Die Fachanwaltschaft Erbrecht existiert seit dem Jahr 2006. Rechtsanwälte haben seitdem die Gelegenheit, Fachanwalt für Erbrecht zu werden. In der Bundesrepublik Deutschland gibt es laut einer Statistik der Bundesrechtsanwaltskammer 1.205 Fachanwälte für Erbrecht. Insgesamt besitzen damit sieben Mal so viele Rechtsanwälte den Fachanwaltstitel Erbracht als noch im Jahr 2006.
Das Erbrecht klärt in erster Linie die Frage, was bei einem Tod einer Person mit dessen Vermögen passiert. Das gesamte Rechtsgebiet ist im fünften Buch des BGBs zu finden. Neben den zahlreichen Regelungen zum Übergang von Vermögen einer Person auf die Erben, enthält es Vorschriften zum Erbvertrag, zum Vermächtnis und zum Testament. Insbesondere werden die nötigen Voraussetzungen der verschiedenen „Vererbungsmöglichkeiten“ genannt.
Wie für alle anderen Fachanwaltstiteln muss auch im Erbracht ein Fachanwaltslehrgang besucht werden. Der Lehrgang dient dazu den Rechtsanwälten einen umfassenden Überblick über das Rechtsgebiet zu geben. Schwerpunktmäßig werden alle möglichen erbrechtlichen Szenarien durchgespielt, sodass der Teilnehmer am Ende des Kurses ein umfassendes theoretisches Wissen im Erbrecht besitzt.
Nach einer erfolgreichen Teilnahme am Fachanwaltslehrgang sind weitere praktische Nachweise erforderlich. Gemäß § 14 f) der Fachanwaltsordnung muss der Rechtsanwalt insgesamt 80 Rechtsfälle bearbeitet haben, wobei davon mindestens 20 rechtsförmliche Verfahren gewesen sein müssen. Die rechtsförmlichen Verfahren dürfen dabei allerdings nicht der freiwilligen Gerichtsbarkeit unterlegen haben. Durch diese zusätzlichen Anforderungen soll sichergestellt werden, dass der Rechtsanwalt in der Lage ist die theoretischen Kenntnisse in der Praxis auch umsetzen zu können. Sobald die erforderlichen praktischen Nachweise erbracht sind, wird ihm der Fachanwaltstitel verliehen.
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Jetzt Profil anlegenKommt es zu einem Erbfall, dann fällt die Erbschaft automatisch kraft Gesetz an die gesetzlichen oder an die, im Testament genannten, Erben. Fraglich ist jedoch, ob die Erbschaft tatsächlich gewünscht ist oder ob das Erbe ausgeschlagen werden sollte. Insbesondere wenn zu erwarten ist, dass zahlreiche Verbindlichkeiten mit dem Erbe verbunden sind, kann eine Erbausschlagung sinnvoll sein. Wann sollte ein Erbe ausgeschlagen werden? Ein Erbe gilt nach dem deutschen Erbrecht als Rechtsnachfolger des Erblassers. Dies bedeutet, dass der Erbe alle Vermögenspositionen als Ganzes beerbt. Rechtlich ist es daher nicht möglich, dass sich der Erbe einzelne Vermögenswerte aussucht. Diese Regel ist in § 1922 Abs. 1 BGB niedergeschrieben: „Mit dem Tode einer Person (Erbfall) geht deren...
weiter lesenKassel (jur). Stehen nach dem Tod eines Versicherten noch Rückforderungen der Rentenversicherung aus, gehen diese mit in den Nachlass ein. Die Rentenversicherung darf das Geld daher bei den Erben eintreiben, wie am Mittwoch, 8. Februar 2023, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied (Az.: B 5 R 2/22 R). Im konkreten Fall geht es um eine Rückforderung von 5.230 Euro gegen eine Frau aus Hessen. Sie hatte dies nicht akzeptiert und geklagt. Doch noch vor dem Urteil des Sozialgerichts starb die Frau. Ihr Ehemann und alleiniger Erbe setzte das Verfahren fort. Doch das Sozialgericht und auch das Landessozialgericht gaben der Rentenversicherung recht. Unterdessen war aber auch der Ehemann verstorben. Jeweils zur Hälfte traten eine eheliche und eine nichteheliche Tochter sein Erbe an. Die Rentenversicherung...
weiter lesenErben können vergebliche Prozesskosten steuerlich abziehen! In einem nun veröffentlichten Urteil hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass bei der Erbschaftssteuer selbst Prozesskosten aus nicht erfolgreichen Klagen zur Regelung des Nachlasses geltend gemacht werden können (Urteil vom 06.11.2019, Az. II R 29/16). In dem zugrunde liegenden Fall hatte der Erbe erfolglos eine Schenkung des Erblassers rückgängig machen wollen. Schenkung des Erblassers wirksam Konkret hatte der in dem Fall klagende Erbe versucht, eine von dem Erblasser noch zu Lebzeiten verschenkte Porzellansammlung wiederzuerlangen. Er behauptete vor dem Zivilgericht, dass die Schenkung unwirksam gewesen sei, weil der Erblasser zum Zeitpunkt der Schenkung nicht mehr im Besitz seiner geistigen Kräfte und mithin...
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