Die Rechtsanwälte Reinecke & Stemmer, Kanzlei für Arbeitsrecht und Sozialrecht, haben sich zum 01.03.2025 von der Bürogemeinschaft Dr. Conradis pp. in Duisburg abgespalten, um so die Spezialisierung auf die verwandten Rechtsgebiete des Arbeits - …
Willkommen bei GSG-Partner Steuerberater Rechtsanwalt Als Fachanwalt für Steuerrecht berate und vertrete ich unsere Mandanten bei der Steuergestaltung, beim Steuer- und Zollstreit und im Steuer- und Zollstrafrecht. Meine besondere Stärke ist, dass ich auch Steuerberater …
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Jetzt Profil anlegenMein Verständnis der anwaltlichen Tätigkeit basiert auf einer persönlichen und vertrauensvollen Zusammenarbeit. Daher gebe ich Ihnen auf dieser Seite auch Einblicke in meinen beruflichen Werdegang und meine Qualifikationen. Dank meiner fundierten juristischen Ausbildung …
Herr Dr. Reiß ist ein ausgewiesener Spezialist im Arbeitsrecht. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht engagiert er sich aktiv in der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAI), im Deutschen Arbeitsgerichtsverband sowie in der Arbeitsgruppe für …
Werdegang Studium der Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität Bochum Referendariat am Landgericht Duisburg Fachanwalt für Erbrecht Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT) …
Effiziente juristische Konfliktlösungen bietet Ihnen bei Rechtsanwalt Mike Marcinowski mit ausgereiften Strategien an diesen Standort.
Frau Rechtsanwältin Leslie Gräfin von Rex unterstützt Sie rechtlich fachkundig und arbeitet zielgerichtet in Ihrem Sinne, an diesem Ort.
Herr Rechtsanwalt Patrick Vogt ist Rechtsexperte und berät Sie entsprechend und setzt Ihr gutes Recht durch, in unseren Räumlichkeiten.
Vertrauensvolle rechtliche Beratung bietet Ihnen bei Rechtsanwalt Ralf Rosin mit ausgereiften Strategien vor Ort, direkt erreichbar.
Herr Rechtsanwalt Frank Horn führt Ihr Mandat engagiert und zuverlässig aus und sorgt für Orientierung in schwierigen Situationen, innerhalb dieser Räumlichkeiten.
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Jetzt Profil anlegenDas Oberlandesgericht Stuttgart hat am 11. Juni 2025 ( Az. 4 U 136/24 ) entschieden, dass ein deutscher Puzzlehersteller Leonardo da Vincis weltberühmte Zeichnung „Der vitruvianische Mensch“ außerhalb Italiens uneingeschränkt vermarkten darf. Die Richter machten deutlich, dass das italienische Kulturgüterschutzrecht jenseits der Landesgrenzen keine Wirkung entfaltet und bestätigen damit das Territorialitätsprinzip (nationales Recht gilt nur im eigenen Land). Die Entscheidung erhöht die Planungssicherheit für internationale Geschäftsmodelle und erinnert daran, gemeinfreie Inhalte stets länderspezifisch zu prüfen. Ausgangslage und Streitgegenstand Leonardo da Vincis Proportionsstudie von 1490 ist seit Langem gemeinfrei. Die Gallerie dell’Accademia in Venedig verwahrt das Original. Ein...
weiter lesenDie Arbeitswelt hat sich gerade in den letzten Jahren grundlegend gewandelt. Während früher feste Arbeitsplätze und klar definierte Präsenzzeiten galten, sieht man heute in vielen Unternehmen flexible Modelle: hybrides Arbeiten, Remote Work und Shared Desks gehören mittlerweile zum Standard. Damit entstehen nicht nur neue Chancen, sondern auch eine Vielzahl rechtlicher Fragestellungen - insbesondere für Arbeitgeber, Führungskräfte und HR-Abteilungen. Wer sich in diesem Umfeld nicht gut absichert, riskiert arbeitsrechtliche Konflikte und organisatorische Schwachstellen. Flexible Arbeitsplatzmodelle und das Arbeitsrecht Sobald Mitarbeitende nicht mehr täglich im Büro erscheinen und im Homeoffice oder in Coworking-Spaces arbeiten, stellen sich neue rechtliche Fragen. Dazu gehört zum Beispiel die korrekte...
weiter lesenDie Verwertungsrechte öffentlich-rechtlicher Sender stehen erneut im Fokus eines juristischen Grundsatzstreits. Das Landgericht München I hat am 28. Mai 2025 ( Az. 37 O 2223/25 u.a. ) klargestellt, dass Medienplattformen keine Inhalte von ARD und ZDF ohne ausdrückliche Zustimmung übernehmen dürfen. Der Fall hat erhebliche Relevanz für Medienunternehmen, Plattformbetreiber und Rechteinhaber. Streaming ohne Lizenz: Der Streitfall im Überblick Ein privater Medienanbieter hatte einen Streaming-Service aufgebaut, der systematisch Inhalte öffentlich-rechtlicher Sender eingebunden hatte. Nutzerinnen und Nutzer konnten dort unter anderem Nachrichtensendungen, Dokumentationen und Unterhaltungsformate von ARD und ZDF abrufen. Die Inhalte stammten nicht aus eigenen Lizenzvereinbarungen , sondern wurden direkt von...
weiter lesenSchildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:
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