Zu den mittlerweile 20 Fachanwaltschaften gehört seit 2007 auch die Fachanwaltschaft für Urheber- und Medienrecht. Rechtsanwälte haben seitdem die Chance einen Fachanwaltstitel zu bekommen. Allerdings haben bisher erst 154 Anwälte diese Möglichkeit genutzt. Da allerdings im Laufe der Zeit immer neue Rechtsprobleme im Bereich des Urheber- und Medienrechts auftreten werden, ist zu erwarten, dass die Anzahl der Fachanwälte in dem Gebiet stark zunehmen wird.
In erster Linie dient das Rechtsgebiet dazu, geistiges Eigentum vor jeglichen Zugriffen Dritter zu schützen. Das Urheber- und Medienrecht enthält dementsprechend Vorschriften, die dazu führen, dass der Eigentümer des geistigen Eigentums frei über sein Eigentum disponieren kann. Insbesondere gehört zu den Dispositionsvorschriften des Rechtsgebietes das wichtige Nutzungsrecht.
Wie für alle anderen Fachanwaltstitel ist auch im Urheber- und Medienrecht erforderlich, dass der Rechtsanwalt erfolgreich an einem Fachanwaltslehrgang teilgenommen hat. Des Kurs hat zum Ziel, dass die Teilnehmer das nötige Fachwissen in den Bereichen des Urheber- und Medienrechts, des Rechts der Wahrnehmungsgesellschaften, des Leistungsschutzrechts, des Urhebervertragsrechts bekommen. Zusätzlich vermittelt der Fachanwaltslehrgang das Verlagsrecht und Rundfunkrecht. Innerhalb des Rundfunkrechts spielt das Recht der öffentlichen Wort- und Berichtserstattung eine wesentliche Rolle.
Nach Abschluss des Fachanwaltslehrganges für Urheber- und Medienrecht sind vom Rechtsanwalt noch weitere Leistungen zu erbringen. So hat der Rechtsanwalt nachzuweisen, dass nach § 5 q) der Fachanwaltsordnung 80 Rechtsfälle aus sämtlichen Bereichen des Rechtsgebietes Urheber- und Medienrecht bearbeitet wurden. Doch die 80 Fälle sind nicht ausreichend. Vielmehr muss nachgewiesen werden, dass von diesen 80 Fällen mindestens 20 gerichtliche Verfahren dabei gewesen sind. So kann es unter Umständen vorkommen, dass die praktischen Nachweise fehlen oder nicht vollständig sind, sodass der Rechtsanwalt nicht den Fachanwaltstitel für Urheber- und Medienrecht verliehen bekommt.
Berlin
Bielefeld
Bochum
Braunschweig
Bremen
Coburg
Darmstadt
Ditzingen
Dresden
Düsseldorf
Erfurt
Erlangen
Essen
Frankfurt
Frankfurt am Main
Gera
Grävenwiesbach
Greven
Halle (Saale)
Hamburg
Hannover
Heidelberg
Holzminden
Iserlohn
Kamen
Karlsruhe
Kassel
Kiel
Koblenz
Köln
Landsberg
Leipzig
Ludwigsburg
Magdeburg
Mainz
Mannheim
München
Münster
Oerlinghausen
Offenbach
Oldenburg
Osnabrück
Regensburg
Saarbrücken
Seeshaupt
Stuttgart
Waiblingen
Wedel
Wetzlar
Antonienstraße 1, 80802 München
Alter Wall 32, 20457 Hamburg
Steigern Sie Ihre Sichtbarkeit mit einem Premium-Profil und gewinnen Sie mehr Mandate!
Jetzt Profil anlegen
Alter Wall 32, 20457 Hamburg
Wilhelm-Leuschner-Straße 6a, 64293 Darmstadt
Am Schindling 28, 61279 Grävenwiesbach
Heidehofstraße 9, 70174 Stuttgart
Hinterer Glockenberg 12, 96450 Coburg
Kostenloser Testmonat: Erhöhen Sie Ihre Mandantenanfragen durch fachanwalt.de.
Jetzt Profil anlegen
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit einem Urteil vom 24.10.2024 eine Entscheidung (Urt. v. 24.10.2024, Az. C-227/23) , mit weitreichenden Auswirkungen auf den Schutz von Kunstwerken in der Europäischen Union getroffen. Konkret geht es um die Frage, ob Mitgliedstaaten das Kriterium der materiellen Gegenseitigkeit anwenden dürfen, um Werke aus Drittstaaten unterschiedlich zu behandeln. Das Urteil stärkt die Harmonisierung des Urheberrechts und hat insbesondere für Unternehmen, die kreative Werke schützen, praktische Relevanz. Die Ausgangslage: Schutz für Werke aus Drittstaaten Die Entscheidung des EuGH basiert auf einem Rechtsstreit zwischen der Vitra Collections AG, einem Schweizer Unternehmen, und dem niederländischen Möbelhändler Kwantum. Streitgegenstand war der „Dining Sidechair Wood“,...
weiter lesen
Köln (jur). „Bild TV“ durfte in seiner Berichterstattung über die Bundestagswahl 2021 nicht am Wahlabend ohne Erlaubnis Ausschnitte aus der ZDF-Live-Sendung „Berliner Runde“ verwenden. Die 13-minütige Weitersendung der ZDF-Bilder Sendung auf „Bild TV“ war urheberrechtswidrig, stellte das Oberlandesgericht (OLG) Köln in einem am Montag, 24. Oktober 2022, bekanntgegebenen, rechtskräftigen Urteil klar (Az.: 6 U 61/22). Die Kölner Richter gaben damit dem Antrag des ZDF auf einstweiliger Verfügung statt. Bild TV darf nicht weiter die beanstandeten urheberrechtswidrigen Inhalte auf Youtube und auf seinem Internetportal der Öffentlichkeit weiter zur Verfügung stellen. „Bild TV“ hatte die strittigen ZDF-Inhalte zwar farblich umgestaltet und mit eingeblendeten inhaltlichen Ergänzungen...
weiter lesen
Ein aktuelles Urteil des LG Frankfurt a.M. vom 16. Mai 2025 stellt klar: Auch Handyvideos können urheberrechtlich geschützt sein. Dies betrifft vor allem die Nutzung durch Medienunternehmen, die solche Aufnahmen über soziale Netzwerke hinaus kommerziell verwerten wollen. Handyvideos zwischen Alltagsaufnahme und schöpferischer Leistung Der Laufbildschutz gemäß § 95 UrhG schützt Bild- oder Tonfolgen, die keine Filmwerke im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 6 UrhG darstellen, aber dennoch ein Mindestmaß an Individualität aufweisen. Entscheidend ist hierbei nicht die künstlerische Qualität, sondern eine erkennbare persönliche Prägung . Das Gericht betont, dass beispielsweise die Wahl der Perspektive , gezielte Kameraführung oder kompositorische Gestaltungselemente ausreichen können, um den Schutz zu...
weiter lesen

Schildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:
Mit Nutzung unseres KI-Features akzeptieren Sie unsere Nutzungsbedingungen.
Sofortantwort 24/7
Nachfragemöglichkeit
Kostenlos!