Die Beratung war super! Ich habe mich sehr wohl gefühlt. Habe ein Testament, eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung erstellen lassen. Alles wurde sehr gut besprochen! Volle Empfehlung!
Reiner Brockerhoff





Werdegang
- Studium der Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität Bochum
- Referendariat am Landgericht Duisburg
- Fachanwalt für Erbrecht
- Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)
Spezialisierungen
- Erbrecht
- Seniorenrecht
- Vertragsrecht
- Grundstücksrecht
- Handels- und Gesellschaftsrecht
- Kapitalanlagerecht
Einzelne Schwerpunkte meiner Fachgebiete
- Erbengemeinschaft
- Erbrecht
- Erbschaftssteuererklärung
- Erbschein
- Erbteilung
- Internationales Privatrecht im ErbR
- Nachlass
- Nachlassinsolvenz
- Nachlasspflegschaft
- Nachlassverwaltung
- Patientenverfügung
- Pflichtteil
- Schenkungssteuererklärung
- Testament
- Testamentsgestaltung
- Testamentsvollstreckung
- Übergabe zu Lebzeiten
- Vertragsgestaltung
- Vertretung bei Gericht oder Finanzamt
- Vorsorgevollmacht
- Vorweggenommene Erbfolge
Meine Fachanwaltschaften
- Erbrecht
Mitgliedschaften
- Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.(DVEV)
- Deutsche Gesellschaft für Erbrechtskunde (DGE)
- Deutsche Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e.V. (DANSEF)
- Expertenring Rhein-Ruhr im Bundesverband Mittelständischer Wirtschaft e.V. (BVMW)
- Institut für Betriebsberatung, Wirtschaftsförderung und –Forschung e.V. (IBWF)
- Mitglied im Deutschen Anwaltsverein (DAV)
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Tel.: 0203 / 28 54 60
Fax: 0203 / 28 54 620
E-Mail: info@brockerhoff-geiser.de
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz: DE119567545
inhaltlich Verantwortlicher:
Rechtsanwalt Reiner Brockerhoff
Zuständige Aufsichtsbehörde:
Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
Freiligrathstraße 25
40479 Düsseldorf
Telefon 0211-49502-0
Telefax 0211-49502-28
E-Mail: info@rechtsanwaltskammer-duesseldorf.de
www.rechtsanwaltskammer-duesseldorf.de
berufsrechtliche Regelungen:
Die hier vorgestellten Personen tragen die Berufsbezeichnung "Rechtsanwalt" oder "Rechtsanwältin". Der Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist, ist die Bundesrepublik Deutschland.
Es gelten folgende berufsrechtliche Regelungen:
Die Regelungen können direkt über die Verlinkungen bzw. bei der Bundesrechtsanwaltskammer unter www.brak.de abgerufen werden.
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA)
Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE)
Geldwäschebekämpfungsgesetz (GwG)
(Anordnung der Bundesrechtsanwaltskammer nach § 14 Abs. 4 Satz 2 GwG)
Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG)
Berufshaftpflichtversicherung:
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 € zu unterhalten. Diese Kanzlei führt eine Berufshaftpflichtversicherung bei der Allianz Versicherungs AG, Kaiser Wilhelm Ring 31, 50672 Köln (Tel: 0221-57 31-0, Fax: 0221-57 31-561, www.allianz.de).
Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten:
a) über in anderen Staaten eingerichtete oder unterhaltene Kanzleien oder Büros
b) im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit außereuropäischen Recht
c) des Rechtanwalts vor außereuropäischen Gerichten
Schlichtung
Es wird darauf hingewiesen, dass für Streitigkeiten zwischen der Kanzlei und dem Mandanten zur Vermeidung eines Rechtsstreites die zuständige Rechtsanwaltskammer Düsseldorf für Schlichtungen eine Schlichtungsstelle (Rechtsanwaltskammer Düsseldorf, Freiligrathstr. 25, 40479 Düsseldorf) unterhält.
Alternativ hierzu kann der Ombudsmann bei der Bundesrechtsanwaltskammer in Berlin (Ombudsmann Berlin, Bundesrechtsanwaltskammer, Littenstr. 9, 10179 Berlin) mit der Bitte um Schlichtung angerufen werden. Voraussetzung für eine Schlichtung ist es, dass der zugrundezulegende Streitwert nicht mehr als 15.000 € beträgt.
Ist die Schlichtung bei einer der beiden Schlichtungsstellen beantragt worden, kommt die Anrufung der alternativen Schlichtungsstelle nicht mehr in Betracht.
Plattform der EU zur außergerichtlichen Streitbeilegung: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
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Bewertung von E. M. • 26.09.2018



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Bewertung von M. E. • 10.09.2018Habe mich sehr gut beraten gefühlt. Bin mit einem schwierigen Testament gekommen und Herr Brockerhoff hat meine Wünsche eins zu eins umgesetzt! Man fühlt sich gut aufgehoben! kann ich gerne weiterempfehlen




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