In Deutschland besitzen Rechtsanwälte seit dem Jahr 2007 die Möglichkeit Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht zu werden. Diese Gelegenheit haben bisher auch, laut einer Statistik der Bundesrechtsanwaltskammer vom Jahr 2011, 891 Rechtsanwälte genutzt. Sie führen den Titel Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Von den 891 Anwälten sind es insgesamt 106 Frauen.
Das Handels- und Gesellschaftsrecht ist ein sehr großes Rechtsgebiet, das aus mehreren Gesetzen besteht. So gehören unter anderem das HGB, das GmbHG und das AktG zum Rechtsgebiet. In erster Linie regelt das Handels- und Gesellschaftrecht, die rechtlichen Beziehungen zwischen Geschäfts- und Kaufleuten. Dazu gehören zudem Vorschriften über die Haftung der einzelnen Personen untereinander. Auch die Gründung von Gesellschaftschaften, sowie der Übergang dieser Gesellschaften auf andere Personen, sind ein wesentlicher Bestandteil des Gebietes.
Der Fachanwaltstitel für Handels- und Gesellschaftsrecht wird mit dem Nachweis von theoretischen- und praktischen Kenntnissen verliehen. Ein Rechtsanwalt muss erfolgreich an einem Fachanwaltslehrgang teilnehmen. In dem Lehrgang soll vor allem das materielle Handels- und Gesellschaftsrecht vertieft werden. In diesem Zusammenhang werden die Grundzüge des Arbeitsrechts, des Kartellrechts und des Handwerks- und Gewerberechts den Teilnehmern nahe gebracht. Daneben wird in gebotener Kürze, die Besonderheiten des Verfahrens- und Prozessführungsrecht im Handels- und Gesellschaftsrecht behandelt.
Neben der erfolgreichen Teilnahme an dem Fachanwaltslehrgang sind vom Rechtsanwalt weitere praktische Leistungen zu erbringen. Aufgrund des § 4 p) der Fachanwaltsordnung muss der Rechtsanwalt mindestens 80 Rechtsfällen in dem Rechtsgebiet bearbeitet haben. Von den 80 Rechtsfällen müssen 20 Fälle gewesen sein, die ein rechtsförmliches Verfahren dargestellt haben. Des Weiteren müssen sich 20 Fälle mit der Gründung und Umwandlung von Gesellschaften beschäftigt haben. Können diese praktischen Leistungen vom Anwalt nachgewiesen werden, dann wird ihm der Fachanwaltstitel Handels- und Gesellschaftsrecht verliehen.
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weiter lesenDie Geschäftsführerhaftung ist ein Teilgebiet des Gesellschaftsrechts, das sich mit den Rechten und Pflichten von Geschäftsführern befasst. So kurz und prägnant dies in einem Satz zusammengefasst werden kann, so ausufernd und weitreichend können die Haftungsszenarien für Geschäftsführer in der Praxis sein. Als Geschäftsführer ist dies daher ein wesentlicher, wenn nicht der wesentliche Punkt, sich vorausblickend und absichernd zu informieren und beraten zu lassen. 1. Definition der Geschäftsführerhaftung Die Geschäftsführerhaftung bezeichnet die Haftung eines Geschäftsführers für Schäden , die durch seine Geschäftstätigkeit entstanden sind. Diese Haftung kann sowohl auf vertraglicher als auch auf...
weiter lesenVirusrechte, Corona-Rechte, meine Rechte in der Viruskrise: Drängende Fragen. Wichtig zu wissen: Die Paragrafen 56 fortfolgende Infektionsschutzgesetz (IfSG) sehen Entschädigungsleistungen vor. Achtung: es gilt eine Dreimonatsfrist für Anträge! Störung der Geschäftsgrundlage Stand: 23.03.2020 Behördlichen Anordnungen oder die Coronakrise als solche können eine Störung der Geschäftsgrundlage darstellen. Die Rechtsfolgen der Störung der Geschäftsgrundlage reichen von der Anpassung des jeweiligen Vertrages (zum Beispiel: Mietreduzierung) bis zu einer Aufhebung zum Beispiel eines Mietvertrages, was etwa bei einer länger andauernden Krise in Frage kommen könnte. Vertragsparteien sollten sich rechtzeitig zusammensetzen und verhandeln,...
weiter lesenSchildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:
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