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Dominik Weiser
Rechtsanwalt-Weiser
Rechtsanwalt •
Fachanwalt für Verkehrsrecht
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Fachanwalt Dominik Weiser ist gelistet unter Rechtsanwalt Saarbrücken und Anwalt Verkehrsrecht Saarbrücken.
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Rechtstipps auf Fachanwalt.de
Verkehrsrecht
Achtung! MPU wegen aggressiven Verhaltens!
In der MPU-Statistik bilden Verkehrsverstöße aufgrund von „aggressivem Verhalten“ eine beachtliche Rolle. Bei den Begutachtungsgründen führend ist zwar sind zwar Alkohol- und drogenbedingte Fragestellungen. Etwa 40 % der medizinisch-psychologischen Untersuchungen erfolgen wegen Alkohol- und weitere rund 30 % wegen Drogenproblematiken. Bei den sonstigen Anlässen fallen allerdings die in der Statistik als sonstige strafrechtliche Auffälligkeiten und Verkehrsauffälligkeiten bezeichneten Begutachtungsgründe ebenfalls mit rund 20 Prozent ins Gewicht.
( https://www.bast.de/DE/Presse/Mitteilungen/2022/07-2022.html )
Hierzu zählen schwerpunktmäßig solche Fallgestaltungen, denen ein strafrechtliches Verfahren wegen aggressivem Verhalten im Straßenverkehr ... weiter lesen
Verkehrsrecht
BVerfG zur Rohmessdatenproblematik
Der Zug ist abgefahren: Rohmessdaten müssen nicht gespeichert werden.
„Was lange währt, wird nichts …“, könnte man auch titeln.
Oder: „Klein Bonum ist gefallen.“
Dem Bundesverfassungsgericht lagen mehrerer Verfassungsbeschwerden vor, mit denen sich die jeweiligen Betroffenen gegen die Verwertung von Geschwindigkeitsmessungen gewendet hatten. In Fachkreisen wurde insbesondere die Entscheidung in der Sache 2 BvR 1167/20 zum Messgerät LeivtecXV3, die bereits für das Kalenderjahr 2021 angekündigt war, mit Spannung erwartet. Hintergrund der gesamten Diskussion um die Rohmessdaten ist die Entscheidung des Saarländischen Verfassungsgerichts, Urt. v. 5.7.2019 – Lv 7/17, die ebenfalls zum Leivtec XV3 erging.
Herausgekommen sind drei ... weiter lesen
Verkehrsrecht
BGH: (Noch) Keine Entscheidung zur Promillegrenze für E-Scooter
Der BGH hat durch Beschluss vom 13.4.2023 - 4 StR 439/22 – entschieden, dass für E-Scooter, die nicht unter die Elektrokleinstfahrzeugeverordnung fallen, der Grenzwert zur absoluten Fahruntauglichkeit bei 1,1 Promille liegt.
Hintergrund der Entscheidung war, dass der Angeklagte mit einem E-Scooter gefahren war, der eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h erreichen konnte. Elektrokleinstfahrzeuge sind aber nur solche, die eine Maximalgeschwindigkeit von bis 20 km/h erreichen.
Die Frage, ob die 1,1 Promillegrenze zur absoluten Fahruntauglichkeit auch für E-Scooter gilt, auf die die Elektrokleinstfahrzeugeverordnung anwendbar ist (max. Höchstgeschwindigkeit 20 km/h), hat der Bundesgerichtshof ausdrücklich offengelassen.
Die Tendenz in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte und ... weiter lesen