Zu den mittlerweile 20 Fachanwaltschaften gehört seit 2007 auch die Fachanwaltschaft für Urheber- und Medienrecht. Rechtsanwälte haben seitdem die Chance einen Fachanwaltstitel zu bekommen. Allerdings haben bisher erst 154 Anwälte diese Möglichkeit genutzt. Da allerdings im Laufe der Zeit immer neue Rechtsprobleme im Bereich des Urheber- und Medienrechts auftreten werden, ist zu erwarten, dass die Anzahl der Fachanwälte in dem Gebiet stark zunehmen wird.
In erster Linie dient das Rechtsgebiet dazu, geistiges Eigentum vor jeglichen Zugriffen Dritter zu schützen. Das Urheber- und Medienrecht enthält dementsprechend Vorschriften, die dazu führen, dass der Eigentümer des geistigen Eigentums frei über sein Eigentum disponieren kann. Insbesondere gehört zu den Dispositionsvorschriften des Rechtsgebietes das wichtige Nutzungsrecht.
Wie für alle anderen Fachanwaltstitel ist auch im Urheber- und Medienrecht erforderlich, dass der Rechtsanwalt erfolgreich an einem Fachanwaltslehrgang teilgenommen hat. Des Kurs hat zum Ziel, dass die Teilnehmer das nötige Fachwissen in den Bereichen des Urheber- und Medienrechts, des Rechts der Wahrnehmungsgesellschaften, des Leistungsschutzrechts, des Urhebervertragsrechts bekommen. Zusätzlich vermittelt der Fachanwaltslehrgang das Verlagsrecht und Rundfunkrecht. Innerhalb des Rundfunkrechts spielt das Recht der öffentlichen Wort- und Berichtserstattung eine wesentliche Rolle.
Nach Abschluss des Fachanwaltslehrganges für Urheber- und Medienrecht sind vom Rechtsanwalt noch weitere Leistungen zu erbringen. So hat der Rechtsanwalt nachzuweisen, dass nach § 5 q) der Fachanwaltsordnung 80 Rechtsfälle aus sämtlichen Bereichen des Rechtsgebietes Urheber- und Medienrecht bearbeitet wurden. Doch die 80 Fälle sind nicht ausreichend. Vielmehr muss nachgewiesen werden, dass von diesen 80 Fällen mindestens 20 gerichtliche Verfahren dabei gewesen sind. So kann es unter Umständen vorkommen, dass die praktischen Nachweise fehlen oder nicht vollständig sind, sodass der Rechtsanwalt nicht den Fachanwaltstitel für Urheber- und Medienrecht verliehen bekommt.
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Köln (jur). Der Schokoladenfabrikant Lindt & Sprüngli AG darf seinen Schokoladenbären „Lindt-Teddy“ nicht in Goldfolie packen und wie Haribos „Goldbären“ aussehen lassen. Das Landgericht Köln hat in einem am Dienstag, 18. Dezember 2012, verkündeten Urteil den Vertrieb des „Lindt-Teddys“ untersagt und damit dem Antrag des Wettbewerbers Haribo stattgegeben (Az.: 33 O 803/11). Denn die Verbraucher würden beim Anblick eines goldenen Bären automatisch an Haribos „Goldbären“ denken. Das Landgericht sah in dem „Lindt-Teddy“ daher einen Markenverstoß. Seit 1967 nennt Haribo seine Gummibärchen „Goldbären“ und hat den Begriff als Wortmarke schützen lassen. Die Ausgestaltung des Lind-Schoko-Bären...
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Karlsruhe (jur). Eine täuschend ähnlich aussehende Doppelgängerin der Sängerin Tina Turner auf einem Werbeplakat für das Musical „Simply the Best – die Tina Turner Story“ ist erlaubt und von der Kunstfreiheit gedeckt. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Donnerstag, 24. Februar 2022, verkündeten Urteil entschieden und dem Konzertveranstalter COFO Entertainment recht gegeben (Az.: I ZR 2/21). Konkret ging es um die sogenannte Tribute Show „Simply the Best – die Tina Turner Story“. Das Musical lief in Österreich und Deutschland bis Mai 2020 und stellte das Leben der bekannten Sängerin auf musikalische Weise dar. Tina Turner hatte an der Veranstaltung jedoch in keiner Weise mitgewirkt. In dem Musical trat vielmehr die US-Amerikanerin Dorothea „Coco“ Fletcher auf. Der...
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Karlsruhe (jur). Veröffentlichen Presseverlage von Unternehmen bezahlte redaktionelle Artikel, kann von ihnen die Kennzeichnung der Texte als „Anzeige“ verlangt werden. Sehen entsprechende Landespressegesetze solch eine Kenntlichmachung vor, ist dies nicht zu beanstanden, urteilte am Donnerstag, 6. Februar 2014, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: I ZR 2/11). Geklagt hatte das „Stuttgarter Wochenblatt“. Die Zeitung forderte von dem ebenfalls in Stuttgart ansässigen Anzeigenblatt „Good News“, von Unternehmen gesponserte redaktionelle Artikel als „Anzeige“ zu kennzeichnen. „Good News“ habe dies im Juni 2009 bei zwei Artikeln nicht getan und damit gegen das baden-württembergische Landespressegesetz verstoßen. Einen Artikel hatte sich...
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