
Heinrich von Knorre
Rechtsanwalt Heinrich von Knorre
- 1995 – 2001 Studium der Rechtswissenschaften in Jena und Granada (Spanien)
- 2001 Erstes juristisches Staatsexamen
- 2001 – 2003 Referendariat
- 2003 Zweites juristisches Staatsexamen
- 2004 – Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
- 2004 – 2010 Rechtsanwalt bei Rechtsanwälte Kögler, Thietz-Bartram & Coll., Jena
- 2010 – 2015 Rechtsanwalt bei Rechtsanwälte Herrmann und Kollegen, Donauwörth
- 2012 Verleihung Fachanwaltstitel „Miet- und Wohnungseigentumsrecht“
- 2014 Verleihung Fachanwaltstitel „Bau- und Architektenrecht“
- seit 2015 tätig in eigener Kanzlei
Spezialisierungen
- Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
- Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Einzelne Schwerpunkte meiner Fachgebiete
- Abrechnungsspitze
- Beschlussfassung
- Betriebskosten
- Eigenbedarf
- Eigentümerversammlung
- Eigentumswohnung
- Gemeinschaftsordnung
- Gewerberaummietrecht
- Gewerberaummietvertrag
- Grundbuch
- Hausgeld
- Hausordnung
- Immobilienrecht
- Immobilienwirtschaft
- Jahresabrechnung
- Kautionsdarlehen
- Maklerrecht
- Mieterhöhung
- Mietkaution
- Mietkosten
- Mietkündigung
- Mietminderung
- Mietrecht
- Mietrechtliche Bezüge zum öffentlichen Recht
- Mietspiegel
- Mietvertrag
- Mietwucher
- Modernisierung
- Nachbarrecht
- Nebenkosten
- Nebenkostenabrechnung
- Pachtrecht
- Renovierungspflicht
- Rückzahlung
- Schönheitsreparaturen
- Stimmrecht
- Umlaufbeschluss
- Verfahrensrecht
- Verwalter
- Verwaltungsbeirat
- Vollstreckungsrecht
- WEG
- WEG-Recht
- Wirtschaftsplan
- Wohnraummietrecht
- Wohnungseigentumsgesetz
- Wohnungseigentumsrecht
- Wohnungseigentumsrechtliche Bezüge zum öffentlichen Recht
- Zahlungsverzug
- Abstandsfläche
- Anwesen
- Architektenrecht
- Architektenvertrag
- Bauabbruch
- Bauabnahme
- Bauanwalt
- Bauaufsicht
- Baueinstellung
- Baugenehmigung
- Baugewerberecht
- Baulast
- Bauleitplanung
- Baumängel
- Bauordnungsrecht
- Bauplanungsrecht
- Baurecht
- Baustopp
- Bauverbot
- Bauvertrag
- Bauvertragsrecht
- Bebauungsplan
- Denkmalschutzrecht
- Dienstbarkeit
- Enteignungsrecht
- Erbbaurecht
- Ersatzvornahme
- Erschließungsrecht
- Ertragswertverfahren
- Flächennutzungsplan
- Formelles Bauordnungsrecht
- Gewerbemietvertrag
- Grundbuchblatt
- Grundpfandrecht
- Grundstück
- Grundstücksgrenze
- Grundstücksrecht
- Immobilienanwalt
- Immoblilienwirtschaft
- Ingeneurvertragsrecht
- Ingenieurrecht
- Instandhaltungsrücklage
- Leitungsrecht
- Liegenschaft
- Materielles Bauordnungsrecht
- Nachbarwiderspruch
- Nutzungsänderung
- Öffentliches BauR
- Öffentliches Gut
- Pfusch am Bau
- Privates BauR
- Rangordnung
- Sachwertverfahren
- Sondernutzungsrecht
- Städtebaurecht
- Teilungserklärung
- Vergleichswertverfahren
- Verpächter
- Verpachtung
- VOB
- Wegerecht
Meine Fachanwaltschaften
- Miet- und Wohnungseigentumsrecht
- Bau- und Architektenrecht
Korrespondenzsprachen
- Deutsch
- Spanisch
- Englisch
Mitgliedschaften
- Deutscher Anwaltsverein
Kanzlei Impressum
Impressum
Herausgeber Rechtsanwalt Heinrich von Knorre
Dillinger Str. 23
86609 Donauwörth
Telefon 0906 / 1267 8970
Fax 0906 / 1267 8972
Email info@kanzlei-vonknorre.de
Steuernummer: 111/237/90105
Berufsrechtliche Regelungen
Rechtsanwalt von Knorre ist in Deutschland zugelassener Rechtsanwalt. Rechtsanwalt von Knorre gehört der Rechtsanwaltskammer München an. Die Tätigkeit unterliegt folgenden berufsrechtlichen Regelungen: Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) Fachanwaltsordnung (FAO) Standesregelung der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft (CCBE-Berufsregeln) Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) [ersetzt für ab dem 01.07.2004 begonnene Fälle die Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO)]. Diese Regelungen können auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK): http://www.brak.de eingesehen werden.
Berufsrechtliche Aufsichtsbehörde
Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München, Tal 33, 80331 München
Telefon: 0 89 – 53 29 44 0
Fax: 0 89 – 53 29 44 28
E-Mail: info@rak-muenchen.de
Homepage: http://www.rak-muenchen.de
Außergerichtliche Streitbeilegung
Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer München (gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191f BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer, im Internet zu finden über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (http://www.brak.de/), E-Mail: schlichtungsstelle@brak.de
Informationspflicht nach § 36 VSBG
Als Schlichtungsstelle für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis ist die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Neue Grünstraße 17, 10179 Berlin, www.s-d-r.org, schlichtungsstelle@s-d-r.org zuständig. Rechtsanwalt Heinrich von Knorre nimmt an Streitbeilegungsverfahren der Schlichtungsstelle nicht teil.
Plattform Online-Streitbeilegung
Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Informationen nach der DL-InfoV
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000,00 EUR zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO. Es besteht eine Berufshaftpflichtversicherung bei der Allianz Deutschland AG, Königinstr. 28, 80802 München. Räumlicher Geltungsbereich: im gesamten EU-Gebiet.
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