Wolf-Dietrich Glockner
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Hier berate und vertrete ich Unternehmen aus dem gesamten Bundesgebiet.
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Bitte beachten Sie hierzu auch unsere Spezialseite http://www.anwalt-zollrecht.de/
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Ich bin Mitautor des eKommentar Energiesteuergesetz/Stromsteuergesetz des Stollfuß Verlags.
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Rechtstipps auf Fachanwalt.de
Steuerrecht
Keine Tabaksteuer auf Tabak-Strips
Nach dem Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 08.07.2020 (4 K 1771/19 VTa) handelt es sich bei zerkleinerten Tabakblättern, sog. Tabak-Strips um Rohtabak und nicht um Rauchtabak. Tabak-Strips stellen danach keine Tabakwaren im Sinne des § 1 Abs. 2 TabakStG dar und unterliegen nicht der Tabaksteuer.
Tabakblätter sind Rohtabak und unterliegen nicht der Tabaksteuer
Einer der obersten Grundsätze des europäischen Verbrauchsteuerrechts ist, dass keine Steuer auf Agrarprodukte erhoben wird. Entsprechend unterliegt Rohtabak nicht der Tabaksteuer. Der Handel erfolgt häufig in Form von entrippten und zerkleinerten Tabakblättern, sog. Tabak-Strips. Wie bei ganzen Tabakblättern handelt es sich auch bei diesen Blattteilen um Rohtabak. Bis Anfang 2018 herrschte hierüber Konsens, ... weiter lesen
Steuerrecht
Alkoholsteuer: Ab sofort können Apotheken unvergällten Alkohol zur Herstellung von Desinfektionsmitteln steuerfrei verwenden
Die Nachfrage nach Desinfektionsmitteln hat sich seit dem Ausbruch des Coronavirus massiv erhöht. Der Presse konnte entnommen werden, dass zur Bekämpfung des entstandenen Engpasses vorübergehend eine europäische Richtlinie außer Kraft gesetzt wurde, wodurch Desinfektionsmittel jetzt auch von Apotheken hergestellt werden können.
Desinfektionsmittel sind Biozidprodukte nach Art. 3 Abs. 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 528/20122 und daher keine Arzneimittel, vgl. § 2 Abs. 3 Nr. 5 Arzneimittelgesetz (AMG).
Das Bundesministerium der Finanzen hat am 17.03.2020 zugelassen, dass Apotheken, die nach dem Arzneimittelrecht befugt sind, Arzneimittel herzustellen, ab sofort unvergällten Alkohol zur Herstellung von Desinfektionsmitteln steuerfrei ... weiter lesen
Steuerrecht
Corona-Krise: Verdienstausfallentschädigung nach § 56 IfSG
Bestimmte Betroffene der Corona-Krise können bei einem Verdienstausfall einen Antrag auf Erstattung nach § 56 Infektionsschutzgesetz (IfSG) stellen. Den Antrag können Arbeitnehmer, Selbständige und Arbeitgeber für ihre Arbeitnehmer stellen.
Wer hat einen Erstattungsanspruch?
Diese Verdienstausfallentschädigung deckt die Fälle ab, bei denen Personen nicht selbst erkrankt sind, sondern als Kontaktpersonen, Ansteckungs- oder Krankheitsverdächtige aufgrund des IFSG isoliert werden müssen und ihnen nach Einsetzen der Isolation kein finanzieller Anspruch gegen Arbeitgeber, Krankenkasse oder Versicherung zusteht.
Anspruchsberechtigte sind Betroffene eines Tätigkeitsverbotes auf Grund des IfSG (§ 31 IfSG), die Ausscheider, Ansteckungsverdächtiger, ... weiter lesen