Anwalt Transportrecht und Speditionsrecht Berlin – Fachanwälte finden!
Es gibt bisher in Deutschland kaum Fachanwälte für Transport- und Speditionsrecht. Bisher haben laut der Anwaltskammer nur 150 Rechtsanwälte diesen Titel erworben. Eine Ursache für diese Anzahl könnte sein, dass diese Fachanwaltschaft erst seit 2006 existiert und es sich um ein wirklich kleines Spezialgebiet handelt. Einen Fachanwalt für Transportrecht in Berlin bzw. einen Fachanwalt für Speditionsrecht in Berlin finden Sie auch im Ortsverzeichnis unserer Fachanwalt.de-Suche.
Was ist eigentlich Transportrecht und Speditionsrecht?
Das Transport- und Speditionsrecht regeln alles zur Beförderung und Lagerung von Waren im Güterverkehr. Unter diese Rechtsgebiete fallen daher insbesondere Ausnahmegenehmigungen für Sondertransporte. Die seit 1. Januar 2005 bestehende LKW-Maut samt allen damit zusammengehörigen Vorschriften im Falle von Verstößen gegen die Entrichtung der LKW-Maut. Auch der Gefahrguttransport sowie die Personenbeförderung ...
Rechtstipps zum Thema Anwalt Transportrecht Speditionsrecht Berlin
Über Fachanwälte für Transportrecht Speditionsrecht in Berlin
Wie erlangt man den Titel „Fachanwalt für Transportrecht in Berlin“ bzw. „Fachanwalt für Speditionsrecht in Berlin“ in dem Gebiet?
Voraussetzung für diesen Titel sind besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen im Transport- und Speditionsrecht, die erheblich das Maß dessen übersteigen, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Anwaltsberuf vermittelt wird.
I. Fachanwaltslehrgang Transport- und Speditionsrecht
Wer als Fachanwalt für Transportrecht in Berlin bzw. Fachanwalt für Speditionsrecht in Berlin zugelassen werden möchte, der muss einen entsprechenden Fachanwaltslehrgang besuchen. Denn das Verfahren nach der Fachanwaltsordnung (FAO) setzt voraus, dass der Rechtsanwalt an einem sog „vorbereitenden anwaltsspezifischen Lehrgang“ teilgenommen hat. Dieser muss dann alle relevanten Rechtsgebiete umfassen. Die Kursdauer darf nicht unter
120 Stunden
betragen. Durch den Lehrgang werden alle theoretischen Fakten den Rechtsanwälten vermittelt. Dazu gehört vor allem das Recht des nationalen und grenzüberschreitenden Straßentransports, einschließlich des Rechts der allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Transportversicherungsbedingungen. Aber auch Spezialgebiete wie das Seehandelsrecht und Recht der Lagerung der Waren im Güterverkehr sind ein wesentlicher Bestandteil des Kurses. Zudem wird entsprechendes Prozessrecht den Teilnehmern vermittelt.
Nach der FAO sind für das Fachgebiet Transport- und Speditionsrecht nachfolgende besondere Kenntnisse nachzuweisen:
1. Recht des nationalen und grenzüberschreitenden Straßentransports einschließlich
des Rechts der allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Transportversicherungsbedingungen,
2. Recht des nationalen und grenzüberschreitenden Transports zu Wasser, auf der
Schiene und in der Luft,
3. Recht des multimodalen Transports,
4. Recht des Gefahrguttransports, einschließlich diesbezüglicher Straf- und Bußgeldvorschriften,
5. Transportversicherungsrecht,
6. Lagerrecht,
7. Internationales Privatrecht,
8. Zollrecht und Zollabwicklung im grenzüberschreitenden Verkehr sowie Verkehrssteuern,
9. Besonderheiten der Prozessführung und Schiedsgerichtsbarkeit.
II. Praktische Erfahrungen
Nach erfolgreicher Absolvierung des Fachanwaltslehrgangs müssen noch entsprechende praktische Erfahrungen nachgewiesen werden. Die FAO sieht dafür vor, dass ein Anwalt mindestens