Rechtsanwalt Verkehrsrecht - Fachanwälte für Verkehrsrecht finden!
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Seit dem Jahr 2006 haben zugelassene Rechtsanwälte die Gelegenheit einen Fachanwaltstitel für Verkehrsrecht zu erlangen. Mit mittlerweile ca. 4.400 Fachanwälten für Verkehrsrecht gehört die Fachanwaltschaft zu den größten und beliebtesten in Deutschland.
Was ist eigentlich das Verkehrsrecht?
Das Verkehrsrecht ist ein umfassendes Rechtsgebiet, das sowohl aus Vorschriften des Privatrechts, des Strafrechts, als auch aus Vorschriften des öffentlichen Rechts besteht. Das Rechtsgebiet teilt sich in das Straßenverkehrsrecht, in das Eisenbahnrecht und in das Luftfahrtrecht. Zusätzlich enthält das deutsche Verkehrsrecht vor allem Regelungen, die den reibungslosen Ablauf des Straßenverkehrs sicherstellen sollen.
Was ist das Straßenverkehrsrecht?
Die meisten Bürger kommen mit dem Straßenverkehrsrecht in Berührung. Dieses setzt sich aus nachfolgenden Teilgebieten zusammen:
- Verkehrsstrafrecht (hier geht es um mögliche Straftaten, die begangen wurden, z.B. Trunkenheit im Verkehr nach § 316 StGB oder unerlaubtes Entfernen vom Unfallort nach § 142 StGB, sogenannte „Fahrerflucht“).
- Verkehrszivilrecht (hier wird die Haftung nach Unfällen geregelt)
- Recht der Verkehrsordnungswidrigkeiten (Bußgeldverfahren, Punkte in Flensburg und Fahrverbote)
- Verkehrsverwaltungsrecht (hier geht es in der Regel um die Erteilung und Entziehung der Fahrerlaubnis oder z.B. Abschleppmaßnahmen)
Zu den wichtigsten Rechtsgrundlagen des Straßenverkehrsrechts gehören die Straßenverkehrsordnung (StVO), das Straßenverkehrsgesetz (StVG), die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) und auch die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO).
So wird man Fachanwalt Verkehrsrecht
Um den Fachanwaltstitel im Verkehrsrecht zu erlangen ist es notwendig, einen Fachanwaltslehrgang zu absolvieren. In dem Lehrgang werden in erster Linie theoretische Kenntnisse vermittelt. Insbesondere gehören zum Lernstoff der Rechtsanwälte das Verkehrshaftungsrecht und das Verkehrsvertragsrecht. Zudem müssen die Teilnehmer des Kurses, die wichtigsten Grundlagen über das Recht der Kraftfahrt- und der Kaskoversicherung erlernen.
Neben den erforderlichen theoretischen Kenntnissen müssen auch praktische Nachweise vom Rechtsanwalt erbracht werden. Aufgrund der Fachanwaltsordnung müssen insgesamt 160 Rechtsfälle bearbeitet worden sein. Von diesen 160 Fällen ist erforderlich, dass mindestens 60 Fälle gerichtliche Verfahren gewesen sind, die sich schwerpunktmäßig mit dem Verkehrsrecht beschäftigt haben. Sind sämtliche Leistungen erbracht worden, dann wird dem Rechtsanwalt der Fachanwaltstitel für Verkehrsrecht verliehen.
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