Anwalt Verkehrsrecht Berlin – Fachanwälte finden!
Fachanwalt für Verkehrsrecht waren nach der Bundesrechtsanwaltskammer im Jahre 2011 2.744 Rechtsanwälte. Diese Fachanwaltschaft gibt es seit dem Jahr 2006. Sie zählt damit zu den beliebtesten Fachanschaltschaften Deutschlands. Wenn Sie einen Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin suchen, dann sollten Sie mal bei Fachanwalt.de vorbeischauen.
Was beinhaltet das Rechtsgebiet Verkehrsrecht?
Mit Verkehrsrecht wird ein umfassendes Gebiet bezeichnet, für das Regelungen des Zivilrechts, Strafrechts und öffentlichen Rechts gelten. Am bekanntesten ist sicher das Straßenverkehrsrecht, das insbesondere in der Straßenverkehrsordnung geregelt ist. Weniger bekannt ist das Eisenbahnrecht und das Luftfahrtrecht. Allgemein soll das Verkehrsrecht einen reibungslosen Ablauf des Straßenverkehrs sicherstellen.
Wie wird man Fachanwalt Verkehrsrecht in Berlin?
I. Fachanwaltslehrgang im Verkehrsrecht
Als Rechtsanwalt muss man besondere theoretische Kenntnisse im ...
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Rechtstipps zum Thema Anwalt Verkehrsrecht Berlin
Über Fachanwälte für Verkehrsrecht in Berlin
Um § 14d der Fachanwaltsordnung (FAO) zu genügen, haben die Lehrgänge daher vor allem das Verkehrszivilrecht, Versicherungsrecht sowie Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht als Schwerpunkte. Zusätzlich lernen die Rechtsanwälte aber auch das Fahrerlaubnisrecht sowie die entsprechenden Besonderheiten im Verkehrsprozess vor Gericht. Zum weiteren Lernstoff gehören das Verkehrshaftungsrecht und das Verkehrsvertragsrecht. Zudem müssen die Teilnehmer des Kurses, die wichtigsten Grundlagen über das Recht der Kraftfahrt- und der Kaskoversicherung erlernen.
II. Mindestens 160 Verkehrsrechtsfälle
Zusätzlich zu den theoretischen Kenntnissen müssen die Rechtsanwälte ihre Praxis im Verkehrsrecht durch Fälle nachweisen. Hierzu sind mind. 160 Fälle aus dem Verkehrsrecht vorgeschrieben. Davon wiederum müssen mindestens 60 gerichtliche Verfahren gewesen sein, die auf mindestens 3 verschiedene Bereiche aus den obigen Rechtsgebieten beziehen, dabei auf jeden dieser drei Bereiche mindestens 5 Fälle.
Wurden sämtliche Leistungen erbraucht und der Rechtsanwaltskammer nachgewiesen, dann wird dem Rechtsanwalt der Titel „Fachanwalt für Verkehrsrecht“ in Berlin verliehen.