrücklich genannt. Anders ist das nur dann, wenn der Elektroschocker mit dem PTB-Prüfzeichen versehen sind. Das ergibt sich ebenfalls aus Anlage 2...
weiter lesenSchildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:
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