Anspucken: Stellt so ein Verhalten eine strafbare Körperverletzung dar?

Von fachanwalt.de-Redaktion, letzte Bearbeitung am: 5. Oktober 2023

Bei der einen oder anderen Auseinandersetzung fliegen schon mal die Fäuste. Auf die Beteiligten kommt dann in der Regel ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung zu. Manch einer denkt sich aber, „spucken statt schlagen“ und glaubt dabei, dass es strafrechtlich nicht verfolgt werden kann. Allerdings stellt das Anspucken sehr wohl eine Straftat dar und kann demnach ebenfalls strafrechtlich verfolgt werden. Das bloße Anspucken erfüllt den Tatbestand einer Beleidigung nach § 185 StGB.

Anspucken – Bedeutung

 Anspucken als Straftat (© Marco2811 - fotolia.com)
Anspucken als Straftat (© Marco2811 - fotolia.com)
Das Anspucken ist eine recht ekelhafte Sache und kann manches Mal mehr „schmerzen“ als eine Ohrfeige oder dergleichen. In manchen Regionen (wie z.B. Amsterdam) kommt es nahezu täglich vor, dass Politessen oder Busfahrer von wütenden Autofahrern oder Fahrgästen angespuckt werden.

Weil das Anspucken eben keine Harmlosigkeit ist, machen sich die Ermittlungsbehörden in Amsterdam die Mühe in derartigen Fällen die Täter mittels der DNA-Probe zu überführen.

So weit ist es in Deutschland noch nicht gekommen. Allerdings steigt auch hierzulande die Zahl der Anzeigen wegen Anspuckens, weil sich das Ekelempfinden im Laufe der letzten Jahrzehnte geändert hat.

Dass das „angespuckt werden“ noch schlimmer ist als eine bloße Ohrfeige bestätigt auch der Historiker Winfried Speitkamp von der Uni Kassel: „Der Angreifer muss sich nicht einmal die Hände schmutzig machen und vermeidet dabei den persönlichen Kontakt.

Das ist quasi die tiefste Form der Demütigung.“  Auch ein Schmerzensgeld kann in der Regel die seelischen Schmerzen nicht beseitigen.

Anspucken - strafbar nach StGB?

Fraglich ist, ob das Anspucken strafbar ist. Das Anspucken wird in der Rechtsprechung sehr kontrovers diskutiert. Im Ergebnis stellt das Anspucken eine Straftat dar. In Betracht kommt der Straftatbestand der Körperverletzung nach § 223 StGB sowie die Beleidigung nach § 185 StGB.

Anspucken als Körperverletzung

Eine Ohrfeige erfüllt regelmäßig den Tatbestand einer Körperverletzung. Obwohl das Anspucken  erniedrigender und demütigender ist, stellt das Anspucken nicht ohne Weiteres eine Körperverletzung dar.

Eine Körperverletzung im Sinn des § 223 Abs.1  StGB liegt vor, wenn eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit geschädigt wird.

Dabei ist eine Gesundheitsschädigung das Hervorrufen oder Steigern eines vom normalen Zustand der körperlichen Funktion nachteilig abweichenden Zustands.

Eine körperliche Misshandlung hingegen ist jede üble unangemessene Handlung, durch die das Opfer in seinem körperlichen Wohlbefinden oder in seiner körperlichen Unversehrtheit nicht nur unerheblich beeinträchtigt wird.

Das bloße Anspucken erfüllt nach herrschender Meinung  noch nicht den Tatbestand der Körperverletzung nach § 223 Abs. 1 StGB.

In einem vor dem Landgericht Mainz verhandelten Fall hat das Gericht den Angeklagten wegen Anspuckens nach § 223 Abs. 1 StGb verurteilt. Der Angeklagte musste sich u.a. wegen schwerer räuberischer Erpressung sowie Beleidigung in Tateinheit mit Körperverletzung verantworten. Er wurde im Ergebnis zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Der Angeklagte hatte einen Polizeibeamten im Jahre 2014 erst  „Arschloch“ und „Wichser“  genannt und zweimal in dessen Richtung gespuckt, wobei er beim zweiten Versuch das Opfer im Gesicht getroffen hat, welches beim Polizisten  starke Ekelgefühle und Brechreiz hervorgerufen hat, die bis in die Abendstunden angehalten haben. „Bei seinem Handeln wollte der Angeklagte den Zeugen […] in dessen Ehre herabsetzen, ihn erniedrigen und nahm die bei diesem eingetretenen Ekelgefühle billigend in Kauf“, so das Landgericht Mainz.

Im Rahmen der Revision des Angeklagten hat der Bundesgerichtshof am 18.08.2015 entschieden, dass seelische Beeinträchtigungen als solche nicht zur Verwirklichung des Merkmals der körperlichen Misshandlung im Sinne des § 223 StGB genügen. Vielmehr seien  körperliche Auswirkungen nötig, die mit dem Hervorrufen von Brechreiz das Tatbestandsmerkmal in objektiver Hinsicht erfüllen.

Im Ergebnis hat der BGH das Urteil aufgehoben, weil durch das Anspucken und durch die Hervorrufung von Brechreiz beim Beamten zwar der objektiver Tatbestand des § 223 Abs. 1 StGB erfüllt sei, nicht jedoch der subjektive Tatbestand. Einen Vorsatz des Angeklagten, der auf die Verursachung von Brechreiz bezogen war, konnte die Strafkammer nicht feststellen, so dass die Verurteilung wegen Körperverletzung keinen Bestand hatte, vgl. auch Beschluss des BGH vom 18.08.2015, Az. 3 StR 289/15.

Anspucken als Beleidigung

Durch das Anspucken kann sich der Täter ggf. wegen einer Beleidigung nach § 185 StGB strafbar machen. Rechtsgut des § 185 StGB ist die Ehre. Dabei ist Beleidigung jede Kundgabe der Miss- oder Nichtachtung gegenüber einem anderen, die geeignet ist, das Ehrgefühl des Beleidigten zu verletzen.

Das Anspucken eines anderen erfüllt nach allgemeiner Meinung den Straftatbestand des § 185 StGB.

Strafe

Für eine Beleidigung sieht das StGB ein Strafmaß von bis zu 2 Jahren Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe vor.

Die Höhe der Geldstrafe ist dabei ins Ermessen des Gerichts gestellt und hängt maßgeblich von den Einkommensverhältnissen des Angeklagten ab. Ob es im Ergebnis eine Geld- oder gar Freiheitsstrafe gibt, hängt vom Einzelfall und seinen Umständen ab.

Gesetz (© photobyphotoboy / AdobeStock)
Gesetz (© photobyphotoboy / AdobeStock)
In der Regel wird es eine Geldstrafe geben, die ungefähr ein Netto-Monatseinkommen des Angeklagten ausmacht. Sollte der Täter aber bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten sein, kann es auch eine Freiheitsstrafe geben, die dann meistens zur Bewährung auszusetzen wäre (es sei denn, der Täter hat die Tat während einer laufenden Bewährung begangen).

Auch das Alter des Täters spielt eine maßgebliche Rolle.  Wer noch keine 14 Jahre alt ist, ist nicht einmal strafmündig und erhält demnach keine Strafe.

Jugendliche von 14 bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres werden nach Jugendstrafrecht behandelt und erhalten in der Regel für eine Beleidigung Sozialstunden oder dergleichen. Dies trifft auch auf Heranwachsende (zwischen 18 und 20 Jahre alt), wenn das Gericht dazu kommt, dass bei ihnen noch Jugendstrafrecht zur Anwendung kommt. Ansonsten müssen auch Heranwachsende mit einer Geldstrafe rechnen.

Zivilrechtlich gesehen kann das Opfer den Täter noch auf Zahlung eines Schmerzensgeldes in Anspruch nehmen. Auch hier hängt die Höhe des Schmerzensgeldes vom Einzelfall ab. In der Regel wird dem Opfer für ein Anspucken ein Schmerzensgeld von mehreren hundert Euro zugesprochen. Das Opfer kann den Täter neben oder nach dem laufenden Strafverfahren in Anspruch nehmen.

Allerdings könnte man seine Ansprüche auch im Rahmen eines sogenannten Adhäsionsverfahrens im laufenden Strafverfahren geltend machen. Dann würde der Strafrichter zugleich auch über den Antrag des Opfers auf Zahlung eines Schmerzensgeldes entscheiden. Dadurch spart sich das Opfer ein weiteres langwieriges Verfahren.

Fachanwalt.de-Tipp: Wenn Sie als Beschuldigter eine Vorladung von der Polizei erhalten wegen des Vorwurfs des Anspuckens, sollten Sie der Vorladung keine Folge leisten. Hierzu ist man als Beschuldigter nicht verpflichtet. Man ist auch nicht verpflichtet, einen sogenannten Anhörungsbogen auszufüllen. Stattdessen sollte man einen Fachanwalt für Strafrecht beauftragen, der zunächst Akteneinsicht vornehmen würde und so relativ sicher einschätzen kann, ob mit einer Verurteilung zu rechnen ist oder nicht.

Anspucken - Antragsdelikt

Bei der Beleidigung handelt es sich um ein sogenanntes absolutes Antragsdelikt. Antragsdelikt meint dabei, dass eine Straftat grundsätzlich nur auf Antrag des Geschädigten verfolgt werden kann.

Gemäß § 194 Abs. 1 StGB wird die Beleidigung nur auf Antrag des Verletzten hin verfolgt. Damit also das Anspucken strafrechtlich verfolgt werden kann, muss das Opfer eine Strafanzeige erstatten und einen Strafantrag gegen den Täter stellen.

Beispiel: Auto anspucken

Das Anspucken eines Autos stellt zwar weder eine Körperverletzung noch eine Beleidigung dar. Im Ergebnis liegt eine Sachbeschädigung vor. Auch in diesem Fall muss das Opfer einen Strafantrag stellen, damit gegen den Täter ermittelt werden kann.

FAQ zum Straftatbestand des "Anspuckens"

Was versteht man unter dem Straftatbestand des "Anspuckens"?

Das Anspucken wird in der Rechtsprechung sehr kontrovers diskutiert. Im Ergebnis stellt das Anspucken eine Straftat dar. In Betracht kommt der Straftatbestand der Körperverletzung nach § 223 StGB sowie die Beleidigung nach § 185 StGB.

Welche Strafen drohen bei einem Anspucken?

Die Strafen für das Anspucken sind von der jeweiligen Tat abhängig und können unterschiedlich ausfallen. Bei einer Beleidigung kann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr verhängt werden. Bei einer Körperverletzung kann die Strafe bis zu fünf Jahre Freiheitsentzug betragen.

Was sind die Folgen eines Anspuckens?

Das Anspucken kann nicht nur rechtliche Konsequenzen haben, sondern auch gesundheitliche. Es besteht die Gefahr, dass durch den Speichel Krankheiten übertragen werden, wie zum Beispiel Hepatitis B oder C, Tuberkulose oder COVID-19.

Wie geht man vor, wenn man Opfer eines Anspuckens wird?

Wenn man Opfer eines Anspuckens wird, sollte man sich unverzüglich an die Polizei wenden und Strafanzeige erstatten. Zudem ist es ratsam, sich ärztlich untersuchen zu lassen, um mögliche Krankheiten auszuschließen oder zu behandeln.

Was sind mögliche Ursachen für ein Anspucken?

Ein Anspucken kann verschiedene Ursachen haben, wie zum Beispiel:

  • Unzufriedenheit
  • Wut und Aggression
  • Provokation
  • psychische Erkrankungen

Was sind mögliche Maßnahmen zur Prävention von Anspucken?

Zur Prävention von Anspucken können verschiedene Maßnahmen ergriffen werden, wie zum Beispiel die Förderung von sozialer Kompetenz und Empathie, die Stärkung von Konfliktlösungskompetenzen und die Sensibilisierung für die Folgen des Anspuckens. Auch eine konsequente Verfolgung der Straftaten kann präventiv wirken.

Was sind Beispiele für Fälle von Anspucken in der Öffentlichkeit?

Beispiele für Fälle von Anspucken in der Öffentlichkeit sind zum Beispiel das Anspucken von Polizisten bei einer Demonstration, das Anspucken von Passanten in einer Fußgängerzone oder das Anspucken von Personal in einer Bar oder einem Restaurant.

Was sind mögliche psychologische Folgen für Opfer von Anspucken?

Opfer von Anspucken können psychologische Folgen wie Angstzustände, Depressionen oder Traumata erleiden. Das Anspucken kann eine tiefe Verletzung des Selbstwertgefühls und der Persönlichkeitsrechte darstellen und das Opfer in seiner psychischen Gesundheit beeinträchtigen.


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