Seit dem Jahr 2006 haben zugelassene Rechtsanwälte die Gelegenheit einen Fachanwaltstitel für Verkehrsrecht zu erlangen. Mit mittlerweile ca. 4.400 Fachanwälten für Verkehrsrecht gehört die Fachanwaltschaft zu den größten und beliebtesten in Deutschland.
Das Verkehrsrecht ist ein umfassendes Rechtsgebiet, das sowohl aus Vorschriften des Privatrechts, des Strafrechts, als auch aus Vorschriften des öffentlichen Rechts besteht. Das Rechtsgebiet teilt sich in das Straßenverkehrsrecht, in das Eisenbahnrecht und in das Luftfahrtrecht. Zusätzlich enthält das deutsche Verkehrsrecht vor allem Regelungen, die den reibungslosen Ablauf des Straßenverkehrs sicherstellen sollen.
Die meisten Bürger kommen mit dem Straßenverkehrsrecht in Berührung. Dieses setzt sich aus nachfolgenden Teilgebieten zusammen:
Zu den wichtigsten Rechtsgrundlagen des Straßenverkehrsrechts gehören die Straßenverkehrsordnung (StVO), das Straßenverkehrsgesetz (StVG), die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) und auch die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO).
Um den Fachanwaltstitel im Verkehrsrecht zu erlangen ist es notwendig, einen Fachanwaltslehrgang zu absolvieren. In dem Lehrgang werden in erster Linie theoretische Kenntnisse vermittelt. Insbesondere gehören zum Lernstoff der Rechtsanwälte das Verkehrshaftungsrecht und das Verkehrsvertragsrecht. Zudem müssen die Teilnehmer des Kurses, die wichtigsten Grundlagen über das Recht der Kraftfahrt- und der Kaskoversicherung erlernen.
Neben den erforderlichen theoretischen Kenntnissen müssen auch praktische Nachweise vom Rechtsanwalt erbracht werden. Aufgrund der Fachanwaltsordnung müssen insgesamt 160 Rechtsfälle bearbeitet worden sein. Von diesen 160 Fällen ist erforderlich, dass mindestens 60 Fälle gerichtliche Verfahren gewesen sind, die sich schwerpunktmäßig mit dem Verkehrsrecht beschäftigt haben. Sind sämtliche Leistungen erbracht worden, dann wird dem Rechtsanwalt der Fachanwaltstitel für Verkehrsrecht verliehen.
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Jetzt Profil anlegenKoblenz. Auch ärztlich verordnete Amphetamine können zu einem Fahrverbot führen. Wie das Verwaltungsgericht Koblenz in einem am Mittwoch, 8. Juni 2022, veröffentlichten Beschluss entschieden hat, müssen Patienten damit rechnen, dass bei ihnen „drogentypische Ausfallerscheinungen“ auftreten (Az.: 4 L 455/ 22. KO). Das Gericht hat damit einen Autofahrer aus dem Rhein-Hunsrück-Kreis abgewiesen. Dieser war im Januar 2022 von der Polizei kontrolliert wurde. Die Polizei stellte „drogentypische Ausfallerscheinungen“ fest, insbesondere gerötete, wässrige Augen, lichtstarre und erweiterte Pupillen sowie Zittern und Unruhe. Eine toxikologische Untersuchung stellte dann Amphetamine im Blut fest. Vom Landkreis wurde dem Fahrer daraufhin die Fahrerlaubnis entzogen. Gegen diese Maßnahme wandte sich der Fahrer mit...
weiter lesenDer Zug ist abgefahren: Rohmessdaten müssen nicht gespeichert werden. „Was lange währt, wird nichts …“, könnte man auch titeln. Oder: „Klein Bonum ist gefallen.“ Dem Bundesverfassungsgericht lagen mehrerer Verfassungsbeschwerden vor, mit denen sich die jeweiligen Betroffenen gegen die Verwertung von Geschwindigkeitsmessungen gewendet hatten. In Fachkreisen wurde insbesondere die Entscheidung in der Sache 2 BvR 1167/20 zum Messgerät LeivtecXV3, die bereits für das Kalenderjahr 2021 angekündigt war, mit Spannung erwartet. Hintergrund der gesamten Diskussion um die Rohmessdaten ist die Entscheidung des Saarländischen Verfassungsgerichts, Urt. v. 5.7.2019 – Lv 7/17, die ebenfalls zum Leivtec XV3 erging. Herausgekommen sind drei...
weiter lesenDer BGH hat durch Beschluss vom 13.4.2023 - 4 StR 439/22 – entschieden, dass für E-Scooter, die nicht unter die Elektrokleinstfahrzeugeverordnung fallen, der Grenzwert zur absoluten Fahruntauglichkeit bei 1,1 Promille liegt. Hintergrund der Entscheidung war, dass der Angeklagte mit einem E-Scooter gefahren war, der eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h erreichen konnte. Elektrokleinstfahrzeuge sind aber nur solche, die eine Maximalgeschwindigkeit von bis 20 km/h erreichen. Die Frage, ob die 1,1 Promillegrenze zur absoluten Fahruntauglichkeit auch für E-Scooter gilt, auf die die Elektrokleinstfahrzeugeverordnung anwendbar ist (max. Höchstgeschwindigkeit 20 km/h), hat der Bundesgerichtshof ausdrücklich offengelassen. Die Tendenz in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte und...
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