Möchte sich ein Rechtsanwalt spezialisieren hat er seit 1998 die Gelegenheit, Fachanwalt für Familienrecht zu werden. Insbesondere bei Frauen ist dieser Fachanwaltstitel sehr beliebt. Von insgesamt 8.373 zugelassenen Fachanwälten für Familienrecht sind 4.543 weiblich. Eine derartige Verteilung ist in keiner anderen Fachanwaltschaft vorhanden. Laut einer Statistik über die Entwicklung der Fachanwaltschaften seit 1960 wird deutlich, dass jährlich mindestens 300 Fachanwälte im Familienrecht dazukommen. Mittlerweile gehört die Fachanwaltschaft, neben der Fachanwaltschaft für Arbeitsrecht, zu der größten in Deutschland.
Das deutsche Familienrecht ist Bestandteil des allgemeinen Zivilrechts und beschäftigt sich mit möglichen Rechtsverhältnissen innerhalb einer Familie. Schwerpunktmäßig sind im Familienrecht Regelungen zur Verwandtschaft, zur Ehe und zur Lebenspartnerschaft zu finden. Treten in diesen Rechtsverhältnissen Probleme auf, so können diese mithilfe des Familienrechts gelöst werden.
Wie bei allen Fachanwaltstiteln muss auch im Familienrecht ein Fachanwaltslehrgang besucht werden. Dieser Lehrgang bereitet die Teilnehmer auf die vielen familienrechtlichen Probleme vor. So sind Gegenstand des Kurses die Bereiche des materiellen Ehe-, Familien- und Kindschaftsrechts. Daneben gehört das internationale Familienrecht und das Verfahrens- und Kostenrecht ebenfalls zum Lernstoff des Fachanwaltslehrgangs.
Hat der Rechtsanwalt den theoretischen Teil der Ausbildung abgeschlossen, so muss er gemäß der Fachanwaltsordnung praktische Nachweise erbringen. Der Rechtsanwalt muss insgesamt 120 Fälle bearbeitet haben, die ihren Schwerpunkt im Familienrecht hatten. Zudem ist erforderlich, dass von den 120 Rechtsfällen mindestens die Hälfte gerichtliche Verfahren waren. Nur wenn das der Fall war, dann erhält der Rechtsanwalt den Titel Fachanwalt für Familienrecht.
Steigern Sie Ihre Sichtbarkeit mit einem Premium-Profil und gewinnen Sie mehr Mandate!
Jetzt Profil anlegen
Kostenloser Testmonat: Erhöhen Sie Ihre Mandantenanfragen durch fachanwalt.de.
Jetzt Profil anlegenBerlin (jur). Kümmert sich ein getrennt lebender Vater mindestens zu einem Drittel der Betreuungszeit um sein Kind, geht der Anspruch der Kindesmutter auf staatliche Unterhaltsvorschussleistungen für Alleinerziehende regelmäßig verloren. Denn bei diesem erweiterten Umgang des Vaters mit dem gemeinsamen Kind, gilt die Mutter nicht mehr als „alleinerziehend“, entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einem aktuell veröffentlichten Urteil vom 5. Juli 2022 (Az.: 21 K 792/21). Das Gericht ließ die Berufung zum Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg zu. Bei säumigen Kindesunterhaltszahlern springt zur Sicherung des Unterhalts der Staat ein. Voraussetzung für Unterhaltsvorschussleistungen ist, dass der Elternteil, bei dem das Kind auf Dauer in einer häuslichen Gemeinschaft lebt, alleinerziehend ist. Von...
weiter lesenGeschenkt ist geschenkt, wiederholen ist gestohlen! Dieser Satz ist in Deutschland weit verbreitet und führt dazu, dass die Menschen davon ausgehen, dass der Beschenkte das Geschenk unter keinen Umständen zurückgeben muss. Fraglich ist daher, ob das tatsächlich der Fall ist oder ob eine Schenkung nicht doch rückgängig gemacht werden kann? Was ist überhaupt eine Schenkung? Eine Schenkung ist ein zivilrechtlicher Vertrag zwischen mindestens zwei Personen. In dem Vertrag verpflichtet sich die eine Person eine andere Person unentgeltlich zu bereichern. Eine Gegenleistungspflicht besteht nicht, allerdings kann eine Schenkung auch mit Auflagen versehen werden. So kann der Beschenkte zu einem Tun oder Unterlassen verpflichtet werden. Widerruf einer Schenkung? Der deutsche...
weiter lesenNach § 1601 BGB sind Eltern dazu verpflichtet den Lebensbedarf der eigenen Kinder sicherzustellen. In der Vorschrift lautet es: „Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren.“ In diesem Zusammenhang stellt sich oftmals die Frage, ob die Unterhaltsverpflichtung auch dann noch besteht, wenn die Kinder das 18. Lebensjahr bereits erreicht haben. Diese Frage ist eindeutig mit „Ja“ zu beantworten. Der Unterhaltsanspruch in Deutschland ist nicht an das Alter, sondern an das Verwandtschaftsverhältnis geknüpft. Sind beide Elternteile für den Kindesunterhalt verantwortlich? Beide Elternteile sind zum Barunterhalt verpflichtet. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Eltern noch verheiratet sind, getrennt leben oder das Kind nur...
weiter lesenSchildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:
Mit Nutzung unseres KI-Features akzeptieren Sie unsere Nutzungsbedingungen.