Wolf-Dietrich Glockner
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Als Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerberater und Fachberater für Zölle und Verbrauchsteuern bin ich hochspezialisiert im Fachgebiet
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Hier berate und vertrete ich Unternehmen aus dem gesamten Bundesgebiet.
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Bitte beachten Sie hierzu auch unsere Spezialseite http://www.anwalt-zollrecht.de/
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Ich bin Mitautor des eKommentar Energiesteuergesetz/Stromsteuergesetz des Stollfuß Verlags.
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Steuerrecht
Grundsteuerreform - höhere Steuer für viele Eigentümer ab 2025
Bis zum 31.10.2022 müssen im Rahmen der Grundsteuerreform alle Grundstückseigentümer digital Erklärungen zur Feststellung des Grundsteuerwerts ihrer Grundstücke, Häuser, Wohnungen, Garagen usw. abgeben. Viele Eigentümer fragen nach dem Hintergrund und insbesondere ob sich durch die Neubewertung der Grundstücke für sie eine höhere Grundsteuer ergeben wird.
Was ist die Grundsteuer?
Die Grundsteuer wird auf den Grundbesitz erhoben. Hierzu gehören Grundstücke einschließlich der Gebäude und Wohnungen sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft. Gezahlt wird sie grundsätzlich vom Eigentümer. Im Fall der Vermietung kann die Grundsteuer über die Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden.
Die Grundsteuer ist für die Städte ... weiter lesen
Steuerrecht
Tabaksteuer und Steuerstrafrecht
Kern des Tabaksteuerstrafrechts ist die die Hinterziehung von Tabaksteuer. Der Straftatbestand der Steuerhinterziehung (§ 370 AO) von Tabaksteuer setzt voraus, dass der Täter
1. den Finanzbehörden oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht,
2. die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis läßt oder
3. pflichtwidrig die Verwendung von Steuerzeichen oder Steuerstemplern unterlässt
und dadurch Steuern verkürzt oder für sich oder einen anderen nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt.
Regelkonforme Entstehung und Entrichtung von Tabaksteuer
Im legalen Handel mit Tabakwaren wird die Tabaksteuer regelmäßig fällig durch ... weiter lesen
Steuerrecht
Keine Tabaksteuer auf Tabak-Strips
Nach dem Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 08.07.2020 (4 K 1771/19 VTa) handelt es sich bei zerkleinerten Tabakblättern, sog. Tabak-Strips um Rohtabak und nicht um Rauchtabak. Tabak-Strips stellen danach keine Tabakwaren im Sinne des § 1 Abs. 2 TabakStG dar und unterliegen nicht der Tabaksteuer.
Tabakblätter sind Rohtabak und unterliegen nicht der Tabaksteuer
Einer der obersten Grundsätze des europäischen Verbrauchsteuerrechts ist, dass keine Steuer auf Agrarprodukte erhoben wird. Entsprechend unterliegt Rohtabak nicht der Tabaksteuer. Der Handel erfolgt häufig in Form von entrippten und zerkleinerten Tabakblättern, sog. Tabak-Strips. Wie bei ganzen Tabakblättern handelt es sich auch bei diesen Blattteilen um Rohtabak. Bis Anfang 2018 herrschte hierüber Konsens, ... weiter lesen