Bei einer Ohrfeige handelt es sich um kein Kavaliersdelikt. Welche Sanktionen drohen dem Täter? Kann eine Ohrfeige ausnahmsweise gerechtfertigt sein?
So manchem ist schon die Hand ausgerutscht, weil er sich durch sein Gegenüber provoziert gefühlt hat und hat dieser Person eine Ohrfeige verpasst. Doch dies stellt keine Lappalie dar.
Ohrfeige kann Straftat sein
Zunächst einmal könnte sich der Betreffende wegen Körperverletzung gem. § 223 StGB strafbar gemacht haben. Der Straftatbestand der Körperverletzung liegt dann vor, wenn ein anderer körperlich misshandelt beziehungsweise in seiner Gesundheit verletzt wird. Unter einer Körperverletzung ist jede üble, unangemessene Behandlung zu verstehen, die das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit nicht nur unerheblich beeinträchtigt. Hierunter fällt auch eine Ohrfeige, die keine weiteren Schäden hervorruft, wie einen Bluterguss.
Bei einer Körperverletzung im Sinne von § 223 StGB durch eine Ohrfeige kann das Gericht neben einer Geldstraße auch zu einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren verurteilen.
Wichtig ist, dass eine Körperverletzung gem. § 223 StGB normalerweise nur dann verfolgt wird, wenn das Opfer gem. § 230 StGB rechtzeitig einen Strafantrag stellt. Etwas anderes gilt nur, wenn die Staatsanwaltschaft von einem besonderen öffentlichen Interesse an einer Verfolgung ausgeht. Das kommt allerdings nur selten vor.
Dürfen Eltern ihre Kinder ohrfeigen?
Lange Zeit ging die Rechtsprechung davon aus, dass Eltern zu einer „maßvollen“ Züchtigung ihrer Kinder im Rahmen ihres Erziehungsrechtes gedeckt sind. Ohrfeigen, das Schlagen mit dem Rohrstock wie der Klaps auf den Po fielen da noch drunter.
Doch seit November 2000 gibt es dieses elterliche Gewohnheitsrecht nicht mehr. Denn in § 1631 Abs. 2 BGB steht wörtlich: „Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“ Hiermit sind Ohrfeigen zum Zwecke der Erziehung ebenfalls nicht vereinbar. Darüber hinaus gilt es aus den Schulgesetzen der einzelnen Bundesländer, dass Lehrer ihre Schüler nicht unter Berufung auf ein Züchtigungsrecht schlagen dürfen.
Ohrfeige am Arbeitsplatz ist tabu
Dass Ohrfeigen am Arbeitsplatz auch gegenüber minderjährigen Auszubildenden ebenfalls den Tatbestand der Körperverletzung erfüllen, dürfte demzufolge klar sein. Arbeitnehmer die einen Mitarbeiter oder Vorgesetzten ohrfeigen, müssen darüber hinaus mit einer fristlosen Kündigung durch den Arbeitgeber rechnen. Denn Straften am Arbeitsplatz stellen normalerweise einen wichtigen Grund im Sinne von § 626 BGB dar. Hier braucht der Arbeitgeber in der Regel keine vorherige Abmahnung aussprechen.
Ohrfeige als Notwehr?
Allerdings kann im Einzelfall eine Ohrfeige wegen Notwehr gem. § 32 StGB gerechtfertigt sein. Dies setzt voraus, dass sich derjenige der die Ohrfeige ausgeteilt hat, rechtswidrig angegriffen von ist und die Ohrfeige zur Verteidigung geeignet und erforderlich gewesen ist.
Mit einem solchen Fall hat sich das Oberlandesgericht Düsseldorf beschäftigt. Im zugrundeliegenden Sachverhalt war eine 1 Euro Kraft zusammen mit einem hauptamtlichen Pädagogen an seiner Grundschule für die Betreuung der Erstklässler zuständig. Nachdem er mit einigen Schülern gespielt hatte, schlugen und spuckten 5 bis 10 Jungen auf ihn ein. Wenigstens einer der Schüler trat ihn auch. Daraufhin verpasste er diesem Schüler eine Ohrfeige und rief: „Ich lasse mich nicht anspucken. Ich bin nicht Euer Fußabtreter." Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied mit Urteil vom 02.06.2016 - III-1 Ws 63/16 + III-1 RVs 16/16, dass in dieser Situation die Ohrfeige durch Notwehr gem. § 32 StGB gerechtfertigt war. Dies begründeten die Richter damit, dass ihm kein anderes geeignetes Mittel zur Verfügung stand, um den gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff mehrerer Schüler zu beenden. Eine nur verbale Einwirkung hatte nach den Feststellungen des Gerichtes nicht geholfen. Ebenso wenig hätte ein Beiseiteschieben etwas gebracht. Eine Flucht ins Schulgebäude oder zu einem Lehrer der Aufsicht führte war für ihn nicht zumutbar.
Diese Entscheidung zeigt, dass Eltern, Lehrer etc. Schüler nicht schlagen dürfen, um sie damit zu erziehen. Auf der anderen Seite dürfen sie sich gegen körperliche Angriffe z.B. durch eine Ohrfeige zur Wehr setzen, wenn ihnen keine andere Möglichkeit verbleibt. Das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung ist kein Freibrief für gewalttätige Schüler.
Ohrfeige kann zivilrechtliche Folgen haben
Wer andere ohrfeigt, muss darüber hinaus auch mit zivilrechtlichen Konsequenzen rechnen. Das Opfer kann gegen ihn nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 223 StGB einen Anspruch auf Schadensersatz haben, wenn er einen materiellen Schaden erlitten hat. Darüber hinaus kommt nach § 253 BGB ein Anspruch auf Schmerzensgeld in Betracht. Bei der Bemessung kommt es darauf an, inwieweit das Opfer durch die Ohrfeige in seinem Persönlichkeitsrecht bzw. in seinem körperlichen Wohnbefinden beeinträchtigt wird.
In einem Fall hatte ein Chef einen Arbeitnehmer im Rahmen einer Diskussion über die Pflichten eines Arbeitnehmers eine Ohrfeige zugefügt, die zumindest erhebliche Schmerzen zur Folge hatte. Das Landesarbeitsgericht Köln entschied mit Urteil vom 27.10.2008 - 5 Sa 827/08, dass dem Opfer auch ohne weitere Verletzungsfolgen ein Schmerzensgeld in Höhe von 800 Euro zustand.
In einem weiteren Sachverhalt ging es darum, dass ein Kellner in einer Gaststätte einen Gast im Rahmen einer hitzigen Auseinandersetzung zweimal ins Gesicht geschlagen hatte. Dies hatte beim Gast eine 2 cm langen Platzwunde an der Nasenwurzel sowie eine 1 cm langen Wunde im Bereich des linken Mundwinkels zur Folge.
Das Landgericht Köln entschied mit Urteil vom 04.01.2018 - 1 S 261/16, dass dem Gast wegen dieser Ohrfeigen ein Schmerzensgeld in Höhe von 700 Euro zustand. Das Gericht stellte dabei unter anderen fest, dass sich der Kellner in keiner Notwehrsituation befunden hatte. Es berücksichtigte bei der Bemessung der Höhe des Schmerzensgeldes unter anderem das Ausmaß der zugefügten Verletzungen.
Fazit:
Opfer von Straftaten wie einer Körperverletzung durch eine Ohrfeige sollten sich möglichst schnell von einem Arzt untersuchen lassen oder sich am besten zu einer Ambulanz für Gewaltopfer begeben. Dies gilt vor allem, wenn sie möglicherweise in ihrer Gesundheit geschädigt worden sind. Dies gilt besonders, wenn sie den Täter auf Schadensersatz beziehungsweise Schmerzensgeld verklagen wollen.
Autor: Harald Büring, Ass. jur. (Fachanwalt.de-Redaktion)
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